Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Fahrzeughersteller VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung in mm last umf. Fertig
Rad Zentrierring in kg in mm datum
OBIS8FL45K571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/25
OBIS8SL45K571 PCD112 ET45 Ø70.1 Ø57.1 57,1 Kunststoff 715 2105 09/25
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.
§22 100327*00
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1KP; 3C; 1t; 3c; 1F; 1T; AUV; 1 KM; 1KM; CD; 1K; AU; 2K;
16; 2KN; A1; CDV
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 7M
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; AUV; CD; CDV; 1 KM; 1F; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T;
16; 2K; 2KN; 3c; 3C
140 Nm für Typ : A1
170 Nm für Typ : 7M
Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 103 215/45R17 91 11A; 245; 248; 5GG kurzer Radstand;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; Nicht Caddy Maxi; nur
2KN e1*2007/46*0217*.., 5GG bis
WV2ZZZ2K?8?052800;
L320 kurzer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
2K e1*2001/116*0252*.. 55 - 125 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG Nur Caddy Maxi;
2KN e1*2007/46*0217*.., langer Radstand;
L320 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 77E
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22H; 24J; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24M; 65H WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 11A; 22I; 24J; 24M; kurzer Radstand;
5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
§22 100327*00
225/45R17 94 VB0; 11A; 22H; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
24M 74P; 77E; VB1
2K e1*2001/116*0252*.. 51 - 125 205/50R17 93 VB0; 11A; 22H; 24D; Nicht Caddy Maxi; ab
2KN e1*2007/46*0217*.., 24J; 65H WV2ZZZ2K?8?052801;
L320 215/45R17 91 VB0; 11A; 22I; 24J; kurzer Radstand;
24M; 5GG Frontantrieb;
225/45R17 91 VB0; 11A; 22H; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 5GG 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 94 VB0; 11A; 22H; 24D; 721; 725; 73C; 74A;
24J 74P; 77E; VB2
Verkaufsbezeichnung: EOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1F e1*2001/116*0349*.. 85 - 147 215/45R17 87W Cabrio; Frontantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 11A; 22M; 31P 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 21P; 22M; 24M; 721; 725; 73C; 74A;
31P 74P; 76S; 77E
85 - 184 205/50R17 51G; 65H
235/45R17 94 11A; 21P; 22M; 24M;
31P
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 118 215/45R17 87W 11A; 21S; 24J; 5ET Cabrio; Frontantrieb;
77 - 155 205/50R17 93 11A; 21S; 24J; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 56G 12A; 51A; 71C; 71K;
215/45R17 91 11A; 21S; 24J 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21S; 24J; 248; 74P; 76S; 77E
26P; 27H
235/40R17 90 11A; 21T; 241; 246;
248; 26P; 27H; 684
1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 59 - 173 205/50R17 11A; 22P; 24J; 24M; e1*2007/46*0490*04;
51G; 65H ab
215/45R17 91 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 91 11A; 22H; 22P; 24J; Schrägheck;
24M Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 188 - 199 205/50R17 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf R (6er); ab
24M; 51G; 65H e1*2001/116*0242*25;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; Cabrio; Schrägheck;
§22 100327*00
51J Allradantrieb;
225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; Frontantrieb;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E
1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; Nur Golf 5; nur bis
51J; 65H e1*2001/116*0242*24;
55 - 147 215/45R17 87W 11A; 22P; 24J; 24M; Allradantrieb;
5ET; 51J Frontantrieb;
55 - 169 205/50R17 89W 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J; 65H 12A; 51A; 573; 71C;
245/40R17 91 11A; 22P; 24D; 57F; 71K; 721; 725; 73C;
681; 687 74A; 74P; 77E; FKA
55 - 184 225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M
235/40R17 90 11A; 22P; 24J; 24M;
684
235/45R17 93 11A; 21P; 22P; 24J;
24M
1K e1*2001/116*0242*.., 103 205/50R17 89 11A; 22H; 22P; 24J; Nur Golf 6; bis
e1*2007/46*0490*.. 24M; 51J; 65H e1*2007/46*0490*04;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; ab
51J e1*2001/116*0242*25;
225/45R17 91 11A; 22H; 22Q; 24J; Schrägheck;
24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2007/46*0492*.. 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); bis
24J; 24M; 51J; 56G e1*2007/46*0492*05;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 51J 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 74P; 77E; FKA
24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF GTE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CD e1*2007/46*2014*.. 66 - 195 215/45R17 91 11A; 245 GOLF VIII; inkl.
