Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 41R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Ronal
Radausführung: 41R8805.31
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø82 Ø65
geprüfte Radlast: 850 kg
bei Reifenabrollumfang: 2250 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, ZP51105 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, ZP51105 180 Nm
7J0, 2H Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
RA-000516-B0-104-32a~VW-5-120-65-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 7L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128 VW Touareg 235/60R18 A01) bis A10)
K03) E26)
255/55R18
K01)K04)
275/50R18
K01)K02)
285/50R18
K01)K02)
e1*2001/116*0203*23 1425/1650(1760) 5/120/65
Typ: 7HM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Business, 235/50R18 A01) bis A10)
California, K03)
Multivan 245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0218*19 min.1480/1500 (1555) max. 1575/1575(1660) 5/120/65
Typ: 7HMA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 California 235/50R18 A01) bis A10)
K03)
245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585) max. 1575/1575(1600) 5/120/65
Typ: 7HC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Transporter, 235/50R18 A01) bis A10)
Caravelle E24)K03)
245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65
RA-000516-B0-104-32a~VW-5-120-65-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 7HCA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 173 Transporter 235/50R18 A01) bis A10)
E24)K03)
245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0286*14 min.1575/1450 (1525) max. 1600/1550(1675) 5/120/65
Typ: 7HK
ABE / EG-Genehmigung: L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Aflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 173 Transporter 235/50R18 A01) bis A10)
E24)K03)
245/45R18
255/45R18
L148NT02 min.1450/1500 (-) max. 1650/1720(-) 5/120/65
Typ: 7J0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Aflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 Transporter 235/50R18 A01) bis A10)E24)E75)
K03)
245/45R18
255/45R18
E1*2007/46*0130*05 min.1450/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
RA-000516-B0-104-32a~VW-5-120-65-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 Amarok 235/55R18 A02) bis A10)
(mit serienmäßigen E24)T104)
Verbreiterungen)
235/60R18
E24a)
245/50R18
E24)T104)
245/55R18
E24)T103)
245/60R18
E24b)T105)
255/50R18
E24)
255/55R18
E24)
255/55R18C
E24)
265/55R18
A01)E24c)K04)
E1*2007/46*0356*02 1255-1385/1600-1860(0) 5/120/65
RA-000516-B0-104-32a~VW-5-120-65-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 Amarok 235/55R18 A01) bis A10)
(ohne serienmäßigen E24)T104) K01)K02)
Verbreiterungen)
235/60R18
E24a)
245/50R18
E24)T104)
245/55R18
E24)T103)
245/60R18
E24b)T105)
255/50R18
E24)
255/55R18
E24)
255/55R18C
E24)
265/55R18
E24c)
E1*2007/46*0356*02 1255-1385/1600-1860(0) 5/120/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
RA-000516-B0-104-32a~VW-5-120-65-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E24a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1697 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E24b) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1673 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
RA-000516-B0-104-32a~VW-5-120-65-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
E24c) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1677 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1689 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens)
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RA-000516-B0-104-32a~VW-5-120-65-ET42_41R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45732
Nr. : RA-000516-B0-104
Anlage-Nr. : 32a
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 41R8805
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 32a mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 41R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 13.10.2011
RA-000516-B0-104-32a~VW-5-120-65-ET42_41R8805.docx