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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     1 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     NEV2 198
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                             GMP GROUP
                 Montageposition:                                        Vorderachse **)
                 Radausführung:                                          NEV2801945140
                 Radausführungskennz.:                              PCD 5X112 ET45 CB57.1
                 Radgröße:                                                    8Jx19H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      57,10 mm
§22 100585*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                               ohne Ring
                 geprüfte Radlast: *)                                          825 kg
                 Reifenabrollumfang:                                         2280 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
                hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140
                (KBA-Nr. 100584*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
                dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) zu
                entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    140 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                    120 Nm
                                Schaftlänge 27,5 mm
                BF3       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  120 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                BF4       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich,                  140 Nm
                                Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     2 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                16                              e1*2007/46*0539*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                77 bis 162       VW Beetle               225/35R19         225/35R19                       A02) bis A10)
                                 (Limousine, Cabrio)                                                       BF1) E99)
                                                         225/40R19         225/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E99)
                                                             235/35R19              235/35R19              A01) bis A10)
                                                             K03)                                          BF1) E99)
                                                             235/40R19              235/40R19              A01) bis A10)
                                                             K03)                                          BF1) E99) GD0)
                                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                             K03)                                          BF1) E99)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
§22 100585*00




                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                1F                             e1*2001/116*0349*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx19H2,           8½Jx19H2,
                                                        ET45               ET42
                85 bis 191       VW EOS                 215/35R19          215/35R19                       A02) bis A10)
                                                        A93a) T85)                                         BF2) N225)
                                                        225/35R19          225/35R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF2) N235)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                1K                               e1*2001/116*0242*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                           ET45            ET42
                55 bis 169       VW Golf 5                 215/35R19       215/35R19                       A01) bis A10)
                                 (Ausführungen mit         K01) T85)                                       BF2)
                                 kleinsten Serienreifen in 225/35R19       225/35R19                       A01) bis A10)
                                 15Zoll oder 16Zoll)       K01)                                            BF2) G1B)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     3 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                1K                               e1*2001/116*0242*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                           ET45            ET42
                184              VW Golf 5, R32            225/35R19       225/35R19                       A01) bis A10)
                                 (Ausführungen mit         K01)                                            BF2)
                                 kleinsten Serienreifen in
                                 17Zoll)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                1K                             e1*2001/116*0242*..
                1K                             e1*2007/46*0490*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
§22 100585*00




                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx19H2,           8½Jx19H2,
                                                        ET45               ET42
                59 bis 199       VW Golf 6              215/35R19          215/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K03) T85)                                          BF2)
                                                        225/35R19          225/35R19                       A01) bis A10)
                                                        K01)                                               BF2) G7C)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2                               e1*2018/858*00004*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                           ET45            ET42
                70 bis 89        VW ID.4, ID.5             235/55R19       235/55R19                       A02) bis A10)
                                 (Heck- und Allradantrieb)                                                 BF3)
                                                           245/50R19       245/50R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF3)
                                                             255/50R19              255/50R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3)
                                                             235/55R19              255/50R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF3)
                                                             255/50R19              275/45R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     4 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                ED                             e1*2018/858*00306*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8Jx19H2,           8½Jx19H2,
                                                        ET45               ET42
                89 bis 90        VW ID.7                235/50R19          255/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF3) EB1) ECE)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                16                               e1*2007/46*0539*..
                16H                              e1*2007/46*0584*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
§22 100585*00




                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                77 bis 155       VW Jetta, Jetta Hybrid   215/35R19        215/35R19                       A01) bis A10)
                                                          T85)                                             BF2) E95)
                                                          225/35R19        225/35R19                       A01) bis A10)
                                                          K01) K13) K22)                                   BF2) E95)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                16                                e1*2007/46*0539*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                        Vorderachse     Hinterachse
                                                            8Jx19H2,        8½Jx19H2,
                                                            ET45            ET42
                77 bis 118       VW Jetta                   215/35R19       215/35R19                      A01) bis A10)
                                 (Facelift, ab Modell 2014) K01) T85)                                      BF2) E95a)
                                                            225/35R19       225/35R19                      A01) bis A10)
                                                            K01)                                           BF2) E95a) G0S)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     5 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                3C                                e1*2001/116*0307*..
                3C                                e1*2007/46*0502*..
                3C                                e1*2007/46*0547*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                           ET45             ET42
                75 bis 155       VW Passat                 215/35R19        215/35R19                      A01) bis A10)
                                 (B6 / B7, Limousine,      A93a)                                           BF2) E87) E93) T85)
                                 Kombi, kleinste           225/35R19        225/35R19                      A01) bis A10)
                                 Serienreifen in 16Zoll,                                                   BF2) E87) E93) G0P) T88)
                                 außer Alltrack)           235/35R19        235/35R19                      A01) bis A10)
                                                             K03)                                          BF2) E87) E93) G0Y)
                                                             245/30R19              245/30R19              A01) bis A10)
                                                             K03)                                          BF2) E87) E93) T89)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
§22 100585*00




                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
                3C                                e1*2001/116*0307*..
                3C                                e1*2007/46*0547*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                           8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                           ET45             ET42
                184 bis 220      VW Passat                 235/35R19        235/35R19                      A01) bis A10)
                                 (B6 / B7, Limousine,      K03)                                            BF2) E87) E93)
                                 Kombi, kleinste
                                 Serienreifen in 17Zoll,
                                 außer Alltrack)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                3D                             e1*2007/46*0452*..
                3D                             e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                                        8Jx19H2,             8½Jx19H2,
                                                        ET45                 ET42
                165 bis 331      VW Phaeton             235/40R19            235/40R19                     A02) bis A10)
                                                        EF1)                                               BF4) EB2) T95)
                                                        235/45R19            235/45R19                     A02) bis A10)
                                                        EF1) T99)                                          BF4) EB2)
                                                        245/40R19            245/40R19                     A02) bis A10)
                                                        EF1) T98)                                          BF4) EB2)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     6 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                A1                              e13*2007/46*1845*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                81 bis 110       VW T-Roc                215/35R19         215/35R19                       A01) bis A10)
                                 (Frontantrieb)          A93) T85)                                         BF1) E25) G01)
                                                         225/35R19         225/35R19                       A01) bis A10)
                                                         A93a)                                             BF1) E25) G01)
                                                         225/40R19         225/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E25)
                                                             235/35R19              235/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E25) G01)
                                                             245/35R19              245/35R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E25)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 100585*00




                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                A1                               e13*2007/46*1845*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                110 bis 140      VW T-Roc                 225/40R19        225/40R19                       A02) bis A10)
                                 (Allradantrieb)                                                           BF1) E22)
                                                          235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E22)
                                                             245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E22)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     7 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                A1                               e13*2007/46*1845*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8Jx19H2,         8½Jx19H2,
                                                          ET45             ET42
                221              VW T-Roc R               225/40R19        225/40R19                       A02) bis A10)
                                 (Allradantrieb)          A93a)                                            BF1)
                                                          235/40R19        235/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1)
                                                             245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                             A93a)                                         BF1)
                                                             245/40R19              245/40R19              A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) G01)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100585*00




                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                A1                              e13*2007/46*1845*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                81 bis 110       VW T-Roc Cabrio         225/40R19         225/40R19                       A02) bis A10)
                                 (Frontantrieb)                                                            BF1) E25)
                                                         235/40R19         235/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E25)
                                                             245/35R19              245/35R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E25)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     8 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                              e1*2001/116*0450*..
                5N                              e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                81 bis 155       VW Tiguan 1             225/45R19         225/45R19                       A02) bis A10)
                                 (Ausführungen ohne                                                        BF1) E98)
                                 Verbreiterungen)        235/45R19         235/45R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98)
                                                             245/40R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98)
                                                             225/45R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98) V00)
                                                             225/45R19              255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 100585*00




                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                              e1*2001/116*0450*..
                5N                              e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8Jx19H2,          8½Jx19H2,
                                                         ET45              ET42
                81 bis 155       VW Tiguan 1             225/45R19         225/45R19                       A02) bis A10)
                                 (Ausführungen mit                                                         BF1) E98)
                                 Serie 255/40R19 und     235/45R19         235/45R19                       A02) bis A10)
                                 Verbreiterungen)                                                          BF1) E98)
                                                         245/40R19         245/40R19                       A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98)
                                                             225/45R19              245/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98) V00)
                                                             225/45R19              255/40R19              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98) V00)
                Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     9 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100585*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                       über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     10 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF3)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                       27 mm
                       Anzugsmoment: 120 Nm

                BF4)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
§22 100585*00




                       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
                       27 mm
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E22)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb

                E25)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

                E87)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
                       mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.

                E93)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3

                E95)   Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                       • e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15

                E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
                      • e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16

                E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

                E99)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.

                EB1)   Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 46R mit belüfteter Scheibe Ø358x30 mm
                       • Achse 2: Trommelbremse
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     11 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198


                EB2)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
                       • Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 20.7675.01 mit belüfteter Scheibe
                         Ø365x34 mm

                ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
                     Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
                     (z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                EF1)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
                       ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
                       sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

                G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

                G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
§22 100585*00




                     205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
                     Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
                     oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
                     205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
                     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
                     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
                     215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                G1B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
                     195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.

                G7C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
                     195/65R15, 205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer
                     dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
                     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

                GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
                     235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                     den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                     in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                     beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     12 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
                       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
§22 100585*00




                       kürzen.

                K22)   An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
                       bzw. auszuschneiden.

                N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T85)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T88)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T89)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T95)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000059-00-0-509
                Anlage-Nr. :                BC3c
                Seite :                     13 / 13
                Auftraggeber :              G.M.P. GROUP S.r.l.
                Teiletyp :                  NEV2 198



                T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage BC3c mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ NEV2 198 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.

                Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
§22 100585*00
						
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