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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     68R9855
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                RONAL
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             68R9855.47
                Radausführungskennz.:                                      68R9855.47
                Radgröße:                                                  8½J-Nx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           49 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      76,00 mm
§22 54214*05




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                              2 Ø76 Ø57
                geprüfte Radlast: *)                                          880 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2260 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:       VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                           Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                   moment
               BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,           ZP50704     140 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm
               BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,           ZP50704       120 Nm
                               Schaftlänge 27,5 mm

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CDV                            e1*2007/46*2180*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 96       VW Golf 8 Variant       215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Version mit            T85)                              BF1)
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)
                                                       225/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CDV                            e1*2007/46*2180*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150     VW Golf 8 Variant       215/35R19                                  A02) bis A10)
                               (Version mit            N225) T85)                                 BF1) EB1) EB2)
                               Mehrlenker-Hinterachse)
                                                        225/35R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                              e1*2007/46*0539*..
               16H                             e1*2007/46*0584*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid   215/35R19                                 A02) bis A10)
                                                        T85)                                      BF2) E95)
§22 54214*05




                                                        225/35R19
                                                        A01) K04) K13) K22)

                                                        245/30R19
                                                        A01) K01) K04) K13) K21) K22) K28) K63)

                                                        255/30R19
                                                        A01) K01) K02) K13) K21) K22) K28) K63)

                                                        zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen    Auflagen und Hinweise
                                                        vorne                hinten
                                                        225/35R19            255/30R19           A01) bis A10)
                                                        K13) K22)            K02) K21) K28) K63) BF2) E95) V00)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1T                            e1*2001/116*0211*..
               1T                            e1*2007/46*0357*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 140      VW Touran 2            225/40R19                                   A01) bis A10)
                               (außer Cross)          K03)                                        BF1) E96a) EB3)

                                                        245/35R19
                                                        K01) K04)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 54214*05




               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                      Zubehörkit: ZP50704
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               E95)   Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15

               E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.



               EB1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG VCR 283 mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm
§22 54214*05




               EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG VCR 283 mit belüfteter Scheibe Ø310x22 mm

               EB3)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                      • Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG TRW mit unbelüfteter Scheibe
                        Ø260x11,5 mm

               K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.

                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 5 zur ABE-Nr. 54214 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001223-F0-104
               Anlage-Nr. :                20c
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  68R9855


               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                      Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
                      kürzen.

               K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
                      um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                      bzw. auszuschneiden.

               K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
§22 54214*05




               K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                      seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage 20c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 68R9855 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.12.2025
						
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