Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 1/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 42R8805.31
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø82 Ø65
geprüfte Radlast: 880 kg
bei Reifenabrollumfang: 2114 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 180 Nm
7J0, 2H Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 2/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 7L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128 VW Touareg 235/60R18 A01) bis A10)
K03) E26a)
255/55R18
K01)K04)
275/50R18
K01)K02)
285/50R18
K01)K02)
e1*2001/116*0203*23 1425/1650(1760) 5/120/65
Typ: 7HM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Business, 235/50R18 A01) bis A10)
California, K03)
Multivan 245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0218*19 min.1480/1500 (1555) max. 1575/1575(1660) 5/120/65
Typ: 7HMA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 California 235/50R18 A01) bis A10)
K03)
245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585) max. 1575/1575(1600) 5/120/65
Typ: 7HC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 Transporter, 235/50R18 A01) bis A10)E26)
Caravelle K03)
245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65
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Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 3/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 7HCA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 173 Transporter 235/50R18 A01) bis A10)
K03)
245/45R18
255/45R18
e1*2001/116*0286*14 min.1575/1450 (1525) max. 1600/1550(1675) 5/120/65
Typ: 7HK
ABE / EG-Genehmigung: L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Aflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 173 Transporter 235/50R18 A01) bis A10)
K03)
245/45R18
255/45R18
L148NT02 min.1450/1500 (-) max. 1650/1720(-) 5/120/65
Typ: 7J0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Aflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 Transporter 235/50R18 A01) bis A10)E75)
K03)
245/45R18
255/45R18
E1*2007/46*0130*05 min.1450/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
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Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 4/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 Amarok 225/60R18 A02) bis A10)
(mit serienmäßigen Verbrei- T104)E24)
terungen)
225/65R18
T103)E24)
235/55R18
T104)E24b)
235/60R18
E24a)
245/50R18
T104)E24b)
245/55R18
T103)E24a)
245/60R18
T105)E24)
255/50R18
E24b)
255/55R18
E24a)
255/55R18C
E24a)
265/55R18
A01)K04)E24)
E1*2007/46*0356*02 1255-1385/1600-1860(0) 5/120/65
RA-000528-B0-104-37~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 5/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 2H
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0356*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Aflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 120 Amarok 225/60R18 A01) bis A10)
(ohne serienmäßigen Verb- T104)E24) K01)K02)
reiterungen)
225/65R18
T103)E24)
235/55R18
T104)E24b)
235/60R18
E24a)
245/50R18
T104)E24b)
245/55R18
T103)E24a)
245/60R18
T105)E24)
255/50R18
E24b)
255/55R18
E24a)
255/55R18C
E24a)
265/55R18
A01)K04)E24)
E1*2007/46*0356*02 1255-1385/1600-1860(0) 5/120/65
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 6/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgen-
rand hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1630 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E24a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
RA-000528-B0-104-37~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 7/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
E24b) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max.1700 kg, (geprüfte
Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den
oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so
ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1760 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E26a) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter
Hinterachslast bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1650 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss unter Beachtung des maximalmög-
lichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens) in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000528-B0-104-37~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 37
Seite : 8/8 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 37 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.10.2011
RA-000528-B0-104-37~VW-5-120-65-ET42_42R8805.docx