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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3d
                Seite :                     1/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     C36 8521
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                        Vorderachse **)
                 Radausführung:                                           C36 8521 39 50
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1598/02
                 Radgröße:                                                   8½Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            39 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
§22 100243*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                         Z19D Ø72,6-Ø57,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          950 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2500 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 39 50 ist nur an der Vorderachse zulässig. Das
                hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50
                (KBA-Nr. 100244*00) an der Hinterachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
                dem separaten Gutachten für den Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) zu
                entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 63        140 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3d
                Seite :                     2/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2                               e1*2018/858*00004*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                       Vorderachse     Hinterachse
                                                           8½Jx21H2,       9½Jx21H2,
                                                           ET39            ET42
                70 bis 89        VW ID.4, ID.5             245/40R21       245/40R21                         A02) bis A10)
                                 (Heck- und Allradantrieb)                                                   BF1)
                                                           255/40R21       255/40R21                         A02) bis A10)
                                                                                                             BF1)
                                                              235/45R21              255/40R21               A02) bis A10)
                                                                                                             BF1)
                                                              235/45R21              265/40R21               A01) bis A10)
                                                                                                             BF1) V00)
                                                              245/40R21              275/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                             BF1) V00)
                                                              255/40R21              285/35R21               A01) bis A10)
                                                                                                             BF1) V00)
§22 100243*00




                Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 39 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                ED                             e1*2018/858*00306*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET39               ET42
                89 bis 90        VW ID.7                245/35R21          275/30R21                         A02) bis A10)
                                                                                                             BF1) V00)
                                                              255/35R21              285/30R21               A01) bis A10)
                                                              K03)                                           BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 39 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                              e1*2001/116*0450*..
                5N                              e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                         ET39              ET42
                81 bis 155       VW Tiguan 1             255/30R21         255/30R21                         A01) bis A10)
                                 (Ausführungen ohne      K03)                                                BF1) E98)
                                 Verbreiterungen)
                Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 39 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3d
                Seite :                     3/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                              e1*2001/116*0450*..
                5N                              e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                         ET39              ET42
                81 bis 155       VW Tiguan 1             255/30R21         255/30R21                         A02) bis A10)
                                 (Ausführungen mit                                                           BF1) E98)
                                 Serie 255/40R19 und
                                 Verbreiterungen)
                Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 39 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
                CT                               e1*2018/858*00302*..
§22 100243*00




                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                  Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      Vorderachse      Hinterachse
                                                          8½Jx21H2,        9½Jx21H2,
                                                          ET39             ET42
                96 bis 150       VW Tiguan 3              245/35R21        245/35R21                         A02) bis A10)
                                 (ohne Verbreiterung)                                                        A11) BF1) E29a)
                                                          255/35R21        255/35R21                         A01) bis A10)
                                                          K03)                                               A11) BF1) E29a)
                Die Verwendung des Rades C36 8521, C36 8521 39 50 ist nur an der Vorderachse und nur mit den in der Spalte 'Vorderachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 9521, C36 9521 42 50 (KBA-Nr. 100244*00) an
                der Hinterachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                        Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                        dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                        in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                        entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                        nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                        genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                        Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3d
                Seite :                     4/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
§22 100243*00




                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A11)   Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
                       sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
                       Hybr. ....", eingetragen haben.

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 63
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E29a) Zulässig an Fahrzeugausführungen ohne serienmäßigen Radhausverbreiterungen.

                E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100243 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000089-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3d
                Seite :                     5/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 8521


                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage AB3d mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C36 8521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026
§22 100243*00
						
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