Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NEV1 1975
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: GMP GROUP
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: NEV1751950140
Radausführungskennz.: PCD 5X112 ET50 CB57.1
Radgröße: 7½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm
§22 100583*00
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 750 kg
Reifenabrollumfang: 2280 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 2 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SK e13*2018/858*00002*..
SKN e13*2018/858*00003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90 VW Caddy 5 205/45R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb) N215) T91) BF1) E28) E107)
205/45R19 M+S
T91) W215)
225/40R19
T93)
225/40R19 M+S
T93)
§22 100583*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit T85) BF2)
kleinsten Serienreifen
in 15Zoll oder 16Zoll)
225/35R19
G1B)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 VW Golf 5, R32 225/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2)
kleinsten Serienreifen
in 17Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/35R19 A02) bis A10)
T85) BF2)
225/35R19
G7C)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 3 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 215/35R19 A02) bis A10)
N225) T85) BF2)
225/35R19
G9S)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Golf 5 Variant, 215/35R19 A01) bis A10)
VW Golf 6 Variant, VW K63) T85) BF2)
§22 100583*00
Jetta
225/35R19
G1B) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 215/35R19 A02) bis A10)
(außer Ausführung Cross T85) BF2)
Golf)
225/35R19
A01) K03) T88)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 215/35R19 A02) bis A10)
T85) BF2)
225/35R19
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 4 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) E90)
Verbundlenker- 225/35R19
Hinterachse)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180 VW Golf 7 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N225) T85) A11) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
§22 100583*00
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 213 VW Golf 7 GTI 215/35R19 M+S A02) bis A10)
Clubsport, GTI TCR T85) BF2) E100a)
(Fahrzeuge ohne
Serien-Reifengröße
225/35R19
235/35R19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 225/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne BF2) E100a)
Serien-Reifengröße
235/35R19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 225/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- BF2) E100)
Reifengröße 235/35R19)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 5 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI 225/35R19 A02) bis A10)
Clubsport, GTI TCR BF2) E100)
(Fahrzeuge mit Serien-
Reifengröße 235/35R19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 225/35R19 A02) bis A10)
BF2)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100583*00
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N225) T85) BF2) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N225) T85) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne BF2) E100a)
Serien-Reifengröße
235/35R19)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- BF2) E100)
Reifengröße 235/35R19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit T85) BF2) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse)
225/35R19
§22 100583*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit T85) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 VW Golf 8 205/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93a) T81) BF1) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/35R19
T85)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW Golf 8 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N225) T85) A11) BF1) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
225/35R19
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 VW Golf 8 GTD, GTE, 225/35R19 A02) bis A10)
GTI A11) BF1) E100a)
(Fahrzeuge ohne
Serien-Reifengröße
235/35R19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 195 VW Golf 8 GTD, GTI 225/35R19 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- BF1) E100)
Reifengröße 235/35R19)
§22 100583*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 bis 245 VW Golf 8 GTI 225/35R19 A02) bis A10)
Clubsport, R BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 96 VW Golf 8 Variant 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit T85) BF1)
Verbundlenker-
Hinterachse)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 VW Golf 8 Variant 215/35R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N225) T85) BF1) E25) E91)
Mehrlenker-
Hinterachse,
225/35R19
Frontantrieb)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E1 e1*2007/46*2033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 VW ID.3 215/50R19 A02) bis A10)
ECE) T93) A94a) BF3)
225/45R19
235/45R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/35R19 A02) bis A10)
§22 100583*00
T85) BF2) E95)
225/35R19
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 215/35R19 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) T85) BF2) E95a)
225/35R19
G0S)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 225/40R19 A02) bis A10)
(außer Cross) BF1) E96a)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht
zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht
zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100583*00
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/
oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27
mm
§22 100583*00
Anzugsmoment: 120 Nm
E25) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
E28) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der Zulassungsbescheinigung I,
Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E100) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
E100a) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig NICHT mit der
Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
§22 100583*00
E107) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Erdgasantrieb.
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G1B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15, 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G7C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15, 195/65R15,
205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
A01) und G01) zu beachten.
G9S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15, 205/50R17,
225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
§22 100583*00
Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend
der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den
Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T81) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 924 kg bei LI 81 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 462 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T91) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1230 kg bei LI 91 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 615 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100583 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000058-00-0-509
Anlage-Nr. : 8d
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV1 1975
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 8d mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NEV1 1975 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.
Geschäftsstelle Essen, 23.07.2025
§22 100583*00