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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.50661 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030916 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19260
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         MSW48
               Typ                            19260
               Radgröße                       9JX19 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                501           19260 501 / Ø73,1-Ø57,1             5/112/57,1        50         950      2370


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 33, Gutachten Nummer 55030016, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 50660 , RADTYP 19259) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 50661*12




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     50661
               Herstellerzeichen              OZ
               Radtyp und Ausführung          19260 501
               Radgröße                       9JX19 H2
               Einpresstiefe                  ET 50
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel          Bund        Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)         (mm)
                S01   Schraube M14x1,5 (2-tlg, mitgel.)   Kegel 60°   160          30               81720191

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Volkswagen

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030916 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19260
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung      kW-Bereich       Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                VW ID.BUZZ Cargo        70-89            255/50R19       A32 R03 T03 T07                A07 A14 A21
                EBN                     70-89            285/45R19       A12 R03                        A57 B54 BS2
                e1*2018/858*00165*..                                                                    V19 Vn2 HA2
                - Elektro                                                                               S01
                - normaler Radstand
                VW ID.BUZZ Pro / GTX    89, 90           255/50R19       A32 R03 T03 T07 190            A07 A14 A21
                EB                      89, 90           285/45R19       A12 R03 190                    A57 B54 BS2
                e1*2018/858*00164*..                                                                    V19 Vn2 HA2
                - Elektro                                                                               S01
                - langer Radstand
                VW ID.BUZZ Pro/Pure/GTX 70-89            255/50R19       A32 R03                        A07 A14 A21
                EB                      70-89            285/45R19       A12 R03                        A57 A59 B54
                e1*2018/858*00164*..                                                                    BS2 V19 Vn2
                - Elektro                                                                               HA2 S01
                - normaler Radstand
§22 50661*12




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 33, Gutachten Nummer 55030016, Ausfertigung 2
               (KBA-NUMMER 50660 , RADTYP 19259) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030916 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19260
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 50661*12




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               190       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030916 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19260
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 4 von 6

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A59      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               B54      Betrifft Fahrzeugausführungen mit Trommelbremse an der Hinterachse.
§22 50661*12




               BS2      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 358 mm an Achse 1.

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 33, Gutachten Nummer 55030016, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER 50660 ,
               RADTYP 19259) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030916 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19260
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 5 von 6

               V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   235/60R19      255/55R19
               Nr. 12   245/30R19      305/25R19
               Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
               Nr. 16   245/50R19      275/45R19
               Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 50661*12




               Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 20   255/45R19      285/40R19
               Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 22   255/55R19      275/50R19
               Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 25   265/40R19      295/35R19
               Nr. 26   265/45R19      295/40R19
               Nr. 27   265/50R19      295/45R19
               Nr. 28   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 11. April 2025 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.50661 nach §22 StVZO

               Anlage 19 zum Prüfbericht Nr.55030916 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 19260
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 11. April 2025


               Pohl                                                                                  00445633.DOCX
§22 50661*12




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim