Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 1 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: RR10.570 Art des Rades: zweiteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: RR10.5705.03 Radgröße: 7Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm §22 55767*00 Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: 565 kg bei Reifenabrollumfang: 1949 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen AG., Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1HX1, 9N, 5Z, 35I, 35I-299, 53I, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 50308 120 Nm 1J, 1HXO, 1H, 9C, 1Y, 6R, AW M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 2 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 128 Passat VR6, 195/55R15 M+S A01) bis A10) Passat Variant VR6 K13)K14)B18) 205/50R15 205/55R15 E657/NT07E 960/960 5/100/57,0 Typ: 35I ABE / EG-Genehmigung: E657/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Passat, 195/55R15 M+S A01) bis A10) Passat Variant K13)K14)B18) (nur bei 5-Loch Rad- 205/50R15 anschluß) §22 55767*00 81 Passat TDI, 205/55R15 A01) bis A10) Passat Variant TDI K13)K14)B18) 110 Passat GTI 205/55R15 A01) bis A10) K13)K14)B18) 128 Passat VR6 205/55R15 A01) bis A10) K13)K14)B18) 110 Passat Variant GTI 205/55R15 A01) bis A10) K13)K14)B18) 128 Passat Variant VR 6 205/55R15 A01) bis A10) K13)K14)B18) E657/1/NT14 1020/1020 5/100/57,0 Typ: 35I-299 ABE / EG-Genehmigung: E960 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 135 Passat Variant VR 6 syncro 205/50R15 A02) bis A10) E960/NT14 1035/1060 5/100/57,0 RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 3 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 1HXO ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Golf GT,-GTI, 185/55R15 M+S A01) bis A10) Golf -GTI 16V,- TDI M00) K15)B18) 66 bis 110 Vento GT,-GTI, 195/50R15 A01) bis A10) -GTI16V K15)B18) 205/50R15 128 Golf VR6, 185/55R15 M+S A01) bis A10) Vento VR6 M00) K15)B18) 205/50R15 F804/NT17 980/840 5/100/57,0 Typ: §22 55767*00 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Golf , Vento 185/55R15 M+S A01) bis A10) M00) K15)B18) 195/50R15 205/50R15 128 Vento VR6, 185/55R15 M+S A01) bis A10) Golf VR6 M00) K15)B18) 205/50R15 140 Golf syncro VR6 185/55R15 M+S A01) bis A10) M00) K15)K17)B18) 205/50R15 140 Golf Variant syncro 185/55R15 M+S A01) bis A10) VR6 M00) K15)K17)B18) 205/50R15 e1*96/79*0068*03 980/990 5/100/57,1 RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 4 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ: 53I ABE / EG-Genehmigung: E664/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 140 Corrado 185/55R15 M+S A01) bis A10) M00) K16) 195/55R15 M+S 205/50R15 E664/1/NT06 950/710 5/100/57,0 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 140 Golf syncro VR6 185/55R15 M+S A01) bis A10)K17) M00) §22 55767*00 140 Golf Variant syncro VR6 205/50R15 G156/NT11 980/990 5/100/57,0 Typ: 9C ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 New Beetle 195/65R15 A02) bis A10)B45) 195/60R15 205/60R15 205/55R15 e1*97/27*0106*00 1000/800 5/100/57,0 e1*98/14*0106*03 RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 5 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 5Z e1*2001/116*0301*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 55 VW Fox 185/55R15 A02) bis A10) (außer CROSS FOX) A01)K01)K04)M00) E49) 195/50R15 A01)K01)K02) 195/55R15 A01)G0D)K01)K02) 205/45R15 A01)K01)K04) 205/50R15 A01)K01)K02)K32) 215/45R15 §22 55767*00 A01)K01)K02) 215/50R15 A01)G0D)K01)K02)K28)K32) 225/45R15 A01)K01)K02)K32) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1J e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.., e1*2001/116*0071*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 110 VW Golf, Golf 4-Motion, VW 195/60R15 A02) bis A10) Bora, Bora 4-Motion A01)K03)K04)N205) EF0) (Schrägheck, Stufenheck, Kombi, Front-und 195/60R15 M+S Allradantrieb) A01)K03)K04) 195/65R15 A01)K03)K04)N205) 195/65R15 M+S A01)K03)K04) 205/60R15 A01)K01)K04) 225/55R15 A01)K01)K04)K35) RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 6 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 1Y e1*2001/116*0205*.. 9C e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.., e1*2001/116*0106*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 VW New Beetle 195/60R15 A02) bis A10) (Coupe, Cabrio) EF0) 195/65R15 205/60R15 A01)K03) 225/55R15 A01)K01)K04)K33) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen §22 55767*00 96 bis 110 VW Polo 185/55R15 M+S A02) bis A10) A01)K03)K04)M00) 195/50R15 A01)K03)K04)N205) 195/50R15 M+S A01)K03)K04) 195/55R15 A01)K03)K04)K47)N205) 195/55R15 M+S A01)K03)K04)K47) 205/50R15 A01)K01)K02)K47) RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 7 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*98/14*0174*.., e1*2001/116*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 VW Polo 185/55R15 A02) bis A10) (außer Ausführungen Cross A01)K03)K04)M00) E48) Polo, Polo Fun) 195/50R15 A01)K03)K04) 195/55R15 A01)K03)K04)K47) 205/50R15 A01)K01)K02)K47) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9N e1*2001/116*0174*.. §22 55767*00 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 77 VW Cross Polo, Polo Fun 185/60R15 M+S A02) bis A10) M00) 195/55R15 M+S Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. 