225/45R17 91 11A; 245; 248 TGI/GTI/GTE/GTD;
Schräghecklimousine;
Allradantrieb;
§22 100327*00
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF (GOLF VARIANT)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
CDV e1*2007/46*2180*.. 81 - 150 215/45R17 M+S 11A; 245; 52J nicht GOLF ALLTRACK;
215/45R17 91 11A; 245 GOLF VIII VARIANT;
225/45R17 91 11A; 245; 248 Kombilimousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb; inkl.
Hybrid;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 110 215/45R17 87 Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 63 - 221 225/45R17 91 11A; 245; 26P; 27H Sportsvan; ab
135 - 221 215/45R17 87Y e1*2007/46*0490*05;
228 215/45R17 M+S 52J nicht Golf Alltrack;
225/45R17 M+S 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
1 KM e1*2007/46*0492*.. 63 - 100 215/45R17 87 Golf 7; Golf 7
1K e1*2007/46*0490*.. 225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; Sportsvan; ab
27H e1*2007/46*0490*05;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
§22 100327*00
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 110 215/45R17 87 Golf 7; ab
63 - 221 225/45R17 91 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0623*01;
135 - 221 215/45R17 87Y nicht Golf Alltrack;
228 215/45R17 M+S 52J e-Golf;
225/45R17 M+S 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
AU e1*2007/46*0623*.. 63 - 100 215/45R17 87 Golf 7; ab
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; e1*2007/46*0623*01;
27H nicht Golf Alltrack;
e-Golf;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Seite: 6 von 22
Verkaufsbezeichnung: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, GOLF ALLTRACK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 110 215/45R17 87 Golf 7; ab
63 - 221 225/45R17 91 11A; 245; 26P; 27H e1*2007/46*0627*01;
135 - 221 215/45R17 87Y Golf 7 Sportsvan;
228 215/45R17 M+S 52J nicht Golf Alltrack;
225/45R17 M+S 11A; 245; 26P; 27H; Kombilimousine;
52J Allradantrieb;
Frontantrieb;
Mehrlenkerhinterachse;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
AUV e1*2007/46*0627*.. 63 - 100 215/45R17 87 Golf 7; ab
225/45R17 91 11A; 245; 248; 26P; e1*2007/46*0627*01;
27H Golf 7 Sportsvan;
nicht Golf Alltrack;
Kombilimousine;
Frontantrieb;
Verbundlenkerhinterach
se;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100327*00
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21P; 22M; 24J; Nur Golf Plus 6; Ab
e1*2007/46*0491*.. 248; 51J; 65H e1*2001/116*0304*14;
205/50R17 93 11A; 21P; 22M; 24J; Frontantrieb;
248; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 248; 12A; 51A; 71C; 71K;
51J 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21P; 22M; 24J; 74P; 76S; 77E; FKA
248
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22L;
24J; 244; 684
245/40R17 91 11A; 22H; 22L; 244;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 215/45R17 87 11A; 22P; 24J; 24M; Nicht CrossGolf; Nur
5ET; 51J Golf Plus; Nur bis
55 - 125 205/50R17 89 11A; 22P; 24J; 24M; e1*2001/116*0304*13;
56G Frontantrieb;
215/45R17 91 11A; 22P; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 22P; 24J; 24M 721; 725; 73C; 74A;
235/40R17 90 11A; 22P; 24J; 24M; 74P; 77E; FKA
684
235/45R17 93 VF7; 11A; 22P; 24J;
24M
245/40R17 91 11A; 22P; 24D; 57F;
681; 687
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 22H; 22M; 5ET Nur CrossGolf 6; Ab
215/45R17 91 11A; 22H; 22M e1*2001/116*0304*21;
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 11A; 22H; 22M; 248; 721; 725; 73C; 74A;
57F; 681; 687 74P; 77E; FKA
1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 22H; 22M; 5ET Nur CrossGolf; Nur
§22 100327*00
215/45R17 91 11A; 22H; 22M bis
225/45R17 91 11A; 21P; 22H; 22M; e1*2001/116*0304*13;
24M Frontantrieb;
235/40R17 90 11A; 21P; 22H; 22M; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/45R17 94 11A; 21P; 22H; 22M; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 77E; FKA
245/40R17 91 11A; 22H; 22M; 24M;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 248; Nur Jetta
