Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL RONAL
Radausführung: 42R7805.31 42R7805.31P
Radgröße: 8Jx17H2 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm 120 mm
Lochzahl: 5 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø82 Ø65 0 Ø82 Ø65
geprüfte Radlast: 880 kg 880 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm 2250 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, ZP51105 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
2H, 7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, ZP51105 180 Nm
7HMA, 7J0 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
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Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
Typ: 7L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128 VW Touareg 235/65R17 A01) bis A10)
A98)E26)K03)
255/60R17
E26)K01)K04)
275/55R17
K01)K02)
e1*2001/116*0203*23 1425/1650(1760) 5/120/65
Typ: 7HM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Business, 225/55R17 A02) bis A10)
California, E71)T101)
Multivan
225/55R17C
E71)M00)
235/55R17
245/50R17
A01)K03)T99)
255/45R17
A01)K03)
255/50R17
A01)K01)K04)T101)
e1*2001/116*0218*19 min.1480/1500 (1555) max. 1610/1575(1680) 5/120/65
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Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
Typ: 7HMA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 California 225/55R17 A02) bis A10)
E71)T101)
225/55R17C
E71)M00)
235/55R17
245/50R17
A01)K03)T99)
255/45R17
A01)K03)
255/50R17
A01)K01)K04)T101)
e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585) max. 1680/1575(1600) 5/120/65
Typ: 7HC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Transporter 225/55R17 A02) bis A10)
Caravelle E71)T101) E26)
225/55R17C
E71)M00)
235/55R17
245/50R17
A01)K03)T99)
255/45R17
A01)K03)T102)
255/50R17
A01)K01)K04)T101)
e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65
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Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
Typ: 7HCA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 173 Transporter 225/55R17 A02) bis A10)
E71)T101)
225/55R17C
E71)M00)
235/55R17
245/50R17
A01)K03)T99)
255/45R17
A01)K03)T102)
255/50R17
A01)K01)K04)T101)
e1*2001/116*0286*14 min.1575/1450 (1525) max. 1710/1720(1675) 5/120/65
Typ: 7HK
ABE / EG-Genehmigung: L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Transporter 225/55R17 A02) bis A10)
E71)T101)
225/55R17C
E71)M00)
235/55R17
245/50R17
A01)K03)T99)
255/45R17
A01)K03)T102)
255/50R17
A01)K01)K04)T101)
L148NT15 min.1400/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
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Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
Typ: 7J0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 Transporter 225/55R17 A02) bis A10)
(geschlossener Kasten) E71)T101) E75)
225/55R17C
E71)M00)
235/55R17
245/50R17
A01)K03)T99)
255/45R17
A01)K03)T102)
255/50R17
A01)K01)K04)T101)
E1*2007/46*0130*05 min.1400/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 VW Amarok 225/65R17 A01) bis A10)E24)
(ohne K01)K02)
Radlaufverbreiterung, nur 235/65R17
Fahrzeuge mit zul. Achslast
von max. 1600kg) 235/70R17
G01)
245/60R17
245/65R17
255/60R17
255/65R17
G01)
265/60R17
275/55R17
275/60R17
G01)
e1*2007/46*0356*02 1385/1860 5/120/65
RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 VW Amarok 225/65R17 A02) bis A10)E24)
(mit Radlaufverbreiterung,
nur Fahrzeuge mit zul. 235/65R17
Achslast von max. 1600kg)
235/70R17
245/60R17
245/65R17
255/60R17
255/65R17
265/60R17
A01)K04)
275/55R17
A01)K03)K04)
275/60R17
A01)K03)K04)
e1*2007/46*0356*02 1385/1860 5/120/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1706 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1759 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E71) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 235/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45652
Nr. : RA-000483-C0-104
Anlage-Nr. : 26
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R7805
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .
Die Anlage Nr. 26 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.11.2011
RA-000483-C0-104-26~VW-5-120-65-ET42_42R7805.docx