6R e1*2007/46*0486*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 110 VW Polo 185/60R15 A02) bis A10) (außer Cross) A01)K01)K04)K25)K93)M00)N195) 185/60R15 M+S A01)K01)K04)K25)K93)M00) 195/55R15 A01)K01)K04)K25)K93)N205) 195/55R15 M+S A01)K01)K04)K25)K93) 215/50R15 A01)K01)K02)K25)K28)K90)K93) RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 8 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 132 VW Polo GTI 185/60R15 M+S A02) bis A10)B72a) A01)K01)K04)K25)K93)M00) E94)EF0) 195/55R15 M+S A01)K01)K04)K25)K93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 6R e1*2001/116*0510*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 81 VW Polo Cross 185/60R15 A02) bis A10) A01)K25)K93)M00)N195) 195/55R15 §22 55767*00 A01)K25)K93)N205) 215/50R15 A01)K01)K04)K25)K28)K90)K93) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AW e1*2007/46*1783*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 48 bis 110 VW Polo 185/60R15 A02) bis A10) A01)K01)K04)M00) 185/65R15 A01)K01)K04)M00) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 9 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. (Bohrung Ø8,3mm) Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu §22 55767*00 verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. B18) Aufgrund der Bremsenfreigängigkeit nur zulässig an Fahrzeugen mit folgender Bremsanlage: Vorderachse: Schwimm-Bremssattel ATE 54 / VW CN mit belüfteter Bremsscheibe Ø288x25 mm Hinterachse: Schwimm-Bremssattel Lucas mit unbelüfteter Bremsscheibe Ø225x10 mm. Diese Bremsanlage wird verbaut beim Typ 1HX0 ww. ab Nachtrag 11 der ABE-Nr. F804 und beim Typ 35I ab Nachtrag 5 der ABE-Nr. E657/1. Beim Typ 35I wird diese Bremsanlage nur in Verbindung mit dem Serienrad der Größe 6Jx15H2, ET35 verbaut. B45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1 : - innenbelüftete Bremsscheibe Ø312x25 mm RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 10 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 B72a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage an Achse 1: : - Faustsattel mit belüfteter Bremsscheibe Ø310x25 mm E48) Nicht für Polo Fun, Cross Polo (Serie 215/40R17, 185/60R15 M+S). E49) Nicht für CROSS FOX (Serie 175/70R14, 205/60R15). E94) Nur zulässig am VW Polo GTI bis Fahrzeugidentnummer (Fahrgestellnummer): WVWZZZ6RZDY120742. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) zugelassen sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 §22 55767*00 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden. G0D) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 195/55R15 ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 11 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit sind an Achse 2 über den gesamten Bereich die Radhausausschnittkanten umzulegen oder bis auf eine Restdicke von ca. 5 mm abzuschleifen. Am Fahrzeug vorhandene Verbreiterungen können somit in diesem Bereich nicht mehr verschraubt werden, sie sind mit einem geeigneten Kleber zu befestigen. K14) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten bis in den Bereich der seitlichen Stoßschutzleiste komplett umzulegen. Der Innenkotflügel ist im oberen Bereich ausgehend von der Radhausausschnittkante in einer Breite von ca. 25 mm nach innen auszuschneiden. Anschließend sind die freiliegenden Kanten mit Silikon abzudichten. Die Befestigungs- schraube des Innenkotflügels im Bereich des Stoßfängers ist um ca. 40 mm nach unten §22 55767*00 zu versetzen. K15) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten über den gesamten Bereich (ab Stoßfänger bis Seitenschweller) auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen oder ganz umzulegen. Zusätzlich ist die Kunststoffkante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante auf einer Länge von ca. 60 mm nach unten zu kürzen. K16) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu erreichen sind die Radausschnittkanten über den gesamten Bereich ab Oberkante Stoßfänger nach vorn umzulegen. Unterhalb der seitlichen Schutzleiste ist das Radhaus zusätzlich auf einer Länge von ca. 100 mm nach außen aufzuweiten. K17) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von ca. 80 mm vor bis hinter der Radmitte umzulegen. Die Serienverbreiterung ist, sofern vorhanden, im gleichen Bereich entsprechend zu kürzen. Der Innenkotflügel ist im Bereich über der Radmitte auf einer Länge von 100 mm warm einzuformen oder auszutrennen. K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K32) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich ab Seitenschutzleiste bis etwa zur Radmitte ein Streifen von ca. 50 mm Höhe (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen. K33) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten (Kunststoffsicken) von der Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett abzuschneiden bzw. zu kürzen. RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570 Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55767 nach § 22 STVZO Nr. : RA-001415-A0-104 Anlage-Nr. : 5c Seite : 12 / 12 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : RR10.570 K35) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: Vom Kunststoffinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen oder dieser vollkommen an das Blechradhaus anzulegen.Die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der seitlichen Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante aufzuweiten. K47) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel - im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis etwa 100 mm unterhalb der seitlichen Stoßleiste ein Streifen von ca. 25 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen. K90) An Achse 2 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis Schweller ein Streifen von ca. 60 mm Breite (gemessen von der Radhausausschnittkante) abzutrennen, oder diesen Bereich vollkommen an das Blechradhaus anlegen. K93) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen, §22 55767*00 - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der Radmitte umzulegen, - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N205) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 205/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage Nr. 5c mit den Blättern 1 bis 12 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ RR10.570 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 12.11.2024 RA-001415-A0-104-05c~VW-5-100-57-ET30_RR10.570