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							Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     1/7                                                      M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CW3-8519
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                           120 C
Radgröße:                                              8½Jx19H2
Rad-Einpresstiefe:                                       45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 65,06 mm
Zentrierart:                                       Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        960 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2330 mm


Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller            :   VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)               Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
7L                            Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                     160 Nm
                              Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                              Schaftlänge 36 mm
2H, 7HC, 7HCA, 7HK, 7HM,      Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                    180 Nm
7HMA, 7J0                     Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                              Schaftlänge 36 mm




RA-000645-A0-021-18~VW-5-120-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     2/7                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519



Typ:                         7L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 128   VW Touareg             255/50R19                                A01) bis A10)
                                                                               K01)K02)
                                                                   275/45R19

e1*2001/116*0203*23E   1425/1650(1760)                                         5/120/65


Typ:                             7HM
ABE / EG-Genehmigung:            e1*2001/116*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 173   Business,                   245/40R19                            A01) bis A10)
              California,                 K03)T98)
              California Beach,
              Multivan,                   255/40R19
              Multivan Beach,             K03)T100)
              Multivan Starline,
              Transporter Flex

e1*2001/116*0218*19    min.1480/1500 (1555) max. 1610/1575(1680)               5/120/65


Typ:                         7HMA
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 173   California              245/40R19                                A01) bis A10)
                                      K03)T98)

                                                                   255/40R19
                                                                   K03)T100)
e1*2001/116*0289*17    min.1500/1500 (1585)                                    5/120/65
                       max. 1680/1575(1600)



Typ:                         7HC
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 173   Transporter             245/40R19                                A01) bis A10)
                                      K03)T98)

                                                                   255/40R19
                                                                   K03)T100)
e1*2001/116*0220*26    min.1480/1350 (1425)                                    5/120/65
                       max. 1710/1720(1845)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     3/7                                                                M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                         7HCA
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 173   Transporter,            245/40R19                                A01) bis A10)
              Caravelle               K03)T98)

                                             255/40R19
                                             K03)T100)
e1*2001/116*0286*14   min.1575/1450 (1525)                                     5/120/65
                      max. 1710/1720(1675)


Typ:                         7HK
ABE / EG-Genehmigung:        L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                         vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 128   Transporter                    245/40R19                         A01) bis A10)
                                             K03)T98)

                                             255/40R19
                                             K03)T100)
L148NT15E             min.1400/1400 (-)                                        5/120/65
                      max. 1710/1720(-)




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     4/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                          7J0
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 62 bis 173   Transporter              245/40R19                          A01) bis A10)E75)
              (geschlossener Kasten)   K03)T98)

                                         255/40R19
                                         K03)T100)
e1*2007/46*0130*05   min.1450/1400 (0)                                    5/120/65
                     max. 1710/1720(0)


Typ:                           2H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 120    VW Amarok                235/55R19                         A01) bis A10)
              (ohne                     T105)                             K01)K02)
              Radlaufverbreiterung)
                                        245/50R19
                                        T105)

                                         245/55R19
                                         T103)

                                         255/45R19
                                         T104)

                                         255/50R19

                                         255/55R19
                                         G01)

                                         265/50R19

                                         275/45R19

                                         275/50R19
                                         G01)

e1*2007/46*0356*02   1385/1860                                            5/120/65




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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                18
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Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


Typ:                           2H
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 90 bis 120    VW Amarok                 235/55R19                         A02) bis A10)
              (mit Radlaufverbreiterung) T105)

                                          245/50R19
                                          T105)

                                          245/55R19
                                          T103)

                                          255/45R19
                                          T104)

                                          255/50R19

                                          255/55R19

                                          265/50R19

                                          275/45R19

                                          275/50R19
                                          A01)K03)K04)
e1*2007/46*0356*02   1385/1860                                             5/120/65




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

RA-000645-A0-021-18~VW-5-120-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     6/7                                                        M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

RA-000645-A0-021-18~VW-5-120-65-ET45.docx
Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48488 nach § 22 STVZO
Nr. :                       RA-000645-A0-021
Anlage-Nr. :                18
Seite :                     7/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :              Borbet Vertriebs GmbH
Teiletyp :                  CW3-8519



K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .


Die Anlage Nr. 18 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CW3-8519 des Auftraggebers Borbet Vertriebs GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 01.12.2011




RA-000645-A0-021-18~VW-5-120-65-ET45.docx
						
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