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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               18
Seite :                    1/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     CA 65535
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                  100
Radgröße:                                                  6½Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                            40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                        100 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      64,10 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           BOØ64,0/Ø57,1
geprüfte Radlast:                                             600 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2000 mm

Fahrzeughersteller               : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX1, 6E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                           110 Nm
6ES, 6N, 6X                   M12x1,5, Schaftlänge 30 mm


Typ:                         1HX0
ABE / EG-Genehmigung:        F804
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 85    Golf, Vento,            185/55R15 M+S                         A02) bis A10)
              Golf Variant
                                      195/50R15

                                      205/50R15
                                      A01)K65)

                                      215/45R15
                                      A01)K65)
F804/NT17E      920/880                                                     4/100/57,1




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Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                           1H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0068*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 85    Golf, Vento,               185/55R15                          A02) bis A10)
              Golf Syncro,
              Golf Variant,              195/50R15
              Golf Variant Syncro
                                         205/50R15
                                         A01)K65)

                                          215/45R15
                                          A01)K65)
e1*96/79*0068*03E   950/990                                                 4/100/57,1



Typ:                         1EX0
ABE / EG-Genehmigung:        G407
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 85    Golf Cabriolet              185/55R15                         A02) bis A10)

                                          195/50R15

                                          205/50R15
                                          A01)K65)

                                          215/45R15
                                          A01)K65)
G407/NT08E          960/800                                                 4/100/57,1



Typ:                         1E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*96/79*0070*.., e1*98/14*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 81    Golf-Cabriolet           185/55R15 M+S                        A02) bis A10)

                                          195/50R15

                                          205/50R15
                                          A01)K65)

                                          215/45R15
                                          A01)K65)
e1*96/79*0070*10E   950/810                                                 4/100/57,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45850
Nr. :                      RA-000344-O0-015
Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         1HX1
ABE / EG-Genehmigung:        G156
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 85    Golf syncro                    195/50R15                            A02) bis A10)

                                             205/50R15

                                             215/45R15
 66 bis 85             Golf Variant syncro   195/55R15

                                             205/50R15
G156/NT12E             950/980                                                    4/100/57,1



Typ:                         1HX1
ABE / EG-Genehmigung:        e1*92/53*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66           Golf Syncro              185/55R15 M+S                             A02) bis A10)

                                             195/50R15

                                             205/50R15

                                             215/45R15
e1*93/81*0004*01E      890/880                                                   4/100/57,1



Typ:                         6N
ABE / EG-Genehmigung:        G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 32 bis 92    Polo                    195/45R15                                   A01) bis A10)
                                                                                  L06)

G774/NT07E             780/730                                                    4/100/57,1
e1*96/79*0069*11E      850/780



Typ:                         6X
ABE / EG-Genehmigung:        e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Lupo                     175/50R15                                  A02) bis A10)
                                       M00)                                       L06)

                                             195/45R15
e1*2001/116*0085*17E   820/690(700)                                               4/100/57




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Anlage-Nr. :               18
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 65535


Typ:                         6E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77           Lupo                     175/50R15                         A02) bis A10)
                                       M00)                              E20)L06)

                                         195/45R15
e1*2001/116*0114*14E   730/590(-)                                        4/100/57



Typ:                         6ES
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 92           Lupo GTI                 205/45R15                         A02) bis A10)

                                         215/40R15
e1*2001/116*0147*08E   770/670                                           4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.


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Nr. :                      RA-000344-O0-015
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
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A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind.

K65) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die
     Radhausausschnitt-kanten ab Mitte der Seitenschutzleiste bis zur Türunterkante auf eine
     Restdicke von 10 mm umzulegen. Die ggf. vorhandene Verbreiterungen sind
     entsprechend zu kürzen.

L06) Nur zulässig an Fahrzeugen mit Servolenkung.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 65535 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.01.2011




RA-000344-O0-015-18~VW-4-100-57-ET40.docx
						
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