Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
							               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB3d
               Seite :                     1/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Technische Daten, Kurzfassung
               Raddaten

                Radtyp:                                                     C38 9520
                Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                Handelsmarke:                                                  CMS
                Montageposition:                                         Hinterachse **)
                Radausführung:                                         C38 9520 35 82S
                Radausführungskennz.:                                     CMS 1580/01
                Radgröße:                                                   9½Jx20H2
                Rad-Einpresstiefe:                                           35,5 mm
                Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                Lochzahl:                                                        5
                Mittenlochdurchmesser:                                      66,50 mm
§22 55663*01




                Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                Zentrierring:                                      SR22RK Ø 66,45 Ø57,1
                geprüfte Radlast: *)                                          900 kg
                Reifenabrollumfang:                                          2500 mm
               *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
               **) Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse zulässig.
               Das hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35
               82S (KBA-Nr. 55342*02) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen
               sind dem separaten Gutachten für den Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) zu
               entnehmen.


               Allgemeine Anforderungen
               Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
               Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
               entsprechend ersetzt werden.

               Verwendungsbereich
               Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

               Radbefestigung
               Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                         Zubehör-Kit Anzugs-
               Kürzel                                                                                 moment
               BF1       1+2 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5,                  Z 70        140 Nm
                               Schaftlänge 43,5 mm
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB3d
               Seite :                     2/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               E2                               e1*2018/858*00004*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,       9½Jx20H2,
                                                          ET35,5          ET35,5
               70 bis 89        VW ID.4, ID.5             255/45R20       255/45R20                        A01) bis A10)
                                (Heck- und Allradantrieb)                 K04)                             BF1)
                                                          265/45R20       265/45R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1)
                                                          235/50R20       255/45R20                        A01) bis A10)
                                                                          K04)                             BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 55663*01




               ED                             e1*2018/858*00306*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                       8½Jx20H2,          9½Jx20H2,
                                                       ET35,5             ET35,5
               70 bis 90        VW ID.7                235/45R20          255/40R20                        A02) bis A10)
                                                                          A94)                             BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               3C                              e1*2001/116*0307*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               110 bis 206      VW Passat Alltrack      235/35R20         235/35R20                        A01) bis A10)
                                (B8)                                      K104)                            BF1) E93a)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB3d
               Seite :                     3/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                               e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               110 bis 140      VW T-Roc                 245/30R20        245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Allradantrieb)                           K02) M00)                        BF1) E22)
                                                         255/30R20        255/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) E22)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                               e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
§22 55663*01




               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               221              VW T-Roc R               245/30R20        245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Allradantrieb)                           K02) M00)                        BF1)
                                                         255/30R20        255/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               A1                              e13*2007/46*1845*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               81 bis 110       VW T-Roc Cabrio         245/30R20         245/30R20                        A01) bis A10)
                                (Frontantrieb)                            K02) M00)                        BF1) E25)
                                                        255/30R20         255/30R20                        A01) bis A10)
                                                                          K02)                             BF1) E25)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB3d
               Seite :                     4/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                              e1*2001/116*0450*..
               5N                              e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               81 bis 155       VW Tiguan 1             235/35R20         235/35R20                        A01) bis A10)
                                (Ausführungen ohne                        K04)                             BF1) E98)
                                Verbreiterungen)        245/35R20         245/35R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98)
                                                            255/35R20               255/35R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02) K80)              BF1) E98)
                                                            235/35R20               275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02) K80)              BF1) E98) V00)
                                                            245/35R20               275/30R20              A01) bis A10)
                                                                                    K02) K80)              BF1) E98) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
§22 55663*01




