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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                9c
                Seite :                     1/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     C36 9521
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                   Vorder-und Hinterachse
                 Radausführung:                                           C36 9521 45 50
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1599/03
                 Radgröße:                                                   9½Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
§22 100244*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                         Z19D Ø72,6-Ø57,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          955 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2450 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 63        140 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                BF2       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 63        150 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                9c
                Seite :                     2/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                E2                              e1*2018/858*00004*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
                70 bis 89       VW ID.4, ID.5             245/40R21                              A02) bis A10)
                                (Heck- und Allradantrieb)                                        A94) BF1) N255)
                                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                                         vorne                hinten
                                                         245/40R21            275/35R21          A01) bis A10)
                                                                              K04)               BF1) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                ED                            e1*2018/858*00306*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen       Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne              hinten
                89 bis 90       VW ID.7                245/35R21          275/30R21              A02) bis A10)
                                                                          A94) T98)              BF1) V00)
§22 100244*00




                                                       255/35R21          285/30R21              A02) bis A10)
                                                                          A94a)                  BF1) V00)

                Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
                3D                            e1*2007/46*0452*..
                3D                            e1*2001/116*0189*.., e1*98/14*0189*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                165 bis 331     VW Phaeton             265/30R21                                 A02) bis A10)
                                                                                                 BF2) T96)

                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                             e1*2001/116*0450*..
                5N                             e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 155      VW Tiguan 1             255/30R21                                A01) bis A10)
                                (Ausführungen ohne                                               BF1) E98) K03) K63)
                                Verbreiterungen)


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                             e1*2001/116*0450*..
                5N                             e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
                81 bis 155      VW Tiguan 1             255/30R21                                A02) bis A10)
                                (Ausführungen mit                                                BF1) E98)
                                Serie 255/40R19 und
                                Verbreiterungen)
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                9c
                Seite :                     3/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Auflagen und Hinweise

                A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
§22 100244*00




                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                9c
                Seite :                     4/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).

                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 63
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                BF2)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 63
§22 100244*00




                       Anzugsmoment: 150 Nm

                E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

                K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.

                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                       Radmitte herzustellen.
                       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                       genannten Bereich abgedeckt sein.

                K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                9c
                Seite :                     5/5
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
                      nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
                      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
                      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

                T96)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg bei LI 96 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 710 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
§22 100244*00




                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage 9c mit den Seiten 1-5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C36 9521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026
						
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