Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R7805.114
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 900 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
2H, 7HM, 7HMA, 7HC, 7HCA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 180 Nm
7HK, 7J0 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
RA-000593-B0-104-26~VW-5-120-65-ET50_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: 7HM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Business, 225/55R17 A02) bis A10)
California, T101)
Multivan
225/55R17C
M00)
235/55R17
245/50R17
T99)
255/45R17
e1*2001/116*0218*19 min.1480/1500 (1555) max. 1610/1575(1680) 5/120/65
Typ: 7HMA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 California 225/55R17 A02) bis A10)
T101)
225/55R17C
M00)
235/55R17
245/50R17
T99)
255/45R17
e1*2001/116*0289*15 min.1500/1500 (1585) max. 1680/1575(1600) 5/120/65
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Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: 7HC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Transporter, 225/55R17 A02) bis A10)
Caravelle T101) E26)
225/55R17C
M00)
235/55R17
245/50R17
T99)
255/45R17
T102)
e1*2001/116*0220*25 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65
Typ: 7HCA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 173 Transporter 225/55R17 A02) bis A10)
T101)
225/55R17C
M00)
235/55R17
245/50R17
T99)
255/45R17
T102)
e1*2001/116*0286*14 min.1575/1450 (1525) max. 1710/1720(1675) 5/120/65
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Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: 7HK
ABE / EG-Genehmigung: L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Transporter 225/55R17 A02) bis A10)
T101)
225/55R17C
M00)
235/55R17
245/50R17
T99)
255/45R17
T102)
L148NT15 min.1400/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
Typ: 7J0
ABE / EG-Genehmigung: E1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 Transporter 225/55R17 A02) bis A10)
(geschlossener Kasten) E71)T101) E75)
225/55R17C
E71)M00)
235/55R17
245/50R17
T99)
255/45R17
T102)
E1*2007/46*0130*04 min.1400/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 VW Amarok 225/65R17 A01) bis A10)
(ohne Radlaufverbreite- K04) E24)
rung, nur Fahrzeuge mit
zul. Achslast von max. 225/70R17
1600kg) K04)M00)
235/65R17
A01)K01)K04)
235/70R17
A01)G01)K01)K04)
245/60R17
A01)K01)K02)
245/65R17
A01)K01)K02)
255/60R17
A01)K01)K02)
255/65R17
A01)G01)K01)K02)
265/60R17
A01)K01)K02)
275/55R17
A01)K01)K02)
275/60R17
A01)G01)K01)K02)
e1*2007/46*0356*02 1385/1860 5/120/65
RA-000593-B0-104-26~VW-5-120-65-ET50_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 VW Amarok 225/65R17 A02) bis A10)
(mit Radlaufverbreiterung, E24)
nur Fahrzeuge mit zul. 225/70R17
Achslast von max. 1600kg) M00)
235/65R17
235/70R17
245/60R17
245/65R17
255/60R17
255/65R17
265/60R17
275/55R17
275/60R17
e1*2007/46*0356*02 1385/1860 5/120/65
Typ: 7L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128 VW Touareg 235/65R17 A02) bis A10)
A98)
255/60R17
A01)A98)K03)
275/55R17
A01)K01)K04)
e1*2001/116*0203*23 1425/1650(1760) 5/120/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
RA-000593-B0-104-26~VW-5-120-65-ET50_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanlei-
tung des Fahrzeugherstellers).
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1753 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen
Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der
ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich
anzuwenden.
RA-000593-B0-104-26~VW-5-120-65-ET50_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1800 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E71) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengrö-
ße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeug-
schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000593-B0-104-26~VW-5-120-65-ET50_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 53R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.02.2011
RA-000593-B0-104-26~VW-5-120-65-ET50_53R7805.docx