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							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13c
               Seite :                     1/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     65R8705
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                 Ronal
                Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                Radausführung:                                             65R8705.03
                Radausführungskennz.:                                      65R8705.03
                Radgröße:                                                    7Jx18H2
                Rad-Einpresstiefe:                                            51 mm
                Effektive Einpresstiefe                                       43 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
                Lochzahl:                                                        5
§22 52327*09




                Mittenlochdurchmesser:                                      68,00 mm
                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                               ohne Ring
                Adapterscheibe:                                 Ø57 Ø68 d=8 003 0022 051
                geprüfte Radlast: *)                                          610 kg
                Reifenabrollumfang:                                         2175 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                     AP          120 Nm
                               Schaftlänge 35 mm                                          50306/08
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13c
               Seite :                     2/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1J                              e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               50 bis 150      VW Golf, Golf 4-         205/40R18                                 A01) bis A10)
                               Motion, VW Bora, Bora N215) T86)                                   BF1) D01) K31)
                               4-Motion
                               (Schrägheck, Stufenheck,
                                                        205/45R18
                               Kombi, Front-und
                               Allradantrieb)           N215) T86)

                                                       215/40R18
                                                       N225)


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               1Y                              e1*2001/116*0205*..
               9C                              e1*2001/116*0106*.., e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
§22 52327*09




               (kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
               55 bis 125      VW New Beetle            205/40R18                                 A02) bis A10)
                               (Coupe, Cabrio)                                                    BF1) D01)
                                                       205/45R18
                                                       A01) K31)

                                                       215/40R18
                                                       A01) K31)


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               9N                            e1*2001/116*0174*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
               40 bis 77       VW Cross Polo, Polo Fun 215/35R18 M+S                             A02) bis A10)
                                                                                                 BF1) D01)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               6R                            e1*2007/46*0486*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               44 bis 110      VW Polo                215/35R18                                  A01) bis A10)
                               (außer Cross)                                                     BF1) D01) K93)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               132 bis 141     VW Polo GTI            215/35R18                                  A01) bis A10)
                                                                                                 BF1) D01) K93)
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13c
               Seite :                     3/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               6R                            e1*2001/116*0510*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               51 bis 81       VW Polo Cross          215/35R18                          A01) bis A10)
                                                                                         BF1) D01) K93)

               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                            e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               48 bis 110      VW Polo                205/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1) D01)
                                                       215/35R18
                                                       A01) A93a) K03)

                                                       215/40R18
                                                       A01) K03)
§22 52327*09




               Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
               AW                            e1*2007/46*1783*..
               Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
               (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
               147 bis 152     VW Polo GTI            205/40R18                          A02) bis A10)
                                                                                         BF1) D01)
                                                       215/35R18
                                                       A01) A93a) K03) T84)

                                                       215/40R18
                                                       A01) K03)


               Auflagen und Hinweise

               A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                      Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                      Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                      StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                      veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                      Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                      Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                      Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13c
               Seite :                     4/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
                      Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
                      Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
                      über die Radkontur hinausragen.
§22 52327*09




               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                     auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                     Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
                      Zubehörkit: AP 50306/08
                      Anzugsmoment: 120 Nm

               D01)   Die Verwendung der Räder ist nur in Verbindung mit der/den unter Punkt Raddaten
                      beschriebenen Adapterscheibe(n) zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 52327 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-000995-J0-104
               Anlage-Nr. :                13c
               Seite :                     5/5
               Auftraggeber :              Ronal GmbH
               Teiletyp :                  65R8705


               K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K31)   Bei Fahrzeugausführungen mit Turbomotor (Diesel-, Benzinmotor) die serienmäßig nicht mit
                      der Bereifungsgröße 225/45R17 oder 225/40R18 ausgerüstet sind, ist im rechten vorderen
                      Radhaus der Luftkanal, der zum Ladeluftkühler führt, zur Fahrzeugmitte hin zu versetzen
                      (Kontrollmöglichkeit ausreichender Freigängigkeit durch Kreisfahrt). Auflage A01 ist
                      anzuwenden.

               K93)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
                      gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      - der Kunststoffniet, an der Blechlasche im Bereich Radmitte, ist zu entfernen,
                      - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100mm vor und hinter der
                      Radmitte umzulegen,
§22 52327*09




                      - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

               N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                     nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                     Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                     I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

               T84)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1000 kg bei LI 84 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 500 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               T86)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
                      Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                      Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

               Die Anlage 13c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
               Typ 65R8705 des Auftraggebers Ronal GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 27.02.2026
						
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