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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47326
Nr. :                      RA-000500-B0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 85920


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CWE 85920
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             CW
Radausführung:                                           120 C
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 65,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2350 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller               :    VW

Radbefestigung

Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment

7L                               Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                 160 Nm
                                 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm

7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                       180 Nm
7J0                        Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                           Schaftlänge 36 mm



RA-000500-B0-015-01~VW-5-120-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47326
Nr. :                      RA-000500-B0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 85920



Typ:                         7L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 128  VW Touareg              255/50R19                               A01) bis A10)
                                                                              K01)K02)
                                                                  275/45R19

e1*2001/116*0203*23   1425/1650(1760)                                         5/120/65



Typ:                             7HM
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 173   Business,                   245/40R19                           A01) bis A10)
              California,                 K03)T98)
              California Beach,
              Multivan,                   255/40R19
              Multivan Beach,             K03)T100)
              Multivan Starline,
              Transporter Flex

e1*2001/116*0218*19   min.1480/1500 (1555) max. 1610/1575(1680)               5/120/65



Typ:                         7HMA
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 173   California              245/40R19                               A01) bis A10)
                                      K03)T98)

                                                                  255/40R19
                                                                  K03)T100)
e1*2001/116*0289*14   min.1500/1500 (1585)                                    5/120/65
                      max. 1575/1575(1600)



Typ:                         7HC
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 173   Transporter             245/40R19                               A01) bis A10)
                                      K03)T98)                                E24)

                                                                  255/40R19
                                                                  K03)T100)
e1*2001/116*0220*22   min.1480/1350 (1425)                                    5/120/65
                      max. 1710/1720(1845)




RA-000500-B0-015-01~VW-5-120-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47326
Nr. :                      RA-000500-B0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 85920


Typ:                         7HCA
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 173   Transporter,            245/40R19                                A01) bis A10)
              Caravelle               K03)T98)

                                             255/40R19
                                             K03)T100)
e1*2001/116*0286*14   min.1575/1450 (1525)                                     5/120/65
                      max. 1710/1720(1675)



Typ:                         7HK
ABE / EG-Genehmigung:        L 148
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 128   Transporter                    245/40R19                         A01) bis A10)
                                             K03)T98)

                                             255/40R19
                                             K03)T100)
L148NT15              min.1400/1400 (-)                                        5/120/65
                      max. 1710/1720(-)



Typ:                          7J0
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 173   Transporter              245/40R19                               A01) bis A10)E75)
              (geschlossener Kasten)   K03)T98)

                                             255/40R19
                                             K03)T100)
e1*2001/116*0220*22   min.1480/1000 (0)                                        5/120/65
                      max. 1710/1720(0)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47326
Nr. :                      RA-000500-B0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 85920


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg, (geprüfte
     Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
     Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
     Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
     ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
     anzuwenden.

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


RA-000500-B0-015-01~VW-5-120-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 47326
Nr. :                      RA-000500-B0-015
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 85920


K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CWE 85920 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2010




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