270; 56G (Stufenheck);
215/45R17 91 11A; 270 Frontantrieb;
215/50R17 91 11A; 21P; 24J; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
271; 56G 12A; 51A; 573; 71C;
225/45R17 91 11A; 21P; 24J; 248; 71K; 721; 725; 73C;
270 74A; 74P; 76S; 77E
235/40R17 90 11A; 21P; 24J; 248;
271
235/45R17 94 11A; 21P; 24J; 248;
271
245/40R17 91 11A; 21B; 24J; 248;
260; 271
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
16 e1*2007/46*0539*.. 77 - 155 215/50R17 91 56G Beetle (Schrägheck);
215/55R17 94 56G Beetle Cabrio;
225/50R17 94 Frontantrieb;
235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R17 95 11A; 27I; 57F; 67R; 12A; 51A; 71C; 71K;
67T 721; 725; 73C; 74A;
255/45R17 98 11A; 248; 27I; 57F; 74P; 76S; 77E; FKA
67D
Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 77 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 51J; 56G e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Allradantrieb;
24J; 24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 573; 71C;
24J; 24M; 51J 71K; 721; 725; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 74A; 74P; 77E
24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
§22 100327*00
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
1KM e1*2001/116*0328*.. 59 - 118 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF 6 (Variant); ab
24J; 24M; 51J; 56G e1*2001/116*0328*15;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; Frontantrieb;
24J; 24M; 5ET; 51J 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 12A; 51A; 71C; 71K;
24J; 24M; 51J 721; 725; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 74P; 77E; FKA
24J; 24M
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; JETTA (Limousine);
24J; 24M; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 21B; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 77E; FKA
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1KM e1*2001/116*0328*.. 75 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22H; 22L; GOLF (Variant); nur
24J; 24M; 51J bis
75 - 147 205/50R17 89 11A; 21B; 22H; 22L; e1*2001/116*0328*14;
24J; 24M; 56G Frontantrieb;
215/45R17 87W 11A; 21B; 22H; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 24M; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 91 11A; 21B; 22H; 22L; 721; 725; 73C; 74A;
24J; 24M 74P; 77E; FKA
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 21N; 22H;
22L; 24C; 24D
245/40R17 91 11A; 22F; 22L; 24D;
57F; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3c DE*2007/46*0547*.. 77 - 100 205/50R17 89 11A; 22P; 65H Nicht Passat Alltrack
3C e1*2001/116*0307*.., 77 - 155 215/45R17 91 (Cross); ab
e1*2007/46*0502*.., 225/45R17 91 11A; 22P; 31P e1*2001/116*0307*24;
e1*2007/46*0547*.. 77 - 220 205/50R17 11A; 22P; 51G; 65H bis
§22 100327*00
205/50R17 93 11A; 22P; 65H e1*2001/116*0307*36;
225/45R17 91Y 11A; 22P; 31P Kombi; Limousine;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7FE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
82R; 4CA; 4LY
3C e1*2001/116*0307*.. 75 - 110 205/50R17 89 11A; 22P; 65H nur bis
75 - 147 205/50R17 93 11A; 22P; 65H e1*2001/116*0307*23;
215/45R17 91 Kombi; Limousine;
225/45R17 91 11A; 22P; 31P Allradantrieb;
75 - 220 205/50R17 11A; 22P; 51G; 65H Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 77E;
82R; 4BB; 4CA
3C e1*2001/116*0307*.., 103 - 155 215/45R17 91W Nur Passat Alltrack
e1*2007/46*0502*.., 225/45R17 91W (Cross); bis
e1*2007/46*0547*.. e1*2001/116*0307*36;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7FE;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74A; 74P; 76S;
77E; 82R; 4CA; 4LY
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Verkaufsbezeichnung: TOURAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1t DE*2007/46*0506*.., 66 - 130 215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG nicht CrossTouran;
e1*2007/46*0506*.. 215/45R17 91W 11A; 24J; 24M; 5GG bis
1T e1*2001/116*0211*.., 225/45R17 11A; 24J; 24M; 51G e1*2007/46*0357*13;