               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                              e1*2001/116*0450*..
               5N                              e1*2007/46*0487*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                        8½Jx20H2,         9½Jx20H2,
                                                        ET35,5            ET35,5
               81 bis 155       VW Tiguan 1             235/35R20         235/35R20                        A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit                                                          BF1) E98)
                                Serie 255/40R19 und     245/35R20         245/35R20                        A02) bis A10)
                                Verbreiterungen)                                                           BF1) E98)
                                                        255/35R20         255/35R20                        A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98)
                                                            235/35R20               275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98) V00)
                                                            245/35R20               275/30R20              A02) bis A10)
                                                                                                           BF1) E98) V00)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB3d
               Seite :                     5/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
               5N                                e1*2001/116*0450*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                       Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                          ET35,5           ET35,5
               85 bis 180       VW Tiguan 2, Tiguan 2     235/40R20        235/40R20                       A02) bis A10)
                                Allspace                                                                   A11) BF1) E29) E98a)
                                (mit Verbreiterung)       235/45R20        235/45R20                       A02) bis A10)
                                                                           M00)                            A11) BF1) E29) E98a) GE8)
                                                          245/40R20        245/40R20                       A01) bis A10)
                                                                           K107)                           A11) BF1) E29) E98a)
                                                          245/45R20        245/45R20                       A01) bis A10)
                                                                           K107)                           A11) BF1) E29) E98a) G01)
                                                          255/40R20        255/40R20                       A01) bis A10)
                                                                           K107)                           A11) BF1) E29) E98a)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
§22 55663*01




               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
               CT                               e1*2018/858*00302*..
               Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
               (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                         8½Jx20H2,        9½Jx20H2,
                                                         ET35,5           ET35,5
               96 bis 150       VW Tiguan 3              235/40R20        235/40R20                        A02) bis A10)
                                (ohne Verbreiterung)                                                       A11) BF1) E29a)
                                                         235/45R20        235/45R20                        A02) bis A10)
                                                                          M00)                             A11) BF1) E29a)
                                                         245/40R20        245/40R20                        A01) bis A10)
                                                                                                           A11) BF1) E29a)
                                                            255/40R20               255/40R20              A01) bis A10)
                                                                                    K04)                   A11) BF1) E29a)
               Die Verwendung des Rades C38 9520, C38 9520 35 82S ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
               genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C38 8520, C38 8520 35 82S (KBA-Nr. 55342*02) an
               der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
               zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

               Auflagen und Hinweise

               A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

               A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB3d
               Seite :                     6/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                      verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                      in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                      entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                      nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                      genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                      Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

               A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                      weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                      Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                      Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

               A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                      den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                      nicht über die Radkontur hinausragen.

               A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
§22 55663*01




                      Befestigungsteile zu verwenden.

               A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                      vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

               A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                      als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                      Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                      Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                      werden.

               A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                      denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                      wird.

               A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                      Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                      und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

               A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                      sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                      Hybr. ....", eingetragen haben.

               A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

               BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                      Achse: 1+2
                      Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 43,5 mm
                      Zubehörkit: Z 70
                      Anzugsmoment: 140 Nm

               E22)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB3d
               Seite :                     7/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520



               E25)   Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.

               E29)   Zulässig an Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

               E93a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Passat B8“:

                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0307* ab Nachtrag 37
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0502* ab Nachtrag 11

               E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                      - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

               E98a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 2“:
                     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450*ab Nachtrag 24.
§22 55663*01




               G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                      Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                      liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                      nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

               GE8) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 235/45R20,
                    235/50R19, 235/55R18, 255/45R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
                    den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
                    in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
                    beachten.

               K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                      durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                      Radmitte herzustellen.
                      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                      Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                      genannten Bereich abgedeckt sein.

               K80)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                      gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                      • die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke
                        bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen, die vorhandene Kunststoffkanten der
                        Kotflügelverbreiterungen sind entsprechend zu kürzen,
                      • der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur
                        Stoßfängeroberkante eng an das Blechradhaus anzulegen.
               Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 55663 nach §22 StVZO
               Nr. :                       RA-001432-B0-233
               Anlage-Nr. :                AB3d
               Seite :                     8/8
               Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
               Teiletyp :                  C38 9520


               K104) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu
                     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
                     • die Radhauskante ist im Bereich von Oberkante Stoßfänger bis 30° vor Radmitte um 10
                       mm aufzuweiten,
                     • die Kunststoffradhausverbreiterung ist der aufgeweiteten Radhauskante entsprechend zu
                       kürzen.

               K107) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
                     erforderlich:
                     • die Kunststoffradhausverbreiterung ist auf eine Restbreite von 5 mm zu kürzen,
                     • das Filzinnenradhaus ist an das Blechinnenradhaus anzulegen.

               M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
                    Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
                    typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
                    Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

               V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
§22 55663*01




                      und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                      ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                      sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                      Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                      eines entsprechenden Nachweises.

               Die Anlage AB3d mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
               Sonderräder Typ C38 9520 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

               Geschäftsstelle Essen, 30.04.2026
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen