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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                        Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Borbet Vertriebs GmbH
                                  Tratmoos 5
                                  85467 Niederneuchning
                                  QM-Nr. 49020021101

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            CC
Typ                               CC-8518
Radgröße                          8.5JX18 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                   tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
LK120        CC-8518 LK120 / ohne Ring             5/120/65,1          45          900    2270

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49900
Herstellerzeichen                 BORBET
Radtyp und Ausführung             CC-8518 (s.o.)
Radgröße                          8.5JX18 H2
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                 Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm        180                     36
S03       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28 mm        160                     36

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
fungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                            Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                          Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           weise                               Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 T05 179                         A07 A14 A19
2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A10 T05 T09 180                     A57 KMV S02
e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A10 176
e1*2007/46*0750*..           90-132        265/60R18   A01 A12 G03 174
- Pickup                     90-132        265/60R18   A12 R09 174
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 K1c K2c T05 179                 A01 A07 A14
2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A10 K1c K2c T05 T09 180             A19 A57 KOV
e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A10 K1c K2c 176                     S02
e1*2007/46*0750*..           90-132        265/60R18   A12 G03 K1c K2c 174
- Pickup
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                                 A07 A12 A14
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        245/45R18   T00                                 A19 S02
e1*2001/116*                 62-173        255/45R18   T03 T99
0220*00-35;
e1*2001/116*0286*..,
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                                 A07 A12 A14
7HM, 7HMA                    62-173        245/45R18   T00                                 A19 S02
e1*2001/116*0218*..,         62-173        255/45R18   T03 T99
e1*2001/116*
0289*00-24
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150        235/50R18   T01 T97                             A07 A12 A14
7J0                          62-150        245/45R18   T00                                 A19 S02
e1*2007/46*                  62-150        255/45R18   T03 T99
0130*00-15
- Transporter
- geschl. Aufbau
VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                                 A07 A12 A14
7HC                          62-150        245/45R18   T00                                 A19 A57 S02
e1*2001/116*                 62-150        255/45R18   T03 T99
0220*36-..                   62-150        265/45R18   A01 K1a K1b T01
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                                 A07 A12 A14
7HMA                         62-150        255/45R18   T03                                 A19 A57 S02
e1*2001/116*                 62-150        265/45R18   A01 K1a K1b T01
0289*25-..
- California




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                       Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        weise                                 Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T6)            62-150         235/50R18     T01                                    A07 A12 A14
7J0                    62-150         245/45R18     T00                                    A19 A57 S02
e1*2007/46*            62-150         255/45R18     T03 T99
0130*16-..             62-150         265/45R18     A01 K1a K1b T01
-Transporter
- geschl.Aufbau
VW Touareg R5          120,128        235/60R18     A11 K1c K2b M+S T02 T03 T07            A01 A07 A14
7L                     120,128        255/55R18     A12 K1c K2b                            A19 S03
e1*2001/116*0203*..    120,128        285/50R18     A12 K1c K2c

Allgemeine Hinweise

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
rungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
fang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

174      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1740 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

176      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1760 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

179      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1790 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                     Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 4 von 6
180      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1800 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
nahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Fel-
genbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanlei-
tung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
Bereich abgedeckt sein.

K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
ten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügel-
verbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49900 nach §22 StVZO

Anlage 21 zum Gutachten Nr. 55104314 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.5JX18 H2 Typ CC-8518
Hersteller                      Borbet Vertriebs GmbH

                                                                                        Seite 6 von 6
T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. Februar 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 24. Februar 2016




Coen

BW/CC                                                                                   00243202.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim