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							TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München




Teilegutachten Nr.                       12-00098-CP-BWG-02
Hersteller:                              DIEWE GmbH
                                         D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                     D119 - 8519                                            Seite 1 von 5

                                          2. Neufassung
                                               zum
                                 TEILEGUT ACHTEN
                                       Nr.: 11-00499-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                   : D119 - 8519

des Herstellers                           : Diewe GmbH
                                            Hauptstrasse 19
                                            D – 86510 Asbach / Ried

für das Fahrzeug                          : VW T5

0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
              von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Auto Service GmbH
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Teilegutachten Nr.                         12-00098-CP-BWG-02
Hersteller:                                DIEWE GmbH
                                           D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                       D119 - 8519                                           Seite 2 von 5

I.      Verwendungsbereich

Hersteller:                   Typ:       Bezeichnung:      kW-Bereich        ETG - Nr.:

Volkswagen, VW (D)            7HM        California        62 - 173          e1*2001/116*0218*--

                              7HC        Transporter       62 - 173          e1*2001/116*0220*--

                              7HK        Transporter       62 - 173          L148

                              7HKX0 Transporter            62 - 173          L148

                              7J0        Transporter       62 - 173          L225

                              7HMA       California        62 - 173          e1*2001/116*0289*--

                              7HCA       Transporter       62 - 173          e1*2001/116*0286*--

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:
Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Hinterachslast von
maximal 1875 kg.

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller:                                              DIEWE GmbH (D)
Art:                                 Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                     und beidseitigem Hump.
Typ:                                                       D119 - 8519
Kennz. U. Ausf.:                                      D119 – 8519 Ausf. 120/5
Radgröße:                                                  8 ½ J x 19 H2
Einpreßtiefe:                                                  37 mm
Lochkreis:                                     120 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                             76 mm                                      65,1
Zentrierart:               Mittenzentrierung mit Zentrierring                 Mittenzentrierung
                                     (76,0 – 65,1)
Befestigung:             5 Kegelbundschrauben (Kegel 60°)             5 Kugelbundschrauben (Kugel 28
                                M14 x 1,5 x 36 mm                         mm) M14 x 1,5 x 36 mm
Anzugsmoment:                                                 180 Nm
Ventile:                        Gummiventile oder Metallschraubventile nach DIN 7779/7780
Zulässige Radlast:                      920 kg bei U= 2280 mm (902 bei U = 2330 mm)
Radprüfung:                                 TÜV Pfalz , Bestätigung vom 30.06.2011
                             Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
               von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Teilegutachten Nr.                       12-00098-CP-BWG-02
Hersteller:                              DIEWE GmbH
                                         D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                     D119 - 8519                                            Seite 3 von 5

Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:

                                                                   Auflagen und Hinweise
                                                                      ( siehe Punkt IV )
                235/45 R 19 – 99 *)                                   1), 2), 3), 3b), 4), 5)

                245/40 R 19 – 98 *)                                   1), 2), 3), 3c), 4a), 5)

               255/40 R 19 – 100 *)                                   1), 2), 3), 3a), 4a), 5)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
       Die Eignung der verwendeten Reifen, insbesondere der erforderliche Reifenfülldruck in
       Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen Höchstgeschwindigkeit,
       den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei Verwendung unterschiedlichen
       Reifengrößen vorn und hinten auch die Verwendbarkeit in Verbindung mit
       elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.), ist durch den Reifenhersteller
       nachzuweisen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
       geeignete       Art    darauf  hinzuweisen      (Luftdruckaufkleber,  Ergänzen    der
       Bedienungsanleitung).
2)     Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender
       Türverkleidung (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür
       weniger als 3mm) der seitlichen Schiebetüren.
3)     Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig bis zu einer Achslast von maximal (siehe
       Pkt. 3a – 3d) kg. Ggf. muss die jeweilige Achslast auf diesen Wert begrenzt werden.
       Eine Begrenzung der Achslasten ist nur dann möglich bzw. zulässig, wenn
       nachgewiesen ist (ggf. durch Wägung), dass die verbleibenden Zuladungen für den
       Einsatzzweck ausreichend groß sind.




                            Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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                                         D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                     D119 - 8519                                            Seite 4 von 5

        Fortsetzung zu
IV.     Hinweise und Auflagen
3a)     Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu
        einer zulässigen Achslast von 1600kg.
3b)     Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu
        einer zulässigen Achslast von 1550kg.
3c)     Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu
        einer zulässigen Achslast von 1500kg.
4)      An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
        Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des
        Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es
        möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.
4a)     An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
        Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
5)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.       Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.

VI.      Anlagen
Keine




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Hersteller:                              DIEWE GmbH
                                         D – 86510 Asbach / Ried
Typ:                                     D119 - 8519                                            Seite 5 von 5

VII.    Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der       Hersteller  DIEWE      GmbH        hat      den      Nachweis   erbracht
(Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein
Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 04. 11. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Diewe


Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




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