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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4c
                Seite :                      1/5
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                Radtyp:                                                    FMI182090
                Art des Sonderrades:                               einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                              Fondmetal
                Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             46_5_112N
                Radausführungskennz.:                                      V.LK 112N
                Radgröße:                                                   9Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           46 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
                Lochzahl:                                                       5
§22 100202*00




                Mittenlochdurchmesser:                                     66,50 mm
                Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                             Ø57,1-Ø66,6
                geprüfte Radlast: *)                                         970 kg
                 Reifenabrollumfang:                                        2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                                Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                        moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich,                KIT0335     120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,              KIT0335    120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,              KIT0335    140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                KIT0335    140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4c
                Seite :                      2/5
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                E1                          e1*2007/46*2033*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                89            VW ID.3 GTX           245/35R20                                 A01) bis A10)
                                                                                              BF1) K01) K04)

                Typ(en):                     ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2                           e1*2018/858*00004*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89     VW ID.4, ID.5          235/50R20                                A02) bis A10)
                              (Heck- und             A94a) M00) N245)                         BF2)
                              Allradantrieb)
                                                     245/45R20
                                                     A94) N255)

                                                     255/45R20
§22 100202*00




                                                     A94a)

                                                      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                      vorne               hinten
                                                      235/50R20           255/45R20           A02) bis A10)
                                                      M00)                A94a)               BF2)
                                                      245/45R20           275/40R20           A02) bis A10)
                                                                                              BF2) V00)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                ED                          e1*2018/858*00306*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                 vorne             hinten
                89 bis 90     VW ID.7                235/45R20         255/40R20              A02) bis A10)
                                                                       A94)                   BF2)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                3D                          e1*2007/46*0452*..
                3D                          e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                165 bis 331   VW Phaeton            275/35R20                                 A02) bis A10)
                                                                                              BF3)

                Typ(en):                    ABE / EG-Genehmigung(en):
                1T                          e1*2001/116*0211*..
                1T                          e1*2007/46*0357*..
                Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
                (kW)                                vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 140    VW Touran 2           245/30R20                                 A01) bis A10)
                              (außer Cross)                                                   BF4) E96a) K01) K04) K71)
                                                                                              T90)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4c
                Seite :                      3/5
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
                       Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
                       durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich,
                       wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
                       Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
                       zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S genannt,
§22 100202*00




                       so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über
                       die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                       erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung
                       des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig
                       sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
                       oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf
                       den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4c
                Seite :                      4/5
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur auf
                      den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: KIT0335
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: KIT0335
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                       Zubehörkit: KIT0335
§22 100202*00




                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Zubehörkit: KIT0335
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.


                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                       Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
                       herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
                       Bereich abgedeckt sein.

                K71)   An Achse 2 ist die im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Blechnase abzutrennen oder
                       nach innen umzuformen.

                M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße
                       nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die
                       Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des
                       jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100202 nach §22 StVZO
                Nr. :                        RT-000044-00-0-072
                Anlage-Nr. :                 4c
                Seite :                      5/5
                Auftraggeber :               Fondmetal S.p.A.
                Teiletyp :                   FMI182090


                N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit
                      Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-
                      Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
                      Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T90)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und
                       Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich
                       durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine
                       serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen
                       vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden
§22 100202*00




                       Nachweises.

                Die Anlage 4c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
                Typ FMI182090 des Auftraggebers Fondmetal S.p.A.

                Geschäftsstelle Essen, 29.04.2025