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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                15d
               Seite :                     1/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                      C37 809
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                           C37 809 52 62S
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1548/08
                Radgröße:                                                   8Jx19H2
                Rad-Einpresstiefe:                                          52,1 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                       5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55410*01




                Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                      SR22RK Ø 66,45 Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2400 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 102       120 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF2       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 102      140 Nm
                               Schaftlänge 30 mm
               BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,         Z 95       170 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 37 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                15d
               Seite :                     2/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K                              e1*2001/116*0242*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 169      VW Golf 5                 215/35R19                         A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit                                           BF1) T85)
                               kleinsten Serienreifen in
                               15Zoll oder 16Zoll)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               1K                            e1*2001/116*0242*..
               1K                            e1*2007/46*0490*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 199      VW Golf 6              215/35R19                            A02) bis A10)
                                                                                           BF1) T85)
§22 55410*01




               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               1KM                              e1*2001/116*0328*..
               1KM                              e1*2007/46*0492*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
               59 bis 147      VW Golf 5 Variant, VW 215/35R19                             A02) bis A10)
                               Golf 6 Variant, VW Jetta                                    BF1) T85)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                             e1*2007/46*2014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 195     VW Golf 8 GTD, GTI      225/35R19                           A02) bis A10)
                               (Fahrzeuge mit Serien-                                      BF2) E100)
                               Reifengröße 235/35R19)


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CD                             e1*2007/46*2014*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               221 bis 245     VW Golf 8 GTI Clubsport, 225/35R19                          A02) bis A10)
                               R                                                           BF2)

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CDV                            e1*2007/46*2180*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               81 bis 96       VW Golf 8 Variant       215/35R19                           A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       T85)                                BF2)
                               Verbundlenker-
                               Hinterachse)
                                                       225/35R19
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                15d
               Seite :                     3/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
               CDV                            e1*2007/46*2180*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               110 bis 150     VW Golf 8 Variant       215/35R19                               A02) bis A10)
                               (Ausführungen mit       N225) T85)                              BF2)
                               Mehrlenker-Hinterachse)
                                                        225/35R19


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                              e1*2007/46*0539*..
               16H                             e1*2007/46*0584*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 155      VW Jetta, Jetta Hybrid   215/35R19                              A02) bis A10)
                                                        T85)                                   BF1) E95)
§22 55410*01




                                                        225/35R19

                                                        245/30R19
                                                        A01) K04)


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               16                               e1*2007/46*0539*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
               77 bis 118      VW Jetta                   215/35R19                            A02) bis A10)
                               (Facelift, ab Modell 2014)                                      BF1) E95a) T85)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               7M                            e1*2001/116*0023*.., e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               66 bis 150      VW Sharan              235/35R19                                 A01) bis A10)
                                                                                                BF3) K03) K23) K66) T91)

               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                15d
               Seite :                     4/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 55410*01




                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: Z 102
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                      Zubehörkit: Z 102
                      Anzugsmoment: 140 Nm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                15d
               Seite :                     5/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 37
                      mm
                      Zubehörkit: Z 95
                      Anzugsmoment: 170 Nm

               E95)   Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15

               E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                     • e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16

               E100) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße
                     235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
                     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
                     zugelassen sind.
§22 55410*01




               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K23)   An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
                      klemmen bzw. auszuschneiden.

               K66)   Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
                      notwendig:
                      • die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte sind
                         komplett umzulegen
                      • die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf einer
                         Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen
                      • zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett -
                         auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger anschließend mit
                         einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden
                      • die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen
                         eingeformt werden.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55410 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001355-B0-233
               Anlage-Nr. :                15d
               Seite :                     6/6
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C37 809


               T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T91)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 15d mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ C37 809 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 09.07.2025
§22 55410*01
						
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