Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 1 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: VTX 80837
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: BORBET
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: LK 112 K
Radausführungskennz.: LK 112 K
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 48 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,60 mm
§22 51939*09
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: Ø66,45 / Ø57,1
geprüfte Radlast: *) 670 kg
Reifenabrollumfang: 2200 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 140 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 5241 120 Nm
Schaftlänge 28,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, 120 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
BF4 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, 170 Nm
Schaftlänge 33 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 2 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle 205/45R18 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) M00) N215) T86) BF1) E99)
215/45R18
225/45R18
235/40R18
235/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
§22 51939*09
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 162 VW Beetle Dune 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Cabrio) BF1)
235/45R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Cross Caddy 4, 215/40R18 A01) bis A10)
Caddy 4 Alltrack K03) T89) B43) BF2) K04)
(Frontantrieb)
225/40R18
K01) T92)
235/35R18
K01) T90)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 3 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2K e1*2001/116*0252*..
2KN e1*2007/46*0217*..
2KN L320
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 125 VW Caddy 4, Caddy 4 215/40R18 A01) bis A10)
Maxi, Caddy 4 Life K03) T89) B43) BF2) K04)
(Frontantrieb, nicht für
Ausführungen Cross
225/40R18
Caddy)
K01) T92)
235/35R18
K01) T90)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SK e13*2018/858*00002*..
§22 51939*09
SKN e13*2018/858*00003*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 90 VW Caddy 5 205/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb) A93a) GKK) M00) N215) T90) BF1) E25) E107) ER1)
205/45R18 M+S
A93a) GKK) M00) T90) W215)
215/45R18
T93)
215/45R18 M+S
T93)
225/40R18
A01) GKK) K03) K04) T92)
225/40R18 M+S
A01) GKK) K03) K04) T92)
225/45R18
A01) K03) K04) T95)
225/45R18 M+S
A01) K03) K04) T95)
235/40R18
A01) K03) K04) T95)
235/40R18 M+S
A01) K03) K04) T95)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 4 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) BF2)
kleinsten Serienreifen in
15Zoll oder 16Zoll)
225/35R18
K01) T87)
225/40R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51939*09
184 VW Golf 5, R32 215/40R18 M+S A01) bis A10)
(Ausführungen mit K03) BF2)
kleinsten Serienreifen in
17Zoll)
225/35R18
K01) T87)
225/40R18
K01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10)
BF2) EB1)
225/35R18
A01) K03) T87)
225/40R18
A01) K03)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 5 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 205/40R18 A02) bis A10)
N215) T86) BF2) EB1)
215/40R18
N225)
225/35R18
A01) K03) T87)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/40R18 225/35R18 A02) bis A10)
N215) T86) BF2) EB1) V00)
§22 51939*09
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Golf 5 Variant, VW 215/40R18 A01) bis A10)
Golf 6 Variant, VW Jetta K63) BF2)
225/35R18
K03) K04) K64) T87)
225/40R18
K03) K04) K64)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
1KP e1*2007/46*0491*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 125 VW Golf Plus 205/40R18 A02) bis A10)
(außer Ausführung T86) BF2)
Cross Golf)
205/45R18
M00)
215/40R18
A01) K01) K04)
225/40R18
A01) K01) K04) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 6 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KP e1*2001/116*0304*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Cross Golf 205/40R18 A02) bis A10)
T86) BF2)
205/45R18
M00) T86)
215/40R18
225/40R18
A01) K01) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
§22 51939*09
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 96 VW Golf 7 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF2) E90)
Verbundlenker- 205/45R18
Hinterachse)
M00)
215/40R18
225/40R18
A01) K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2007/46*0490*..
