Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      1/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                     CW3-9020
               Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                         Borbet Vertriebs GmbH
               Montageposition:                                     Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                112 A
               Radausführungskennz.:                                          112 A
               Radgröße:                                                    9Jx20H2
               Rad-Einpresstiefe:                                            35 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
               Lochzahl:                                                        5
§22 48487*07




               Mittenlochdurchmesser:                                       57,06 mm
               Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                               ohne Ring
               geprüfte Radlast: *)                                         1100 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2330 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
               ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                 Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                         moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                           120 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                            140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      2/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2                           e1*2018/858*00004*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89     VW ID.4, ID.5          245/45R20                                A01) bis A10)
                             (Heck- und             A94a) N255)                              BF1) K01)
                             Allradantrieb)
                                                    255/45R20
                                                    K04)

                                                     265/45R20
                                                     K04)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/50R20           255/45R20           A01) bis A10)
                                                     K01) M00)           K04)                BF1)
§22 48487*07




               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                          e1*2018/858*00306*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne             hinten
               89            VW ID.7                235/45R20         255/40R20              A01) bis A10)
                                                    K03)              A94)                   BF1)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                            e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 140   VW T-Roc                245/30R20                               A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)         K04)                                    BF2) K01)

                                                     255/30R20
                                                     K02)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                            e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221           VW T-Roc R              235/30R20                               A01) bis A10)
                             (Allradantrieb)         M00)                                    BF2) K01)

                                                     245/30R20
                                                     K02)

                                                     255/30R20
                                                     K02)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      3/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                           e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 110    VW T-Roc Cabrio        245/30R20                                A01) bis A10)
                             (Frontantrieb)         K04)                                     BF2) K01)

                                                    255/30R20
                                                    K02)


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1*2001/116*0450*..
               5N                           e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155    VW Tiguan 1            235/35R20                                A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungen) A93) K03) K04)                           BF2) E98)
§22 48487*07




                                                    245/35R20
                                                    K01) K04) K63) K85)

                                                    255/35R20
                                                    K01) K02) K80)

                                                    265/35R20
                                                    K01) K02) K80) K98)

                                                    275/30R20
                                                    K01) K02) K80)

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     235/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     A93) K03)           K02) K80)           BF2) E98) V00)
                                                     245/35R20           275/30R20           A01) bis A10)
                                                     K01)                K02) K80)           BF2) E98) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      4/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1*2001/116*0450*..
               5N                           e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155    VW Tiguan 1             235/35R20                               A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit Serie A93)                                    BF2) E98)
                             255/40R19 und
                             Verbreiterungen)        245/35R20

                                                     255/35R20

                                                     265/35R20
                                                     A01) K98)

                                                     275/30R20

                                                     zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
§22 48487*07




                                                     vorne               hinten
                                                     235/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                                     A93)                                    BF2) E98) V00)
                                                     245/35R20           275/30R20           A02) bis A10)
                                                                                             BF2) E98) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 180    VW Tiguan 2, Tiguan    235/45R20                                A01) bis A10)
                             2 Allspace             ER1) GE8)                                A11) BF2) E98a) K01)
                             (ohne Verbreiterung)
                                                    245/40R20
                                                    K04)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                            e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 180    VW Tiguan 2, Tiguan     235/40R20                               A02) bis A10)
                             2 Allspace              ER1)                                    A11) BF2) E98a)
                             (mit Verbreiterung)
                                                     235/45R20
                                                     ER1) GE8)

                                                     245/40R20
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      5/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                          e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
               235           VW Tiguan 2 R         235/45R20 M+S                          A02) bis A10)
                                                                                          BF2)
                                                    245/40R20 M+S


               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                           e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 142    VW Tiguan 3            235/40R20                             A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterung)   A93a) K03)                            BF2)

                                                    235/45R20
                                                    K03)
§22 48487*07




                                                    245/40R20
                                                    K03)

                                                    255/40R20
                                                    K01) K04)

                                                    265/35R20
                                                    K01) K04)

                                                    275/35R20
                                                    K01) K04)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      6/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                            e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               96 bis 142    VW Tiguan 3             235/40R20                               A02) bis A10)
                             (mit Verbreiterung / R- A93)                                    BF2)
                             Line Paket)
                                                     235/45R20

                                                     245/40R20
                                                     A93a)

                                                     255/40R20
                                                     A01) K03)

                                                     265/35R20
                                                     A01) A93a) K03)

                                                     265/40R20
§22 48487*07




                                                     A01) K03)

                                                     275/35R20
                                                     A01) K01)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
                      oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
                      entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn
                      die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                      enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
                      Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0
                      befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es
                      die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren
                      Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der
                      Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den
                      Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                      Radkontur hinausragen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      7/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile
                      zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
                      Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn,
                      dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder
                      der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass sind
§22 48487*07




                      Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....",
                      eingetragen haben.

               A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf den
                     Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      8/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               ER1)   Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                      Achslast von 1300 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                      Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
                      Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
                      wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GE8)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20, 235/50R19,
                      235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                      Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
                      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
§22 48487*07




                      Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                      Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
                         Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen
                         sind entsprechend zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
                         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 7 zur ABE-Nr. 48487 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-000646-H0-021
               Anlage-Nr. :                 1c
               Seite :                      9/9
               Auftraggeber :               Borbet Vertriebs GmbH
               Teiletyp :                   CW3-9020


               K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur Blechkante zu
                      kürzen.

               K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind
                      folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkante ist, im Bereich zwischen den beiden Befestigungsschrauben des KS
                         Innenkotflügels, umzulegen,
                      • die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen,
                      • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

               M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                      nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit
                      des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen
                      Reifenherstellers nachzuweisen.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 48487*07




               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 1c mit den Seiten 1-9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ
               CW3-9020 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 12.03.2024
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen