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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55088106 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 1 von 6

Auftraggeber                    R.O.D. Leichtmetallräder GmbH
                                Alte Reichstrasse 1
                                92637 Weiden / Opf.
                                QM-Nr. 49 02 0141004

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Typ                             0046 807
Radgröße                        8Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                           kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
-            P 0046 807 50 T1/ohne Ring           5/120/65,1          50          900    2260

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      46604
Herstellerzeichen               R.O.D.
Radtyp und Ausführung           0046 807 (s.o.)
Radgröße                        8Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund                  Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28 mm            180                     36
S03       Serien-Schraube M14x1,5 Kugel D=28 mm            160                     36

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55088106 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                            R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-132        245/65R17   A10 178                             A07 A14 A19
2H, 2HS2                     90-132        255/60R17   A12 180                             A57 KMV S02
e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/65R17   A12 175
e1*2007/46*0750*..
- Pickup
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Amarok                    90-132        245/65R17   A10 K1a K1b K2c 178                 A01 A07 A14
2H, 2HS2                     90-132        255/60R17   A12 K1c K2c 180                     A19 A57 KOV
e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/65R17   A12 K1c K2c 175                     S02
e1*2007/46*0750*..
- Pickup
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17   A12 T98 T99                         A07 A14 A19
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17   A91 R50 T01                         S02
e1*2001/116*                 62-173        235/55R17   A12 T03 T99
0220*00-35;                  62-173        255/50R17   A01 A12 K1a T00 T01
e1*2001/116*0286*..,
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17   A91 R50 T01                         A07 A14 A19
7HM, 7HMA                    62-173        235/55R17   A12 T03 T99                         S02
e1*2001/116*0218*..,         62-173        255/50R17   A01 A12 K1a T00 T01
e1*2001/116*
0289*00-24
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17   A91 R50 T01 T97                     A07 A14 A19
7J0                          62-150        235/55R17   A12 T03 T99                         S02
e1*2007/46*                  62-150        245/50R17   A12 T98 T99
0130*00-15                   62-150        255/50R17   A01 A12 K1a T00 T01
- Transporter
- geschl. Aufbau
VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17   R50 T01                             A07 A12 A14
7HC                          62-150        225/60R17   A01 G01 T03 T99                     A19 A57 S02
e1*2001/116*                 62-150        235/55R17   T03 T99
0220*36-..
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17   R50 T01                             A07 A12 A14
7HMA                         62-150        225/60R17   A01 G01 T03                         A19 A57 S02
e1*2001/116*                 62-150        235/55R17   T03
0289*25-..
- California




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Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55088106 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                       R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T6)            62-150         225/55R17     R50 T01                                A07 A12 A14
7J0                    62-150         225/60R17     A01 G01 T03 T99                        A19 A57 S02
e1*2007/46*            62-150         235/55R17     T03 T99
0130*16-..
-Transporter
- geschl.Aufbau
VW Touareg R5          120,128        235/65R17     A01 A11 K1a                            A07 A14 A19
7L                     120,128        255/60R17     A01 A30 K1c K2b                        B03 S03
e1*2001/116*0203*..    120,128        275/55R17     A01 A12 K1c K2c

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkon-
trollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt
werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

178      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1780 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55088106 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6

180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A91     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Ketten-
schloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55088106 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                      R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

R50   Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in die-
sem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46604 nach §22 StVZO

Anlage 17 zum Gutachten Nr. 55088106 (8. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ 0046 807
Hersteller                     R.O.D. Leichtmetallräder GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. Oktober 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2006.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 20. Oktober 2015




Coen

BW/CC                                                 00237491.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim