Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 1 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 75R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 75R8805.573
Radausführungskennz.: 75R8805.573
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 52,1 mm
Lochkreisdurchmesser: 112 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 66,50 mm
§22 100087*00
Zentrierart Mittenzentrierung
Zentrierring: RK 66,6 57,1
geprüfte Radlast: *) 775 kg
Reifenabrollumfang: 2220 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: VW
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50752 120 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF2 1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50752 140 Nm
Schaftlänge 27,5 mm
BF3 1+2 Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, ZP50755 170 Nm
Schaftlänge 35 mm
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 169 VW Golf 5 215/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in
15Zoll oder 16Zoll)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
184 VW Golf 5, R32 215/40R18 M+S A02) bis A10)
(Ausführungen mit BF1)
kleinsten Serienreifen in
17Zoll)
§22 100087*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
1K e1*2007/46*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 199 VW Golf 6 215/40R18 A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K e1*2001/116*0242*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 195 VW Golf 6 Cabrio 205/40R18 A02) bis A10)
N215) T86) BF1)
205/45R18
G9S) M00) N215)
215/40R18
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1KM e1*2001/116*0328*..
1KM e1*2007/46*0492*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 147 VW Golf 5 Variant, VW 215/40R18 A02) bis A10)
Golf 6 Variant, VW Jetta BF1)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 3 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AU e1*2007/46*0623*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
195 bis 228 VW Golf 7 GTI Clubsport, 205/40R18 M+S A02) bis A10)
GTI TCR T86) BF1) E100)
(Fahrzeuge mit Serien-
Reifengröße 235/35R19)
205/45R18 M+S
M00)
215/40R18 M+S
215/45R18 M+S
225/40R18
§22 100087*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96 VW Golf 8 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) BF2) E90)
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 140 VW Golf 8 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) N215) A11) BF2) E91)
Mehrlenker-Hinterachse)
215/40R18
N225)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
147 bis 195 VW Golf 8 GTD, GTI 225/35R18 A02) bis A10)
(Fahrzeuge mit Serien- A01) G01) BF2) E100)
Reifengröße 235/35R19)
225/40R18
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 4 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CD e1*2007/46*2014*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
221 bis 245 VW Golf 8 GTI Clubsport, 225/40R18 A02) bis A10)
R BF2) N235)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 96 VW Golf 8 Variant 205/45R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit M00) BF2)
Verbundlenker-
Hinterachse)
215/40R18
§22 100087*00
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
CDV e1*2007/46*2180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 150 VW Golf 8 Variant 205/40R18 A02) bis A10)
(Ausführungen mit N215) T86) BF2) E25) E91)
Mehrlenker-
Hinterachse,
205/40R18 M+S
Frontantrieb)
T86)
205/45R18
M00) N215)
205/45R18 M+S
M00)
215/40R18
N225)
215/40R18 M+S
225/35R18
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 5 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
16 e1*2007/46*0539*..
16H e1*2007/46*0584*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 155 VW Jetta, Jetta Hybrid 205/45R18 A02) bis A10)
M00) BF1) E95)
215/40R18
225/40R18
245/35R18
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
§22 100087*00
16 e1*2007/46*0539*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 118 VW Jetta 205/40R18 A02) bis A10)
(Facelift, ab Modell 2014) T86) BF1) E95a)
205/45R18
G0S) M00) T86)
215/40R18
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7M e1*2001/116*0023*.., e1*93/81*0023*.., e1*95/54*0023*.., e1*98/14*0023*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 150 VW Sharan 225/40R18 A01) bis A10)
K49) T92) BF3)
235/40R18
K03) K23) K66)
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 6 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1T e1*2001/116*0211*..
1T e1*2007/46*0357*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
81 bis 140 VW Touran 2 215/45R18 A02) bis A10)
(außer Cross) A93a) BF2) E96a) EB1)
215/50R18
A01) G01) K03) M00)
225/45R18
235/45R18
A01) K03)
245/40R18
§22 100087*00
A01) K03)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die Genehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig. Sind im Verwendungsbereich bzw. den Auflagen Reifen mit der Kennung M+S
genannt, so sind hiermit nur Reifen gemeint und zulässig, die das Piktogramm Bergkuppe mit
Schneeflocke, wie in §36 StVZO/UN ECE R117 beschrieben, aufweisen.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 7 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach
Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts
§22 100087*00
und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A11) Auch zulässig an Fahrzeugen mit Hybrid Antrieb -Hybrid, Mild-Hybrid, Plug-in-Hybrid-, dass
sind Fahrzeuge (FZ), die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (FZ-Schein) unter P.3 "
Hybr. ....", eingetragen haben.
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50752
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
Zubehörkit: ZP50752
Anzugsmoment: 140 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kugel Ø26 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm
Zubehörkit: ZP50755
Anzugsmoment: 170 Nm
E25) Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Frontantrieb.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 8 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
E90) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'VL':
E91) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Mehrlenkerachse. In der
Zulassungsbescheinigung I, Feld D.2, im Versionenschlüssel steht 'ML':
§22 100087*00
E95) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* bis Nachtragsstand 15
E95a) Bei dem Fahrzeugtyp 16 nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
• e1*2007/46*0539* ab Nachtragsstand 16
E96a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „Touran 2“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0211* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0357* ab Nachtrag 14.
E100) Diese Reifenzuordnung gilt für Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße
235/35R19 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges
zugelassen sind.
EB1) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:
• Achse 2: 1-Kolben Faustsattel Kennz. VW AG TRW mit unbelüfteter Scheibe
Ø260x11,5 mm
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 9 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
G0S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
G9S) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 195/65R15,
205/50R17, 225/40R18, 235/35R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
§22 100087*00
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K49) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des hinteren Stoßfängers (Kunststoff und Metall)
komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abzutrennen. Der Stoßfänger ist
anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende
Ausbuchtung im Kunststoffinnenradhaus muss warm nach innen eingeformt werden.
Gutachten zur Erteilung der Teiletypgenehmigung Nr. KBA 100087 nach §22 StVZO
Nr. : RT-000087-00-0-104
Anlage-Nr. : 31e
Seite : 10 / 10
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 75R8805
K66) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen
notwendig:
• die Radhausausschnittkanten im Bereich von 175 mm vor und hinter der Radmitte sind
komplett umzulegen
• die ins Radhaus hineinragende Kante des Stoßfängers im weiteren Verlauf ist auf einer
Länge von 100 mm bis auf eine Restbreite von max. 10 mm abzutrennen
• zusätzlich muss die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) komplett -
auf einer Länge von 60 mm nach hinten - abgetrennt und der Stoßfänger anschließend mit
einer 3 mm Blechschraube neu befestigt werden
• die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen
eingeformt werden.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-
typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
§22 100087*00
nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T92) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1260 kg bei LI 92 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 630 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 31e mit den Seiten 1-10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 75R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 13.04.2026