Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 1 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: NEV2 198
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: GMP GROUP
Montageposition: Vorderachse **)
Radausführung: NEV2801945140
Radausführungskennz.: PCD 5X112 ET45 CB57.1
Radgröße: 8Jx19H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 57,10 mm
§22 100585*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 825 kg
Reifenabrollumfang: 2280 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
**) Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140
(KBA-Nr. 100584*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
dem separaten Gutachten für den Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) zu
entnehmen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
BF4 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 2 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
77 bis 162 VW Beetle 225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) BF1) E99)
225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
BF1) E99)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K03) BF1) E99)
235/40R19 235/40R19 A01) bis A10)
K03) BF1) E99) GD0)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
K03) BF1) E99)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
§22 100585*00
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1F e1*2001/116*0349*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
85 bis 191 VW EOS 215/35R19 215/35R19 A02) bis A10)
A93a) T85) BF2) N225)
225/35R19 225/35R19 A02) bis A10)
BF2) N235)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
55 bis 169 VW Golf 5 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K01) T85) BF2)
kleinsten Serienreifen in 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
15Zoll oder 16Zoll) K01) BF2) G1B)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 3 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
184 VW Golf 5, R32 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K01) BF2)
kleinsten Serienreifen in
17Zoll)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
§22 100585*00
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
59 bis 199 VW Golf 6 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
K03) T85) BF2)
225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) G7C)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E2 e1*2018/858*00004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
70 bis 89 VW ID.4, ID.5 235/55R19 235/55R19 A02) bis A10)
(Heck- und Allradantrieb) BF3)
245/50R19 245/50R19 A02) bis A10)
BF3)
255/50R19 255/50R19 A01) bis A10)
BF3)
235/55R19 255/50R19 A01) bis A10)
BF3)
255/50R19 275/45R19 A02) bis A10)
BF3) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 4 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
ED e1*2018/858*00306*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
89 bis 90 VW ID.7 235/50R19 255/45R19 A02) bis A10)
BF3) EB1) ECE)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
§22 100585*00
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
T85) BF2) E95)
225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K01) K13) K22) BF2) E95)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
77 bis 118 VW Jetta 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) K01) T85) BF2) E95a)
225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
K01) BF2) E95a) G0S)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 5 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
75 bis 155 VW Passat 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, A93a) BF2) E87) E93) T85)
Kombi, kleinste 225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
Serienreifen in 16Zoll, BF2) E87) E93) G0P) T88)
außer Alltrack) 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
K03) BF2) E87) E93) G0Y)
245/30R19 245/30R19 A01) bis A10)
K03) BF2) E87) E93) T89)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
§22 100585*00
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
184 bis 220 VW Passat 235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, K03) BF2) E87) E93)
Kombi, kleinste
Serienreifen in 17Zoll,
außer Alltrack)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3D e1*2007/46*0452*..
3D e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
165 bis 331 VW Phaeton 235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
EF1) BF4) EB2) T95)
235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
EF1) T99) BF4) EB2)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
EF1) T98) BF4) EB2)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 6 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
81 bis 110 VW T-Roc 215/35R19 215/35R19 A01) bis A10)
(Frontantrieb) A93) T85) BF1) E25) G01)
225/35R19 225/35R19 A01) bis A10)
A93a) BF1) E25) G01)
225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
BF1) E25)
235/35R19 235/35R19 A01) bis A10)
BF1) E25) G01)
245/35R19 245/35R19 A01) bis A10)
BF1) E25)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 100585*00
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
110 bis 140 VW T-Roc 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Allradantrieb) BF1) E22)
235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
BF1) E22)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
BF1) E22)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 7 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
221 VW T-Roc R 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Allradantrieb) A93a) BF1)
235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
BF1)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
A93a) BF1)
245/40R19 245/40R19 A01) bis A10)
BF1) G01)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
§22 100585*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 225/40R19 225/40R19 A02) bis A10)
(Frontantrieb) BF1) E25)
235/40R19 235/40R19 A02) bis A10)
BF1) E25)
245/35R19 245/35R19 A02) bis A10)
BF1) E25)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 8 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
81 bis 155 VW Tiguan 1 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10)
(Ausführungen ohne BF1) E98)
Verbreiterungen) 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
BF1) E98)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF1) E98)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
§22 100585*00
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5N e1*2001/116*0450*..
5N e1*2007/46*0487*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
(kW) Vorderachse Hinterachse
8Jx19H2, 8½Jx19H2,
ET45 ET42
81 bis 155 VW Tiguan 1 225/45R19 225/45R19 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1) E98)
Serie 255/40R19 und 235/45R19 235/45R19 A02) bis A10)
Verbreiterungen) BF1) E98)
245/40R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF1) E98)
225/45R19 245/40R19 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
225/45R19 255/40R19 A02) bis A10)
BF1) E98) V00)
Die Verwendung des Rades NEV2 198, NEV2801945140 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp NEV2 1985, NEV2851942140 (KBA-Nr. 100584*00) an
der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 9 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100585*00
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 10 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
§22 100585*00
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge
27 mm
Anzugsmoment: 140 Nm
E22) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb
E25) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E98) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
EB1) Zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 2-Kolben Faustsattel Kennz. 46R mit belüfteter Scheibe Ø358x30 mm
• Achse 2: Trommelbremse
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 11 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
EB2) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 8-Kolben Festsattel Kennz. Brembo 20.7675.01 mit belüfteter Scheibe
Ø365x34 mm
ECE) Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-
Kombination nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist
(z. B. EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
EF1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorderachse nur mit Rädern
ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades
sind oder/und deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
§22 100585*00
205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G1B) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
195/65R15, 205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G7C) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/70R15,
195/65R15, 205/50R17, 225/35R19, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer
dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GD0) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 215/55R17,
235/35R20, 235/40R19, 235/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 12 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
§22 100585*00
kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T85) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1030 kg bei LI 85 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 515 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100585 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000059-00-0-509
Anlage-Nr. : BC3c
Seite : 13 / 13
Auftraggeber : G.M.P. GROUP S.r.l.
Teiletyp : NEV2 198
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage BC3c mit den Seiten 1-13 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ NEV2 198 des Auftraggebers G.M.P. GROUP S.r.l.
Geschäftsstelle Essen, 29.07.2025
§22 100585*00