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							                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3e
                Seite :                     1/4
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Technische Daten, Kurzfassung
                Raddaten

                 Radtyp:                                                     C36 9521
                 Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
                 Handelsmarke:                                                  CMS
                 Montageposition:                                         Hinterachse **)
                 Radausführung:                                           C36 9521 45 50
                 Radausführungskennz.:                                     CMS 1599/03
                 Radgröße:                                                   9½Jx21H2
                 Rad-Einpresstiefe:                                            45 mm
                 Lochkreisdurchmesser:                                        112 mm
                 Lochzahl:                                                        5
                 Mittenlochdurchmesser:                                      72,60 mm
§22 100244*00




                 Zentrierart                                            Mittenzentrierung
                 Zentrierring:                                         Z19D Ø72,6-Ø57,1
                 geprüfte Radlast: *)                                          955 kg
                 Reifenabrollumfang:                                          2450 mm
                *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
                **) Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse zulässig. Das
                hier beschriebene Sonderrad ist nur in Kombination mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50
                (KBA-Nr. 100243*00) an der Vorderachse zulässig. Die zulässigen Reifengrößen und Auflagen sind
                dem separaten Gutachten für den Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) zu
                entnehmen.


                Allgemeine Anforderungen
                Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
                Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
                entsprechend ersetzt werden.

                Verwendungsbereich
                Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

                Radbefestigung
                Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                        Zubehör-Kit Anzugs-
                Kürzel                                                                                moment
                BF1       1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5,                    Z 63        140 Nm
                                Schaftlänge 30 mm
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3e
                Seite :                     2/4
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
                ED                             e1*2018/858*00306*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                    Vorderachse        Hinterachse
                                                        8½Jx21H2,          9½Jx21H2,
                                                        ET39               ET45
                89 bis 90        VW ID.7                245/35R21          275/30R21                        A02) bis A10)
                                                                           A94) T98)                        BF1) V00)
                                                        255/35R21          285/30R21                        A01) bis A10)
                                                                           A94a)                            BF1) V00)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                              e1*2001/116*0450*..
                5N                              e1*2007/46*0487*..
§22 100244*00




                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                         ET39              ET45
                81 bis 155       VW Tiguan 1             255/30R21         255/30R21                        A01) bis A10)
                                 (Ausführungen ohne                        K63)                             BF1) E98)
                                 Verbreiterungen)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
                5N                              e1*2001/116*0450*..
                5N                              e1*2007/46*0487*..
                Motorleistung    Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                 Auflagen und Hinweise
                (kW)                                     Vorderachse       Hinterachse
                                                         8½Jx21H2,         9½Jx21H2,
                                                         ET39              ET45
                81 bis 155       VW Tiguan 1             255/30R21         255/30R21                        A02) bis A10)
                                 (Ausführungen mit                                                          BF1) E98)
                                 Serie 255/40R19 und
                                 Verbreiterungen)
                Die Verwendung des Rades C36 9521, C36 9521 45 50 ist nur an der Hinterachse und nur mit den in der Spalte 'Hinterachse'
                genannten Reifengrößen zulässig. Die Kombination ist nur mit dem Radtyp C36 8521, C36 8521 39 50 (KBA-Nr. 100243*00) an
                der Vorderachse zulässig (siehe separate Genehmigung). Als Reifenkombination sind hier die für die Vorder- und Hinterachse
                zeilenweise genannten Reifengrößen zulässig.

                Auflagen und Hinweise

                A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                        Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                        StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                        veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3e
                Seite :                     3/4
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                       dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
                       Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
                       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
                       nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
                       genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
                       Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.

                A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
§22 100244*00




                A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen
                       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
                       nicht über die Radkontur hinausragen.

                A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                       Befestigungsteile zu verwenden.

                A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

                A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                       werden.

                A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                       wird.

                A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
                       Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
                       und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

                A94)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
                       auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                       Fahrzeugherstellers).

                A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
                      auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
                      Fahrzeugherstellers).
                Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100244 nach §22 StVZO
                Nr. :                       RT-000090-00-0-233
                Anlage-Nr. :                AB3e
                Seite :                     4/4
                Auftraggeber :              CMS Automotive Trading GmbH
                Teiletyp :                  C36 9521


                BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
                       Achse: 1+2
                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 30 mm
                       Zubehörkit: Z 63
                       Anzugsmoment: 140 Nm

                E98)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Tiguan 1“:
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0450* bis Nachtrag 23,
                       - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0487* bis Nachtrag 14.

                K63)   An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
                       seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben.

                T98)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die
                       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

                V00)   Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
§22 100244*00




                       und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies
                       ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es
                       sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der
                       Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit
                       eines entsprechenden Nachweises.

                Die Anlage AB3e mit den Seiten 1-4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
                Sonderräder Typ C36 9521 des Auftraggebers CMS Automotive Trading GmbH

                Geschäftsstelle Essen, 06.03.2026
						
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