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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Westendstrasse 199
D – 80686 München


Teilegutachten Nr.:              11-00334-CP-BWG-01
Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik
Typ:                             CWE 70615                                             Seite 1 von 5

                                       1. Neufassung
                                            zum
                               TEILEGUT ACHTEN
                                     Nr.: 11-00334-CP-BWG

über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO

für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen

vom Typ                                : CWE 70615

des Herstellers                        : CW Fahrzeugtechnik
                                         Tratmoos 5
                                         D – 85467 Niederneuching

für das Fahrzeug                       : VW Amarok 4-Motion

0.     Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
        von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
TÜV SÜD Automotive GmbH
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Teilegutachten Nr.:              11-00334-CP-BWG-01
Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik
Typ:                             CWE 70615                                             Seite 2 von 5

I.      Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller:     Typ:     kW-Bereich       Gen-Nr.:                    Bezeichnung:

Volkswagen AG (D)       2H       90 - 133         e1*2007/46*0356*--          Amarok

                        2HS2                      e1*2007/46*0750*--

Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:
keine

II.     Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Fertigung                                                  Borbet (D)
Art:                               Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
                                                   und beidseitigem Hump.
Typ:                                                      CWE 70615
Kennz. u. Ausf.:                             CWE 70615 LK 120CA (KBA 47345)
Radgröße:                                                 7 J x 16 H2
Einpreßtiefe:                                                + 32 mm
Lochkreis Ø:                                  120 mm 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø:                                                65,1 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Befestigung:                       5 serienmäßige Kugelbundschrauben mit loser Kalotte
Ventile:                                        Gummiventile nach DIN 7780
Anzugsmoment:                                                140 Nm
Zulässige Radlast:                                           1050 kg
Abrollumfang:                                            U = 2500 mm
Radprüfung                                      TÜV Nord / RP-003762-B0-021




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Hersteller:                       CW – Fahrzeugtechnik
Typ:                              CWE 70615                                             Seite 3 von 5

Reifen
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt IV. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
                                                             Auflagen und Hinweise
                                                                 (siehe Punkt IV)
             205 R 16C – 110 *)                                    1), 2), 4), 5a)

            215/80 R 16 – 107 *)                                    1), 2), 4),5)

            225/75 R 16 – 108 *)                                    1), 2), 4), 5)

            235/70 R 16 – 106 *)                                    1), 2), 4), 5)

            245/70 R 16 – 107 *)                                      1), 2) 5)

            245/75 R 16 – 111 *)                                     1), 2), 5)

            255/65 R 16 – 109 *)                                   1), 2a), 3), 5)

            255/70 R 16 – 111 *)                                   1), 2a), 3), 5)

            265/70 R 16 – 112 *)                                   1), 2a), 3), 5)

III.     Hinweise zur Kombinierbarkeit
Die Kombination mit Fahrzeugtieferlegungen wurde nicht geprüft.
Dies muss gegebenenfalls gesondert begutachtet werden.

IV.    Hinweise und Auflagen
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1)     Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
       *) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
       entnehmen.
       Die     Eignung    der   verwendeten     Reifen, insbesondere  der   erforderliche
       Reifenfülldruck in Verbindung mit dem vorhandenen Lastindex bei der jeweiligen
       Höchstgeschwindigkeit, den maximalen Achslasten und Sturzwerten und bei
       Verwendung unterschiedlichen Reifengrößen vorn und hinten auch die
       Verwendbarkeit in Verbindung mit elektronischen Regelsystemen (ABS, ASR etc.),
       ist durch den Reifenhersteller nachzuweisen.
       Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer
       auf geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
       Bedienungsanleitung).



                      Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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Typ:                              CWE 70615                                             Seite 4 von 5

        Fortsetzung zu
IV.     Hinweise und Auflagen
2)      An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau
        geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
        Radabdeckung herzustellen.
2a)     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Kotflügelverbreiterungen ist durch den Anbau
        geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende
        Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
        Fahrzeugtieferlegung usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend
        ist. Bei Fahrzeugen ohne serienmäßige Kotflügelverbreiterungen ist durch Anbau
        zusätzlicher Teile eine ausreichende Radabdeckung herzstellen.
3)      Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
        Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
        Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
        werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch
        für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
4)      Diese Rad-Reifenkombination ist nur zulässig an Fahrzeugen mit der Seriengröße
        205/80R16.
5)      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
5a)     Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller
        freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in
        der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.

V.       Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08/2008) werden erfüllt.

VI.      Anlagen
keine




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Hersteller:                      CW – Fahrzeugtechnik
Typ:                             CWE 70615                                             Seite 5 von 5

VII.   Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der      Hersteller    CW     Fahrzeugtechnik    hat     den      Nachweis    erbracht
(Registrier - Nr. QA 05 102 03107 / TÜV Pfalz) dass er ein Qualitätsmanagement-System
gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.

München, den 13. 08. 2013
AM-HZBW-Sz
CW

Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025




                     Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P-00001-95
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