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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     1/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    71R1905
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                         71R1905.073
Radausführungskennz.:                                  71R1905.073
Radgröße:                                               9J-Nx21H2
Rad-Einpresstiefe:                                         35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      112 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                   66,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          RK 66,6 57,1
geprüfte Radlast: *)                                       1045 kg
 Reifenabrollumfang:                                      2467 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50754     140 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                         ZP50754    150 Nm
                Schaftlänge 26,5 mm
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     2/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
E2                              e1*2018/858*00004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 89       VW ID.4, ID.5             235/45R21                              A02) bis A10)
                (Heck- und Allradantrieb) N245)                                  BF1)

                                         245/40R21
                                         A01) K01) N255)

                                         255/40R21
                                         A01) K01) K04)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/45R21            255/40R21          A01) bis A10)
                                                              K04)               BF1)
                                         235/45R21            265/40R21          A01) bis A10)
                                                              K04)               BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
ED                            e1*2018/858*00306*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne              hinten
89              VW ID.7                245/35R21          275/30R21              A01) bis A10)
                                       K03)               A94) K04)              BF1) V00)

Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
3D                            e1*2007/46*0452*..
3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
165 bis 331     VW Phaeton             265/30R21                                 A01) bis A10)
                                       T96)                                      BF2) K01) K04)

                                         275/30R21
                                         K63) T98)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                              e1*2001/116*0450*..
5N                              e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1              245/30R21                               A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterungen) K04) K63) K85)                            BF1) E98) K01)

                                         255/30R21
                                         K02) K80)

                                         265/30R21
                                         K02) K80)

                                         275/30R21
                                         K02) K80) K98)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     3/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                             e1*2001/116*0450*..
5N                             e1*2007/46*0487*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 155      VW Tiguan 1             245/30R21                           A02) bis A10)
                (Ausführungen mit                                           BF1) E98)
                Serie 255/40R19 und     255/30R21
                Verbreiterungen)
                                        265/30R21

                                         275/30R21
                                         A01) K63) K80) K85) K98)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                               e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 180      VW Tiguan 2, Tiguan 2 245/35R21                             A02) bis A10)
                Allspace                                                    A11) BF1) E98a)
                (mit Verbreiterung)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
5N                            e1*2001/116*0450*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
235             VW Tiguan 2 R          245/35R21 M+S                        A02) bis A10)
                                                                            BF1)

Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
CT                              e1*2018/858*00302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142      VW Tiguan 3              245/35R21                          A01) bis A10)
                (ohne Verbreiterung)     K03)                               BF1)

                                         255/35R21
                                         K01) K04)

                                         265/30R21
                                         K01) K04)

                                         275/30R21
                                         K01) K04)
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
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Teiletyp :                  71R1905


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
CT                               e1*2018/858*00302*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 142      VW Tiguan 3               245/35R21                         A02) bis A10)
                (mit Verbreiterung / R-   A93a)                             BF1)
                Line Paket)
                                          255/35R21
                                          A01) K03)

                                         265/30R21
                                         A01) A93a) K03)

                                         265/35R21
                                         A01) K03)

                                         275/30R21
                                         A01) K01)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
       Hybr. ....", eingetragen haben.

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50754
       Anzugsmoment: 140 Nm

BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
       Zubehörkit: ZP50754
       Anzugsmoment: 150 Nm

E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     6/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
       gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
         bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
         Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
       • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
         Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.

K85)   An Achse 2 sind die vorhandenen Kunststoffkanten der Kotflügelverbreiterungen bis zur
       Blechkante zu kürzen.

K98)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Radhausausschnittkante ist, im Bereich zwischen den beiden Befestigungsschrauben
         des KS Innenkotflügels, umzulegen,
       • die Kunststoffkante der Kotflügelverbreiterungen ist entsprechend zu kürzen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich auszuschneiden.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 55037 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-001290-A0-104
Anlage-Nr. :                1c
Seite :                     7/7
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  71R1905


T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
       eines entsprechenden Nachweises.

Die Anlage 1c mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 71R1905 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 05.07.2024
						
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