Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 44R6655
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 44R6655.114
Radgröße: 6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe: 40 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 1150 kg
bei Reifenabrollumfang: 2100 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
2H, 2HS2, 7HC, 7HCA, 7HK, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 180 Nm
7HM, 7HMA, 7J0 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
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Nr. : RA-000703-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ: 7HM
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0218*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 Business, California, 205/65R16C A02) bis A10)
California Beach, Multivan, A93)E05) E06)E58)
Multivan Beach,
Multivan Starline, 215/65R16
Transporter Flex A93)
215/65R16C
A93)
235/60R16
e1*2001/116*0218*19 min.1500/1500 (1555)max. 1610/1575(1680) 5/120/65
Typ: 7HMA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0289*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 California 205/65R16C A02) bis A10)
A93)E05) E06)
215/65R16
A93)
215/65R16C
A93)
235/60R16
e1*2001/116*0289*17 min.1500/1500 (1585)max. 1575/1575(1600) 5/120/65
Typ: 7HC
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0220*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 Transporter, California, 205/65R16C A02) bis A10)
Caravelle, Multivan, A93)E05) E06)
Multivan Starline
215/65R16
A93)
215/65R16C
A93)
235/60R16
e1*2001/116*0220*26 min.1480/1350 (1425)max. 1710/1720(1845) 5/120/65
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ: 7HCA
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0286*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
96 bis 128 Transporter, 205/65R16C A02) bis A10)
Caravelle A93)E05) E06)
215/65R16
A93)
215/65R16C
A93)
235/60R16
e1*2001/116*0286*14 min.1480-1710/1350-1720 (1425-1845) 5/120/65
Typ: 7HK
ABE / EG-Genehmigung: L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 Transporter 205/65R16C A02) bis A10)
(Lkw Kastenwagen) A93)E05) E06)
215/65R16
A93)
215/65R16C
A93)
235/60R16
L148NT15 min.1400/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
Typ: 7J0
ABE / EG-Genehmigung: L225
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 Transporter 205/65R16C A02) bis A10)
(Plane und Spriegel, A93)E05) E06)
Pritschenaufbau,
Tiefladepritsche) 215/65R16
A93)
215/65R16C
A93)
235/60R16
L228/NT15 min.1350/1600 (-) max. 15801680(0) 5/120/65
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Anlage-Nr. : 3
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ: 7J0
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 103 Transporter 205/65R16C A02) bis A10)
A93)E05) E06)
215/65R16
A93)
215/65R16C
A93)
235/60R16
e1*2007/46*0130*07 min.1450/1400 (-) max. 1710/1720(-) 5/120/65
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Nr. : RA-000703-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 205/75R16C A02) bis A10)
(ohne Serien-
Radhausverbreiterungen) 205/80R16
T104)
205R16
T104)
205R16C
215/75R16C
A01)K04)
215/75R16
A01)K04)
215/80R16
A01)K04)
215R16C
A01)K04)
225/70R16
A01)K01)K04)T103)
225/75R16C
A01)K01)K04)
225/75R16
A01)K01)K04)
235/65R16
A01)K01)K02)
235/70R16
A01)K01)K02)
245/70R16
A01)K01)K02)
245/70R16C
A01)K01)K02)
RA-000703-A0-104-03~VW-5-120-65-ET40_44R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 245/70R16 A02) bis A10)
(mit Serien-
Radhausverbreiterungen) 245/70R16C
255/70R16
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen an der Außenseite (Designseite) nur mit Klebegewichten und an
der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E06) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 17-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E58) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit Reifengröße ab
Nennbreite 235/.. ausgerüstet sind oder nur solche in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000703-A0-104-03~VW-5-120-65-ET40_44R6655.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags III zur ABE-Nr. 45876
Nr. : RA-000703-A0-104
Anlage-Nr. : 3
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 44R6655
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 44R6655 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 24.09.2012
RA-000703-A0-104-03~VW-5-120-65-ET40_44R6655.docx