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							               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     1 / 12                                                      Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten


               Radtyp:                                                   RR10.570
               Art des Rades:                                   zweiteiliges Leichtmetall-Rad
               Handelsmarke:                                              RONAL
               Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
               Radausführung:                                          RR10.5705.03
               Radgröße:                                                  7Jx15H2
               Rad-Einpresstiefe:                                          30 mm
               Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
               Lochzahl:                                                     5
               Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
§22 55767*00




               Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
               Zentrierring:                                           1 Ø68 Ø57.1
               geprüfte Radlast:                                           565 kg
               bei Reifenabrollumfang:                                   1949 mm

               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
               nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg

               Radbefestigung
               Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                                      moment
               1HX1, 9N, 5Z, 35I, 35I-299, 53I, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP 50308 120 Nm
               1J, 1HXO, 1H, 9C, 1Y, 6R, AW M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
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               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                           35I
               ABE / EG-Genehmigung:          E657
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                128          Passat VR6,                 195/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                             Passat Variant VR6                                            K13)K14)B18)
                                                         205/50R15

                                                         205/55R15

               E657/NT07E      960/960                                                     5/100/57,0



               Typ:                           35I
               ABE / EG-Genehmigung:          E657/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                55 bis 85    Passat,                     195/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                             Passat Variant                                                K13)K14)B18)
                             (nur bei 5-Loch Rad-        205/50R15
                             anschluß)
§22 55767*00




               81              Passat TDI,               205/55R15                         A01) bis A10)
                               Passat Variant TDI                                          K13)K14)B18)


               110             Passat GTI                205/55R15                         A01) bis A10)
                                                                                           K13)K14)B18)

               128             Passat VR6                205/55R15                         A01) bis A10)
                                                                                           K13)K14)B18)

               110             Passat Variant GTI        205/55R15                         A01) bis A10)
                                                                                           K13)K14)B18)

               128             Passat Variant VR 6       205/55R15                         A01) bis A10)
                                                                                           K13)K14)B18)

               E657/1/NT14     1020/1020                                                   5/100/57,0



               Typ:                           35I-299
               ABE / EG-Genehmigung:          E960
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                135          Passat Variant VR 6 syncro 205/50R15                          A02) bis A10)


               E960/NT14       1035/1060                                                   5/100/57,0




               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     3 / 12                                                         Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                           1HXO
               ABE / EG-Genehmigung:          F804
               Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 110   Golf GT,-GTI,              185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                             Golf -GTI 16V,- TDI        M00)                              K15)B18)


                66 bis 110        Vento GT,-GTI,        195/50R15                         A01) bis A10)
                                  -GTI16V                                                 K15)B18)
                                                        205/50R15



                128               Golf VR6,             185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                  Vento VR6             M00)                              K15)B18)

                                                        205/50R15
               F804/NT17          980/840                                                 5/100/57,0



               Typ:
§22 55767*00




                                            1H
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0068*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 110   Golf , Vento             185/55R15 M+S                       A01) bis A10)
                                                      M00)                                K15)B18)

                                                        195/50R15

                                                        205/50R15

                128               Vento VR6,            185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                  Golf VR6              M00)                              K15)B18)

                                                        205/50R15

                140               Golf syncro VR6       185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                                        M00)                              K15)K17)B18)

                                                        205/50R15

                140               Golf Variant syncro   185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                  VR6                   M00)                              K15)K17)B18)

                                                        205/50R15

               e1*96/79*0068*03   980/990                                                 5/100/57,1




               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     4 / 12                                                             Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ:                         53I
               ABE / EG-Genehmigung:        E664/1
               Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
               85 bis 140    Corrado                        185/55R15 M+S                     A01) bis A10)
                                                            M00)                              K16)

                                                            195/55R15 M+S

                                                            205/50R15


               E664/1/NT06        950/710                                                     5/100/57,0



               Typ:                          1HX1
               ABE / EG-Genehmigung:         G156
               Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
                140          Golf syncro VR6                185/55R15 M+S                     A01) bis A10)K17)
                                                            M00)
§22 55767*00




                140               Golf Variant syncro VR6
                                                            205/50R15

               G156/NT11          980/990                                                     5/100/57,0



               Typ:                         9C
               ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
               Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                66 bis 110   New Beetle               195/65R15                               A02) bis A10)B45)

                                                            195/60R15

                                                            205/60R15

                                                            205/55R15
               e1*97/27*0106*00   1000/800                                                    5/100/57,0
               e1*98/14*0106*03




