TÜV SÜD Auto Service GmbH
Westendstraße 199
D-80686 München
Teilegutachten Nr. 14-00196-CP-BWG-00
Hersteller: DIEWE GmbH
D – 86510 Asbach / Ried
Typ: D617 - 8017 Seite 1 von 5
TEILEGUT ACHTEN
Nr.: 14-00196-CP-BWG
über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau
von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
für das Teil / den Änderungsumfang : Sonderräder und Reifen
vom Typ : D617 - 8017
des Herstellers : Diewe GmbH
Hauptstrasse 19
D – 86510 Asbach / Ried
für das Fahrzeug : VW T5
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn
nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme
durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden !
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des
vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder
Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten
Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren
mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter
Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den
Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen.
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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Hersteller: DIEWE GmbH
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I. Verwendungsbereich
Hersteller: Typ: Bezeichnung: kW-Bereich ETG - Nr.:
Volkswagen, VW (D) 7HM California 62 - 173 e1*2001/116*0218*--
7HC Transporter 62 - 173 e1*2001/116*0220*--
7HK Transporter 62 - 173 L148
7HKX0 Transporter 62 - 173 L148
7J0 Transporter 62 - 173 L225
7HMA California 62 - 173 e1*2001/116*0289*--
7HCA Transporter 62 - 173 e1*2001/116*0286*--
Weitere erforderliche Angaben oder Einschränkungen zum Verwendungsbereich an
Fahrzeugen:
Die Umrüstung ist nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Hinterachslast von
maximal 1600 kg.
II. Beschreibung des Teiles / des Änderungsumfangs
Hersteller: DIEWE GmbH (D)
Art: Einteiliges Leichtmetallrad mit asymmetrischem Tiefbett
und beidseitigem Hump.
Typ: D617 - 8017
Kennz. U. Ausf.: D617 Ausf. 120/5 ABE 49861
Radgröße: 8 J x 17 H2
Einpreßtiefe: 43 mm
Lochkreis: 120 mm / 5 Befestigungsbohrungen
Mittenloch Ø: 76 mm 65,1
Zentrierart: Mittenzentrierung mit Zentrierring Mittenzentrierung
(76,0 – 65,1)
Befestigung: 5 Kegelbundschrauben (Kegel 60°) 5 serienmäßige
M14 x 1,5 x 37 mm Kugelbundschrauben
(Kugel 28 mm) M14 x 1,5 x 36 mm
Anzugsmoment: 180 Nm
Ventile: Gummiventile oder Metallschraubventile nach DIN 7779/7780
Zulässige Radlast: 800 kg bei U= 2330 mm
Radprüfung: TÜV Süd Auto Service GmbH, , 366-0183-14-MURD
Einschränkung zum Verwendungsbereich:
Nicht zulässig an Fahrzeugen mit der Serienbereifung 225/75R16!
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland
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2. Reifen:
Folgende Reifengrößen sind an dem aufgeführten Fahrzeugtyp jeweils an der Vorder- und
Hinterachse unter Berücksichtigung der in Punkt 3. genannten Auflagen und Hinweise
möglich:
Auflagen und Hinweise
(siehe Punkt 3.)
215/55 R 17 – 98 *) 1), 3), 5), 5a), 6)
215/60 R 17 – 100 *) 1), 3), 5), 5a), 6a)
225/55 R 17 – 101 *) 1), 3), 6a)
225/60 R 17 – 103 *) 1), 2), 3), 6a)
235/55 R 17 – 103 *) 1), 3), 6a)
245/55 R 17 – 106 *) 1), 2), 3), 4), 6a)
255/50 R 17 – 101 *) 1), 3), 4), 6a)
3. Auflagen und Hinweise:
Nachstehende Angaben gelten für Fahrzeuge mit serienmäßigen Karosserie-, Fahrwerks-,
Brems- und Lenkungsteilen:
1) Es sind vorn und hinten nur Reifen und Räder eines Herstellers und Typs zulässig.
*) ... Der erforderliche Geschwindigkeitsindex ist den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen.
Weicht der Reifenfülldruck vom serienmäßigen Druck ab, ist der Fahrzeugführer auf
geeignete Art darauf hinzuweisen (Luftdruckaufkleber, Ergänzen der
Bedienungsanleitung).
2) Wegen des veränderten Abrollumfangs gegenüber der serienmäßigen Bereifung ist eine
Überprüfung und ggf. Neueinstellung des Tachometers erforderlich. Wird eine
Neueinstellung vorgenommen, können die Serienreifen nur dann wahlweise verwendet
werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass die Tachometereinstellung auch
für diese Reifen noch vorschriftsmäßig ist.
3) Die Verwendung Schneeketten ist nicht zulässig.
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Fortsetzung zu
3. Auflagen und Hinweise:
4) An den Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere
geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach
Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
5) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße
auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
5a) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in
den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht
unterschritten wird.
6) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast von 1500 kg.
6a) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast von 1600 kg.
Ersatzrad
Wird im Falle eines Reifenschadens ein Serienrad als Ersatzrad eingesetzt, sind die hierzu
gehörenden Radbefestigungsteile zu verwenden. Außerdem dürfen damit nur kurze Strecken
mit mäßiger Geschwindigkeit zurückgelegt werden.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt.
Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den
Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden.
V. Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse
Die Anforderungen der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger
(Stand 25.11.1998) in Verbindung mit VdTÜV Merkblatt 751 „ Begutachtung von baulichen
Veränderungen an M- und N- Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der
Betriebsfestigkeit“ (Stand 08 / 2008) werden erfüllt.
VI. Anlagen
Keine
Benannt unter Registriernummer KBA-P 00100-10
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VII. Schlussbescheinigung
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der
Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in
diesem Teilegutachten genannten Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in
der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller DIEWE GmbH hat den Nachweis erbracht
(Registrier - Nr. 49 02 0111103 / TÜV Rheinland Italia S.r.l.) dass er ein
Qualitätsmanagement-System gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 – 5 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen
und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil oder
wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des
Teiles beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlage.
München, den 16. 12. 2014
AS-CRC-BW/FIL-Sz
Diewe
Sachverständiger
Prüflabor
DIN EN ISO/IEC 17025
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