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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                        Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                            Seite 1 von 4

Auftraggeber                      Brock Alloy Wheels GmbH
                                  Schleidener Straße 32
                                  53919 Weilerswist - Derkum
                                  QM-Nr. 49 02 0400809

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            RC25
Typ                               RC25-859
Radgröße                          8,5Jx19H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                              kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                     tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
V4           RC25-859 V4/ ohne Ring                  5/120/65,1          50          1000   2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49023
Herstellerzeichen                 BROCK ALLOY WHEELS
Radtyp und Ausführung             RC25-859 (s.o.)
Radgröße                          8,5Jx19H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Serien-Schraube              Kugel          180                     36,5
          M14x1,5                      D = 27,8 mm
S02       Serien-Schraube              Kugel          160                     36,5
          M14x1,5                      D = 27,8 mm


Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                         PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                             Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung           kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-132         255/50R19   T03 T07                             A02 A04 A05
2H, 2HS2                     90-132         255/55R19                                       A07 A08 A09
e1*2007/46*0356*..;                                                                         A12 A57 KMV
e1*2007/46*0750*..                                                                          S01
- Pickup
VW Amarok                    90-132         255/50R19   K1c K2c T03 T07                     A01 A02 A04
2H, 2HS2                     90-132         255/55R19   K1c K2c                             A05 A07 A08
e1*2007/46*0356*..;                                                                         A09 A12 A57
e1*2007/46*0750*..                                                                          KOV S01
- Pickup
- ohne Verbreiterung
VW Bus (T5)                  62-173         255/40R19   T00                                 A02 A04 A05
7HC, 7HCA, 7HK.                                                                             A07 A08 A09
e1*2001/116*0220*..,                                                                        A12 S01
e1*2001/116*0286*..
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173         255/40R19   T00                                 A02 A04 A05
7HM, 7HMA                                                                                   A07 A08 A09
e1*2001/116*0218*..,                                                                        A12 S01
e1*2001/116*0289*..
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150         255/40R19   T00                                 A02 A04 A05
7J0                                                                                         A07 A08 A09
e1*2007/46*0130*..                                                                          A12 S01
- Transporter
- geschl. Aufbau
VW Touareg R5                120,128        255/45R19   T04                                 A02 A04 A05
7L                           120,128        255/50R19   A01 K1c K2b T03 T07                 A07 A08 A09
e1*2001/116*0203*..          120,128        275/45R19   A01 K1c K2b                         A12 S02



Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachver-
ständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder
einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichti-
gung der Fahrzeugpapiere enthält.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                        Seite 3 von 4

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwen-
denden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -
schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder-
und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller
zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht län-
ger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet wer-
den. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

A09     Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorge-
schriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD ,Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49023 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55055512 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5Jx19H2 Typ RC25-859
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 4 von 4

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Juli 2012 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Juli 2012




Bohlander                                                                       00182724.DOC




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