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							Gutachten 366-0174-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.08.2015
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Fahrzeughersteller                      : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
120565155           PCD 120                 ohne                        65,1                    800     2150    05/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm,
                                          für Typ : 7HC; 7J0; 7HMA; (nur orig. Befestigungsteile)
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm, für
                                          Typ : 7HCA; 7HM; 7HC; 7HK; 7HMA; 7J0; 7HKX0
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                                nicht mit Höherlegung;
                                          215/60R17C 104                                   nicht mit
                                          225/55R17 101 5KK                                Tieferlegung; ab
                                          225/55R17C 104                                   e1*2001/116*0289*25;
                                          235/50R17 100 5KA                                T6; Lkw geschl.Kasten
                                          235/55R17 103                                    (Serie);
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                           76S; 82I

Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                                nicht mit Höherlegung;
                                          215/60R17C 104                                   nicht mit
                                          225/55R17 101 5KK                                Tieferlegung; T6; ab
                                          225/55R17C 104                                   e1*2001/116*0220*36;
                                          235/50R17 100 5KA                                Lkw geschl.Kasten
                                          235/55R17 103                                    (Serie);
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                           76S; 82I
Gutachten 366-0174-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.08.2015
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA                          bis
                                         215/60R17C 104 12T; 5MA                         e1*2007/46*0130*15;
                                         225/55R17 101 12A; 5KK                          Lkw geschl.Kasten
                                         225/55R17C 104 12A; 5MA                         (Serie);
                                         235/50R17 100 12A; 5KA                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/55R17 103 12A; 5LK                          51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 75I; 76S;
                                                                                         82I
7J0            e1*2007/46*0130*..    62 - 150 215/60R17 100 5KA                          nicht mit Höherlegung;
                                              215/60R17C 104                             nicht mit
                                              225/55R17 101 5KK                          Tieferlegung; ab
                                              225/55R17C 104                             e1*2007/46*0130*16;
                                              235/50R17 100 5KA                          T6; Lkw geschl.Kasten
                                              235/55R17 103                              (Serie);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         76S; 82I

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA                         Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..          215/60R17C 104 12T; 5MA                        e1*2001/116*0289*11;
                                          225/55R17 101 12A; 5KK                         Ab
                                          225/55R17C 104 12A; 5MA                        e1*2001/116*0220*20;
                                          235/50R17 100 12A; 5KA                         bis
                                          235/55R17 103 12A; 5LK                         e1*2001/116*0289*24;
                                                                                         bis
                                                                                         e1*2001/116*0220*35;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 75I; 76S;
                                                                                         82I
7HC            e1*2001/116*0220*..   62 - 173 215/60R17C        51G                      Nur bis
7HCA           e1*2001/116*0286*..            225/55R17 101     5KK                      e1*2001/116*0289*10;
7HK            L148                           235/50R17 100     5KA                      Nur bis
7HKX0          L148                           235/55R17         51G                      e1*2001/116*0220*19;
7HM            e1*2001/116*0218*..                                                       Allradantrieb;
7HMA           e1*2001/116*0289*..                                                       Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         82I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0174-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.08.2015
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11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
Gutachten 366-0174-15-MURD
zur Erteilung der ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 06.08.2015
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       von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
       Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
       Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 339mm
       nicht zulässig.
						
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