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 180 VW Golf 7 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N215) T86) A11) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
N225)
225/40R18
A01) K25) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 7 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 213 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/40R18 M+S A02) bis A10)
GTI TCR T86) BF2) E100a)
(Fahrzeuge ohne
Serien-Reifengröße
205/45R18 M+S
235/35R19)
M00) T86)
215/40R18 M+S
225/40R18
A01) K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
§22 51939*09
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 205/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne A93a) N215) T86) BF2) E100a)
Serien-Reifengröße
235/35R19)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
N225)
215/45R18
A01) G01) K25) K97) N225)
225/35R18
A93a)
225/40R18
A01) K25) K97)
235/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 8 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
206 bis 228 VW Golf 7 R 205/45R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- M00) N215) BF2) E100)
Reifengröße 235/35R19)
215/45R18
A01) G01) N225)
225/40R18
235/40R18
A01) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
§22 51939*09
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/40R18 M+S A02) bis A10)
GTI TCR A93) T86) BF2) E100)
(Fahrzeuge mit Serien-
Reifengröße 235/35R19)
205/45R18 M+S
M00)
215/40R18 M+S
A93a)
215/45R18 M+S
225/40R18
235/35R18
235/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 100 VW e-Golf 205/40R18 A02) bis A10)
BF2)
205/45R18
M00)
215/40R18
225/40R18
A01) K25) K97)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 9 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf 7 Variant 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N215) BF2) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/45R18
M00) N215)
215/40R18
N225)
225/35R18
A93a)
225/40R18
§22 51939*09
A01) K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N215) T86) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18
M00) N215) T86)
215/40R18
N225)
225/35R18
A93a)
225/40R18
A01) K25) K97)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge ohne A01) K25) K97) BF2) E100a)
Serien-Reifengröße
235/35R19)
235/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 10 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
213 bis 228 VW Golf 7 R Variant 225/40R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- BF2) E100)
Reifengröße 235/35R19) 235/40R18
A01) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 135 VW Golf 7 Variant 205/40R18 A02) bis A10)
Alltrack A93a) T86) BF2)
205/45R18
§22 51939*09
M00) T86)
215/40R18
215/45R18
225/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit T86) BF2) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse)
205/45R18
A01) K97) M00) T86)
215/40R18
225/35R18
T87)
225/40R18
A01) K97)
235/35R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 11 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AUV e1*2007/46*0627*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 110 VW Golf Sportsvan 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit T86) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
205/45R18
A01) K97) M00) T86)
215/40R18
225/35R18
T87)
225/40R18
A01) K97)
§22 51939*09
235/35R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 VW Golf 8 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) BF1) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/40R18
225/40R18
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW Golf 8 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) N215) A11) BF1) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
215/40R18
N225)
225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 12 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 VW Golf 8 GTD, GTE, 225/40R18 A02) bis A10)
GTI A11) BF1) E100a)
(Fahrzeuge ohne
Serien-Reifengröße
235/35R19)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 195 VW Golf 8 GTD, GTI 225/35R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- A01) A93) G01) BF1) E100)
Reifengröße 235/35R19)
225/40R18
§22 51939*09
235/35R18
A01) G01)
235/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 bis 245 VW Golf 8 GTI Clubsport, 225/40R18 A02) bis A10)
R N235) BF1)
235/35R18
A01) G01)
235/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 96 VW Golf 8 Variant 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) BF1)
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/40R18
225/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 13 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 VW Golf 8 Variant 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit A93a) N215) T86) BF1) E25) E91)
Mehrlenker-
Hinterachse,
205/40R18 M+S
Frontantrieb)
A93a) T86)
205/45R18
M00) N215)
205/45R18 M+S
M00)
215/40R18
N225)
§22 51939*09
215/40R18 M+S
225/35R18
225/40R18
235/35R18
A01) K03) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
140 bis 147 VW Golf 8 Alltrack 205/45R18 A02) bis A10)
A93a) M00) BF1) E22)
215/40R18
215/45R18
225/40R18
225/45R18
235/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 14 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E1 e1*2007/46*2033*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 VW ID.3 215/55R18 A02) bis A10)
A94a) BF3) ER1) M00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/45R18 A02) bis A10)
M00) BF2) E95)
215/40R18
225/40R18
§22 51939*09
A01) K04) K13) K21) K22) K63)
245/35R18
A01) K01) K04) K13) K21) K22) K28) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 205/40R18 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) T86) BF2) E95a)
205/45R18
G0S) M00) T86)
215/40R18
225/35R18
A01) K01)
225/40R18
A01) K01)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 15 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0502*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
75 bis 155 VW Passat 205/40R18 A02) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, T86) BF2) E87) E93)
Kombi, kleinste
Serienreifen in 16Zoll,
205/45R18
außer Alltrack)
G0P) M00) T86)
215/40R18
T89)
225/40R18
A01) K63)
§22 51939*09
235/35R18
A01) K63)
235/40R18
A01) G0Y) K63)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3C e1*2001/116*0307*..
