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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 8b
               Seite :                      1/4
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

               Radtyp:                                                        GT5-9521
               Art des Sonderrades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                             TEC-Speedwheels
               Montageposition:                                       Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                                    D3
               Radausführungskennz.:                                        GT5-9521, D3
               Radgröße:                                                     9½Jx21H2
               Rad-Einpresstiefe:                                              45 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                           112 mm
               Lochzahl:                                                          5
§22 55237*02




               Mittenlochdurchmesser:                                         66,50 mm
               Zentrierart:                                               Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                                 66,6 / 57,1
               geprüfte Radlast: *)                                            900 kg
                Reifenabrollumfang:                                        2350 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:     VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                           moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                               ZP039       140 Nm
                               Schaftlänge 28,2 mm

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2                           e1*2018/858*00004*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               70 bis 89     VW ID.4, ID.5          245/40R21                                 A02) bis A10)
                             (Heck- und                                                       A94) BF1) N255)
                             Allradantrieb)          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                     vorne               hinten
                                                     245/40R21           275/35R21            A01) bis A10)
                                                                         K04)                 BF1) V00)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 8b
               Seite :                      2/4
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521



               Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
               ED                          e1*2018/858*00306*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne             hinten
               89            VW ID.7                245/35R21         275/30R21            A02) bis A10)
                                                                      A94)                 BF1) V00)
                                                    255/35R21         285/30R21            A02) bis A10)
                                                                      A94a)                BF1) V00)

               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1*2001/116*0450*..
               5N                           e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155    VW Tiguan 1            255/30R21                              A01) bis A10)
                             (ohne Verbreiterungen)                                        BF1) E98) K03) K63)
§22 55237*02




               Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                           e1*2001/116*0450*..
               5N                           e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
               (kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 155    VW Tiguan 1             255/30R21                             A02) bis A10)
                             (Ausführungen mit Serie                                       BF1) E98)
                             255/40R19 und
                             Verbreiterungen)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                      Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                      durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                      wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                      Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                      Anlage 0 befindlichen Tabelle >Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol< zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                      zulässig.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 8b
               Seite :                      3/4
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                      die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                      erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                      des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                      sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.
§22 55237*02




               A10)   Die Räder dürfen an der Außen (Designseite) - und Innenseite nur mit Klebegewichten
                      ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten
                      unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                     den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,2 mm
                      Zubehörkit: ZP039
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen >Tiguan 1<:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 55237 nach §22 StVZO
               Nr. :                        RA-001378-C0-327
               Anlage-Nr. :                 8b
               Seite :                      4/4
               Auftraggeber :               Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH
               Teiletyp :                   GT5-9521


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                      Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                      herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                      Bereich abgedeckt sein.

               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
                      Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

               N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                     Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                     Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                      Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                      durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                      serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
§22 55237*02




                      vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
                      Nachweises.

               Die Anlage 8b mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ GT5-9521 des Auftraggebers Gewe Reifen- und Rädergroßhandel GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 03.04.2024
						
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