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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    1 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    57R8755
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               Ronal
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           57R8755.21
Radgröße:                                                 7½Jx18H2
Rad-Einpresstiefe:                                          42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
Lochzahl:                                                     5
Mittenlochdurchmesser:                                     82,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            0 Ø82 Ø65
geprüfte Radlast:                                           930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   2330 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
7L                               Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,           ZP51105 160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm
2H, 2HS2, 7HC, 7HCA, 7HK,        Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,            ZP51105 180 Nm
7HM, 7HMA, 7J0                   Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 165      VW Amarok                245/60R18                         A02) bis A10)
                (mit Serien-                                               ER1)
                Radhausverbreiterungen) 255/55R18

                                          255/55R18C

                                          255/60R18

                                          265/55R18

                                          275/50R18
                                          A01) K04)




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Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                225/60R18                         A02) bis A10)
                (ohne Serien-            A01) K01)K02) T104)
                Radhausverbreiterungen)
                                         225/65R18
                                         A01) K01)K02) T103)

                                          235/55R18
                                          A01) K01)K02) T104)

                                          235/60R18
                                          A01) K01)K02)

                                          245/55R18
                                          A01) K01)K02) T103)

                                          245/60R18
                                          A01) K01)K02) T105)

                                          255/50R18
                                          A01) K01)K02)

                                          255/55R18
                                          A01) K01)K02)

                                          255/55R18C
                                          A01) K01)K02)

                                          265/55R18
                                          A01) K01)K02)

                                          275/50R18
                                          A01) K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HK                                L148
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW (T5) Multivan, Multivan 215/55R18                          A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, A93)N225) T99)                      E75)E89) E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           225/50R18
                Transporter, Transporter    A93)N235) T99)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 225/55R18
                Serienreifen in 16Zoll)
                                            A01) A93)G01) N235) T102)

                                           235/45R18
                                           A93)T98)

                                           235/50R18
                                           A93)T101)

                                           245/45R18
                                           A93)T100)

                                           245/50R18
                                           A01) G01)K03)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HK                                L148
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW (T5) Multivan, Multivan 215/55R18                          A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, A93)N225) T99)                      E75)E89) E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           225/50R18
                Transporter, Transporter    A93)N235) T99)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 225/55R18
                Serienreifen in17Zoll)
                                            A01) A93)G01) N235)

                                           235/45R18
                                           A93)T98)

                                           235/50R18
                                           A93)T101)

                                           245/45R18
                                           A93)T100)

                                           245/50R18
                                           A01) G01)K03)




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Nr. :                      RA-000760-D0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW (T6) Transporter,        215/55R18                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi A93)T99)                          E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)     225/50R18
                                            A93)T99)

                                           235/45R18
                                           A93)T98)

                                           235/50R18
                                           A93)T101)

                                           245/45R18
                                           A93)T100)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW (T6) Transporter,        215/55R18                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi A93)N225) T99)                    E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)     225/50R18
                                            A93)T99)

                                           235/45R18
                                           A93)T98)

                                           235/50R18
                                           A93)T101)

                                           245/45R18
                                           A93)T100)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    7 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg               235/60R18                         A02) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)     A01) K03)K04)

                                          245/55R18
                                          A01) K03)K04)

                                          255/55R18
                                          A01) K03)K04)

                                          275/50R18
                                          A01) K01)K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    8 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
     225/75R16C ausgerüstet sind.

E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
     - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
     - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1860 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    9 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 03 zur ABE-Nr. 49580
Nr. :                      RA-000760-D0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 57R8755


T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 57R8755 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 03.11.2016




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