3C e1*2007/46*0547*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 bis 220 VW Passat 205/45R18 A02) bis A10)
(B6 / B7, Limousine, M00) BF2) E87) E93)
Kombi, kleinste
Serienreifen in 17Zoll,
225/40R18
außer Alltrack)
A01) K63) N235)
235/35R18
A01) K63) T90)
235/40R18
A01) K63)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 16 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*2001/116*0023*.., e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 VW Sharan 225/40R18 A01) bis A10)
K49) T92) BF4) ER1) K03) K04)
235/40R18
K23) K66)
245/35R18
T92)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
§22 51939*09
81 bis 110 VW T-Roc 215/45R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb) BF1) E25)
215/50R18
M00)
225/40R18
A01) G01)
225/45R18
235/40R18
A01) G01)
235/45R18
245/40R18
245/45R18
A01) G01)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW T-Roc 215/50R18 A02) bis A10)
(Allradantrieb) M00) BF1) E22)
225/45R18
235/45R18
245/40R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 17 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A1 e13*2007/46*1845*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 110 VW T-Roc Cabrio 215/50R18 A02) bis A10)
(Frontantrieb) M00) BF1) E25)
225/45R18
235/45R18
245/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
A2 e1*2018/858*00595*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
§22 51939*09
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 VW T-Roc 215/45R18 A02) bis A10)
A93) A11a) BF1)
215/50R18
M00)
215/55R18
M00)
225/45R18
A93)
225/50R18
235/40R18
A93a)
235/45R18
245/40R18
245/45R18
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 18 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A02) bis A10)
(außer Cross) A93a) BF1) E96a)
215/50R18
A01) G01) K03) K105) M00)
225/45R18
A01) K03)
235/45R18
A01) K03)
245/40R18
§22 51939*09
A01) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 19 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 51939*09
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A11a) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Mild-Hybrid Antrieb, dass sind Fahrzeuge (FZ), die in der
Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 " Hybr. ....", eingetragen haben.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B43) An Achse 2 ist die Halteklammer der ABS Steuerleitung so zu verlegen, dass ein
Mindestabstand von 5 mm zur inneren Reifenflanke vorhanden ist.
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5241
Anzugsmoment: 140 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 20 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 28,5 mm
Zubehörkit: 5241
Anzugsmoment: 120 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
Anzugsmoment: 120 Nm
BF4) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
Anzugsmoment: 170 Nm
E22) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb
§22 51939*09
E25) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
E87) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „AllTrack“. Diese Ausführungen sind serienmäßig
mit den Bereifungen 205/50R17 bzw. 225/50R17 bzw. 225/45R18 ausgerüstet.
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
E93) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B7“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* bis Nachtrag 36
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* bis Nachtrag 10
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0547* bis Nachtrag 3
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 21 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E99) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen Beetle Dune.
E100) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
§22 51939*09
E100a)Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig NICHT mit der
Reifengröße 235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind.
E107) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Erdgasantrieb.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 1: 1-Kolben Faustsattel Kennz. Ate R20 mit belüfteter Scheibe Ø345x30 mm
ER1) Das Rad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
Achslast von 1340 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G0P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
205/50R17, 215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser
Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
Auflagen A01) und G01) zu beachten.
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 22 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
G0Y) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/60R16,
215/55R16, 235/40R18, 235/45R17 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
GKK) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 205/60R16,
205/65R15, 225/45R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 51939*09
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
kürzen.
K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen
bzw. auszuschneiden.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 23 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der
Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen,
• die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen
Stoßleiste um 10 mm aufzuweiten,
• die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer
Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen
(entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter
§22 51939*09
für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen,
• die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu
kürzen.
K66) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
• die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte sind
komplett umzulegen
• die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf einer
Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen
• zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett -
auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger anschließend mit
einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden
• die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen
eingeformt werden.
K97) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich 25° vor und 40° hinter der
Radmitte sind zu entfernen,
• die Radhauskante und die Blechlaschen sind im oben genannten Bereich umzulegen,
• der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
umgelegte Radhauskante zu klemmen.
K105) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte um
10 mm aufzuweiten,
• der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich einzuformen, und hinter die
aufgeweitete Radhauskante zu klemmen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 24 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
§22 51939*09
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T90) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1200 kg bei LI 90 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 600 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T93) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1300 kg bei LI 93 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 650 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T95) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1380 kg bei LI 95 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 690 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 51939 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000934-J0-021
Anlage-Nr. : 19c
Seite : 25 / 25
Auftraggeber : Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp : VTX 80837
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
eines entsprechenden Nachweises.
W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Reifen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 19c mit den Seiten 1-25 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ VTX 80837 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH
Geschäftsstelle Essen, 02.02.2026
§22 51939*09
Anlage 0
Teil1: Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol
Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen
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Teil2: Hinweise zu den Radabdeckungsauflagen-Nrn. K01, K02, K03 und K04
Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Rad-
abdeckungsauflagen beschrieben sind.
Bei diesen Hilfsmitteln handelt es sich um Gummileisten (schraffiert dargestellt) die mit einem
Karosseriekleber beaufschlagt sind. Der Kleber ist auf der Gummileiste so aufgebracht, dass bei der
Montage eine Verklebung der äußeren Kotflügelkante mit der Gummileiste erfolgt.
Bei vorschriftsgemäßer Durchführung der Montage ist eine dauerhafte und sichere Befestigung der
Gummileisten an der Karosserie gewährleistet.
Diese Gummileisten sind im Karosseriefachhandel, als Meterware in verschiedenen Breiten, erhältlich.
Unter Verwendung dieser Leisten ist die Herstellung einer Verbreiterung bis zu 10 mm zulässig.
Vorderachse:
Bereich 30-Grad vor der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
§22 51939*09
Hinterachse:
Bereich 50-Grad hinter der Radmitte Bereich 30-Grad vor und 50-Grad hinter der Radmitte
V:23.10.2024