Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 65535
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 100
Radgröße: 6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast: 600 kg
bei Reifenabrollumfang: 2000 mm
Fahrzeughersteller : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX1, 6E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 110 Nm
6ES, 6N, 6X M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
Typ: 1HX0
ABE / EG-Genehmigung: F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 85 Golf, Vento, 185/55R15 M+S A02) bis A10)
Golf Variant
195/50R15
205/50R15
A01)K65)
215/45R15
A01)K65)
F804/NT17E 920/880 4/100/57,1
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Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: 1H
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 85 Golf, Vento, 185/55R15 A02) bis A10)
Golf Syncro,
Golf Variant, 195/50R15
Golf Variant Syncro
205/50R15
A01)K65)
215/45R15
A01)K65)
e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1
Typ: 1EX0
ABE / EG-Genehmigung: G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
A01)K65)
215/45R15
A01)K65)
G407/NT08E 960/800 4/100/57,1
Typ: 1E
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 81 Golf-Cabriolet 185/55R15 M+S A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
A01)K65)
215/45R15
A01)K65)
e1*96/79*0070*10E 950/810 4/100/57,1
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Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 85 Golf syncro 195/50R15 A02) bis A10)
205/50R15
215/45R15
66 bis 85 Golf Variant syncro 195/55R15
205/50R15
G156/NT12E 950/980 4/100/57,1
Typ: 1HX1
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Golf Syncro 185/55R15 M+S A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
215/45R15
e1*93/81*0004*01E 890/880 4/100/57,1
Typ: 6N
ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
32 bis 92 Polo 195/45R15 A01) bis A10)
L06)
G774/NT07E 780/730 4/100/57,1
e1*96/79*0069*11E 850/780
Typ: 6X
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Lupo 175/50R15 A02) bis A10)
M00) L06)
195/45R15
e1*2001/116*0085*17E 820/690(700) 4/100/57
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Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
Typ: 6E
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Lupo 175/50R15 A02) bis A10)
M00) E20)L06)
195/45R15
e1*2001/116*0114*14E 730/590(-) 4/100/57
Typ: 6ES
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
92 Lupo GTI 205/45R15 A02) bis A10)
215/40R15
e1*2001/116*0147*08E 770/670 4/100/57
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XIII zur ABE-Nr. 45850
Nr. : RA-000344-N0-015
Anlage-Nr. : 18
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 65535
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.
K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die
Radhausausschnitt-kanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine
Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandene Verbreiterungen sind
entsprechend zu kürzen.
L06) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 26.01.2011
RA-000344-N0-015-18~VW-4-100-57-ET40.docx