e1*2007/46*0357*.. 225/45R17 91 11A; 24J; 24M; 5GG bis
e1*2001/116*0211*35;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7FJ; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 77E
1T e1*2001/116*0211*.., 81 - 140 235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I ab
e1*2007/46*0357*14;
e1*2007/46*0357*.. ab
e1*2001/116*0211*36;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74A; 74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: T-ROC
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
A1 e13*2007/46*1845*.. 110 - 221 235/45R17 94 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
§22 100327*00
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
A1 e13*2007/46*1845*.. 81 - 110 235/45R17 94 Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
74P; 76S; 77E
Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7M e1*2001/116*0023*.., 66 - 150 225/45R17 94 11A; 24J; 5HI ab e1*98/14*0023*12;
e1*98/14*0023*.. 235/45R17 93 nicht Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H;
11A; 22L; 24J; 24M; 12A; 51A; 573; 71C;
367; 5HA 71K; 721; 725; 73C;
235/45R17 94 11A; 22L; 24J; 24M; 74A; 74P; 77E
367; 5HI
7M e1*93/81*0023*.., 66 - 128 225/45R17 94 11A; 22B; 24J; 24M; nur bis
e1*95/54*0023*.., 5HI e1*98/14*0023*11;
e1*98/14*0023*.. 235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 5HA 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 24J; 721; 725; 73C; 74A;
5GG; 687 74P; 77E
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit
Ausnahme der Winterreifen Profile, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Die für gesetzeskonforme
Winterreifen zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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und im Betrieb nicht zu überschreiten.Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als
das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des
angegebenen Abrollumfanges. Der beim Reifen angeführte Lastindex beschreibt die mindesterforderliche
Tragfähigkeit, es sind Reifen mit höherem Lastindex zulässig, die max. Achslast ist mit diesem Lastindex
zu vergleichen wodurch eventuell vorhandene Achslastauflagen entfallen können.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERS TELLE R, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIE RUNGS NUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. Teiletypgenehmigung oder ein
Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen
Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung
vorgenommen und/oder optionale Brems- bzw. Lenkungsaggregate verbaut, so ist diese und ihre
§22 100327*00
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel
über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache
Nennbreite des Reifens) herzustellen.
21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21T) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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22B) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotfl ügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination
herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen bzw. Bearbeiten der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über
die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachs e auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
§22 100327*00
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereic h
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreit erung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreit e des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
§22 100327*00
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereic h der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
31P) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit automatischer
Niveauregulierungsanlage.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4BB) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst -Kontrollsystem verwendet
werden.