               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     5 / 12                                                                  Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               5Z                             e1*2001/116*0301*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 55       VW Fox                  185/55R15                                   A02) bis A10)
                               (außer CROSS FOX)       A01)K01)K04)M00)                            E49)

                                                         195/50R15
                                                         A01)K01)K02)

                                                         195/55R15
                                                         A01)G0D)K01)K02)

                                                         205/45R15
                                                         A01)K01)K04)

                                                         205/50R15
                                                         A01)K01)K02)K32)

                                                         215/45R15
§22 55767*00




                                                         A01)K01)K02)

                                                         215/50R15
                                                         A01)G0D)K01)K02)K28)K32)

                                                         225/45R15
                                                         A01)K01)K02)K32)



               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1J                               e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 110      VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/60R15                                 A02) bis A10)
                               Bora, Bora 4-Motion        A01)K03)K04)N205)                         EF0)
                               (Schrägheck, Stufenheck,
                               Kombi, Front-und           195/60R15 M+S
                               Allradantrieb)             A01)K03)K04)

                                                         195/65R15
                                                         A01)K03)K04)N205)

                                                         195/65R15 M+S
                                                         A01)K03)K04)

                                                         205/60R15
                                                         A01)K01)K04)

                                                         225/55R15
                                                         A01)K01)K04)K35)



               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     6 / 12                                                                 Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Y                              e1*2001/116*0205*..
               9C                              e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 110      VW New Beetle             195/60R15                                 A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)                                                     EF0)
                                                         195/65R15

                                                         205/60R15
                                                         A01)K03)

                                                         225/55R15
                                                         A01)K01)K04)K33)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                             e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 55767*00




               96 bis 110      VW Polo                 185/55R15 M+S                              A02) bis A10)
                                                       A01)K03)K04)M00)

                                                         195/50R15
                                                         A01)K03)K04)N205)

                                                         195/50R15 M+S
                                                         A01)K03)K04)

                                                         195/55R15
                                                         A01)K03)K04)K47)N205)

                                                         195/55R15 M+S
                                                         A01)K03)K04)K47)

                                                         205/50R15
                                                         A01)K01)K02)K47)




               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     7 / 12                                                          Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                              e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77       VW Polo                   185/55R15                         A02) bis A10)
                               (außer Ausführungen Cross A01)K03)K04)M00)                  E48)
                               Polo, Polo Fun)
                                                         195/50R15
                                                         A01)K03)K04)

                                                         195/55R15
                                                         A01)K03)K04)K47)

                                                         205/50R15
                                                         A01)K01)K02)K47)



               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                              e1*2001/116*0174*..
§22 55767*00




               Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 185/60R15 M+S                       A02) bis A10)
                                                        M00)

                                                         195/55R15 M+S



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                             e1*2001/116*0510*..
               6R                             e1*2007/46*0486*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 110      VW Polo                 185/60R15                           A02) bis A10)
                               (außer Cross)           A01)K01)K04)K25)K93)M00)N195)

                                                         185/60R15 M+S
                                                         A01)K01)K04)K25)K93)M00)

                                                         195/55R15
                                                         A01)K01)K04)K25)K93)N205)

                                                         195/55R15 M+S
                                                         A01)K01)K04)K25)K93)

                                                         215/50R15
                                                         A01)K01)K02)K25)K28)K90)K93)




               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     8 / 12                                                        Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                             e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132             VW Polo GTI             185/60R15 M+S                     A02) bis A10)B72a)
                                                       A01)K01)K04)K25)K93)M00)          E94)EF0)

                                                        195/55R15 M+S
                                                        A01)K01)K04)K25)K93)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                             e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 81       VW Polo Cross           185/60R15                         A02) bis A10)
                                                       A01)K25)K93)M00)N195)

                                                        195/55R15
§22 55767*00




                                                        A01)K25)K93)N205)

                                                        215/50R15
                                                        A01)K01)K04)K25)K28)K90)K93)



               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                             e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      VW Polo                 185/60R15                         A02) bis A10)
                                                       A01)K01)K04)M00)

                                                        185/65R15
                                                        A01)K01)K04)M00)




               Auflagen und Hinweise
               A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
                    verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
                    verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
                    einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                    Muster bescheinigen zu lassen.

               A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
                    den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
                    ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
                    Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     9 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570



               A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
                    der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
                    Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
                    Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

               A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
                    keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
                    mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
                    ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die
                    Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst
                    kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
                    Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
                    angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
§22 55767*00




                    verwenden.

               A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
                    länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
                    ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
                    großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
                    verwendet werden.

               A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
                    sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
                    Gutachten erlaubt wird.

               A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
                    nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
                    Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               B18) Aufgrund der Bremsenfreigängigkeit nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender
                    Bremsanlage:
                    Vorderachse:
                    Schwimm-Bremssattel ATE 54 / VW CN mit belüfteter Bremsscheibe Ø288x25 mm
                    Hinterachse:
                    Schwimm-Bremssattel Lucas mit unbelüfteter Bremsscheibe Ø225x10 mm.
                    Diese Bremsanlage wird verbaut beim Typ 1HX0 ww. ab Nachtrag 11 der ABE-Nr. F804
                    und beim Typ 35I ab Nachtrag 5 der ABE-Nr. E657/1. Beim Typ 35I wird diese
                    Bremsanlage nur in Verbindung mit dem Serienrad der Größe 6Jx15H2, ET35 verbaut.


               B45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 :
                    - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm

               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     10 / 12                                                   Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570



               B72a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: :
                    - Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø310x25 mm

               E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S).

               E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15).

               E94) Nur zulässig am VW Polo GTI bis Fahrzeugidentnummer (Fahrgestellnummer):
                    WVWZZZ6RZDY120742.

               EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
                    Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren
                    (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren
                    Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren
                    Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

               G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                    des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
§22 55767*00




                    StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
                    Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
                    werden.

               G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet
                    oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
                    COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                    Auflagen A01) und G01) zu beachten.

               K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
                    hinter der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     11 / 12                                                    Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
                    oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
                    der Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
                     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
                     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 über den gesamten
                    Bereich die Radhausausschnittkanten umzulegen oder bis auf eine Restdicke von ca.
                    5 mm abzuschleifen. Am Fahrzeug vorhandene Verbreiterungen können somit in diesem
                    Bereich nicht mehr verschraubt werden, sie sind mit einem geeigneten Kleber zu
                    befestigen.

               K14) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 sind die
                    Radhausausschnittkanten bis in den Bereich der seitlichen Stoßschutzleiste komplett
                    umzulegen. Der Innenkotflügel ist im oberen Bereich ausgehend von der
                    Radhausausschnittkante in einer Breite von ca. 25 mm nach innen auszuschneiden.
                    Anschließend sind die freiliegenden Kanten mit Silikon abzudichten. Die Befestigungs-
                    schraube des Innenkotflügels im Bereich des Stoßfängers ist um ca. 40 mm nach unten
§22 55767*00




                    zu versetzen.

               K15) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die
                    Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich (ab Stoßfänger bis
                    Seitenschweller) auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen oder ganz umzulegen.
                    Zusätzlich ist die Kunststoffkante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten
                    Radhauskante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten zu kürzen.

               K16) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                    erreichen sind die Radausschnittkanten über den gesamten Bereich ab Oberkante
                    Stoßfänger nach vorn umzulegen. Unterhalb der seitlichen Schutzleiste ist das Radhaus
                    zusätzlich auf einer Länge von ca. 100 mm nach außen aufzuweiten.

               K17) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 sind die
                    Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 80 mm vor bis hinter der Radmitte
                    umzulegen. Die Serienverbreiterung ist, sofern vorhanden, im gleichen Bereich
                    entsprechend zu kürzen. Der Innenkotflügel ist im Bereich über der Radmitte auf einer
                    Länge von 100 mm warm einzuformen oder auszutrennen.

               K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
                    10 mm aufzuweiten.

               K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

               K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur
                    Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                    abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.

               K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der
                    Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen.



               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570
               Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO
               Nr. :                       RA-001415-A0-104
               Anlage-Nr. :                5c
               Seite :                     12 / 12                                                     Mo b i l i t ä t
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  RR10.570


               K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                    erforderlich:
                     Vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                     seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der
                     Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus
                     anzulegen.Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis
                     zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten.

               K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
                    etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite
                    (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen.

               K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis
                    Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante)
                    abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen.

               K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                    gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                    - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
§22 55767*00




                    - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
                      Radmitte umzulegen,
                    - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
                    Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
                    Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
                    Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
                    nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                    Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
                    Fahrzeuges zugelassen sind.

               Die Anlage Nr. 5c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
               für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH .

               Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024




               RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570