4CA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 3AA 907 275 B (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4LY) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 1K0 907 253 C ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
§22 100327*00
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, das Reifenprofil, die Hinweise und die Empfehlungen des
Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit Profil für winterliche Wetterverhältnisse, mit dem Alpine Symbol nach ECE
R-117, zulässig. Die Bereifung und Lauffläche sind dabei so konzipiert, dass sie vor allem bei
winterlichen Straßenverhältnissen bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung der angegebenen Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
Sie kann jedoch im Einzelfall auf einer anderen Radgröße an der Vorderachse kombiniert werden. Die
erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse
montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu ei ner zulässigen
Achslast von 1340kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelun g
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
§22 100327*00
67R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. A ntriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 245/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
§22 100327*00
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten dürfen nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts an der Felgeninnenseite angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinwei se des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
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76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 18-Zoll-Rädern ausgerüstet
sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
7FE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0307*..) (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System
muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
7FJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 ( nur e1*2001/116*0211*..,e1*2007/46*0357*..) (nur wenn auch original verbaut) ist
zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein
geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
82R) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 312mm (Dicke
25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FKA) Die Kombination gleicher bzw. unterschiedlicher Radausführungen des beschriebenen Radtyps ist,
sofern nicht explizit ausgenommen, möglich. Es sind insbesondere die Auflagen in den jeweiligen
§22 100327*00
Verwendungsbereichen bzgl. der Rad/Reifenkombinationen zu beachten.
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
(Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
Schiebetür zu prüfen.
VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale
Hinterachse).
VB2) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 16 Zoll-Bereifung (breite
Hinterachse).
VF7) Durch Entfernen der Schraube und des Clips zur Befestigung des Innenkotflügels oben in der Mitte des
vorderen Radhauses und durch Klemmen des Kunststoffinnenkotflügels hinter die obere mittlere
Befestigungslasche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 16
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0539*..
Handelsbez.: JETTA, BEETLE
Variante(n): Frontantrieb, Nur Beetle (Schrägheck)
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 350 VA
26P x = 250 y = 300 VA
27B x = 350 y = 300 HA
27I x = 300 y = 250 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
§22 100327*00
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 350 y = 300 26,5 HA
26J x = 300 y = 350 18,5 VA
26N x = 300 y = 350 8 VA
27H x = 350 y = 300 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
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Gutachten 366-0009-25-WIRD
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Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: AU
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0623*..
Handelsbez.: GOLF, GOLF VARIANT, GOLF SPORTSVAN, E-GOLF
Variante(n): Allradantrieb, Frontantrieb, Schrägheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 300 y = 300 VA
26P x = 250 y = 250 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 400 y = 310 8 HA
§22 100327*00
26N x = 300 y = 300 8 VA
27F x = 400 y = 310 30 HA
26J x = 300 y = 300 30 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0357*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2007/46*0357*14
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 15 HA
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1K
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0242*..
Handelsbez.: GOLF
Variante(n): Cabrio, Frontantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 280 y = 380 VA
26P x = 230 y = 330 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 260 y = 310 36 HA
§22 100327*00
26J x = 280 y = 380 16 VA
26N x = 280 y = 380 8 VA
27H x = 260 y = 310 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0009-25-WIRD
zur Erteilung der TTG 100327
ANLAGE: 33 VW Radtyp: OBIS
Hersteller: ALCAR WHEELS GmbH Stand: 12.11.2025
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: VW
Fahrzeugtyp: 1T
Genehm.Nr.: e1*2001/116*0211*..
Handelsbez.: TOURAN
Variante(n): ab e1*2001/116*0211*36
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 200 y = 300 VA
26P x = 150 y = 250 VA
27U y = 100 y = 200 HA
27V y = 100 y = 200 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
§22 100327*00
von [mm] bis [mm] um [mm]
27F x = 250 y = 250 15 HA
26J x = 200 y = 300 15 VA
26N x = 200 y = 300 8 VA
27H x = 250 y = 250 8 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00126-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.