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							                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                          DE-24932 Flensburg




                       ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


        nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
        Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


        Nummer der ABE:              50635



        Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                     7,5 J x 17 H2


        Typ:                         ADV14 7517
50635




         Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
         Hersteller:                 DE-56316 Raubach




        Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
        Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


        Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                               KBA 50635


        Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
        der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
        Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
        dürfen nicht angebracht werden.
                            Kraftfahrt-Bundesamt
                                          DE-24932 Flensburg




        Nummer der Genehmigung: 50635


        Die ABE-Nr. 50635 erstreckt sich auf die Sonderräder 7,5 J x 17 H2, Typ ADV14 7517, in
        den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55014116 (1. Ausfertigung) vom 23.03.2016
        beschrieben.


        Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

        1 - 30                                        1. Ausfertigung

        des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
        aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

        Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
        der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
        (FZV) nicht erforderlich.

        An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
        Stellen gut lesbar und dauerhaft,

        der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
50635




        die Felgengröße,
        der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
        das Herstelldatum (Monat und Jahr),
        das Typzeichen und
        die Einpresstiefe anzubringen.

        Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
        Außendurchmesser zu kennzeichnen.

        Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
        Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 23.03.2016
        festgehaltenen Angaben.

        Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
        in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

        Flensburg, 29.04.2016
        Im Auftrag
                           Kraftfahrt-Bundesamt
                                         DE-24932 Flensburg




                        Inhaltsverzeichnis zur Allgemeinen Betriebserlaubnis


        Zur Allgemeinen Betriebserlaubnis Nr.: 50635



        Ausgabedatum:       29.04.2016                 letztes Änderungsdatum: --

        1.    Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung


        2.    Beschreibungsbogen Nr.:                                           Datum:
              ADV14 7517                                                        23.02.2016

                                                       letztes Änderungsdatum: 23.02.2016


        3.    Prüfbericht(e) Nr.:                                               Datum:
              55014116 (1. Ausfertigung)                                        23.03.2016


        4.    Beschreibung der Änderungen:
50635




              entfällt - not applicable
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55014116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 1 von 6

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ADV14
Typ                               ADV14 7517
Radgröße                          7.5Jx17H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
V4           ADV14 7517 V4 / ohne Ring            5/120/65,1         45       950     2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50635
Herstellerzeichen                 ADV-M
Radtyp und Ausführung             ADV14 7517 (s.o.)
Radgröße                          7.5Jx17H2
Einpresstiefe                     ET ... (s.o.)
Herstelldatum                     Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel D=27,8 mm   180                  36,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Volkswagen

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55014116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
Hersteller                            Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 R37 T04 T08                A07 A14 A21
2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 R37                        A57 KMV S02
e1*2007/46*0356*..;          90-132        245/65R17    A10
e1*2007/46*0750*..           90-132        255/60R17    A10
- Pickup                     90-132        255/65R17    A12
- mit Radhaus-               90-132        265/60R17    A12
  Verbreiterungen            90-132        275/60R17    A12
VW Amarok                    90-132        235/65R17    A10 K1a K1b K2c R37 T04 T08    A01 A07 A14
2H, 2HS2                     90-132        235/70R17    A10 K1a K1b K2c R37            A21 A57 KOV
e1*2007/46*0356*..;          90-132        245/65R17    A10 K1c K2c                    S02
e1*2007/46*0750*..           90-132        255/60R17    A10 K1c K2c
- Pickup                     90-132        255/65R17    A12 K1c K2c
- ohne Radhaus-              90-132        265/60R17    A12 K1c K2c
  Verbreiterungen            90-132        275/60R17    A12 K1c K2c
VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99                    A07 A14 A21
7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17    A11 T01                        S02
e1*2001/116*                 62-173        225/55R17C   A11
0220*00-35;                  62-173        235/55R17    A12 T03 T99
e1*2001/116*0286*..,         62-173        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
L148
- Multivan, California,
Transporter,...
VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17    A11 T01                        A07 A14 A21
7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17C   A11                            S02
e1*2001/116*0218*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T99
e1*2001/116*                 62-173        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
0289*00-24
- Multivan, California,...
VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17    A11 T01 T97                    A07 A14 A21
7J0                          62-150        225/55R17C   A11                            S02
e1*2007/46*                  62-150        235/55R17    A12 T03 T99
0130*00-15                   62-150        245/50R17    A12 T98 T99
- Transporter                62-150        255/50R17    A01 A12 K1a T00 T01
- geschl. Aufbau
VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A13 T01                        A07 A14 A21
7HC                          62-150        225/55R17C   A13                            A57 S02
e1*2001/116*                 62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99
0220*36-..                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99
- Multivan, California,      62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
Transporter,...              62-150        255/50R17    A01 A12 K1a K1b T01
VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17    A13 T01                        A07 A14 A21
7HMA                         62-150        225/55R17C   A13                            A57 S02
e1*2001/116*                 62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03
0289*25-..                   62-150        235/55R17    A12 T03
- California                 62-150        245/55R17    A01 A12 G01 T02 T06
                             62-150        255/50R17    A01 A12 K1a K1b T01




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55014116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
VW Bus (T6)            62-150        225/55R17     A13 T01                                A07 A14 A21
7J0                    62-150        225/55R17C    A13                                    A57 S02
e1*2007/46*            62-150        225/60R17     A01 A12 G01 T03 T99
0130*16-..             62-150        235/55R17     A12 T03 T99
-Transporter           62-150        245/55R17     A01 A12 G01 T02 T06
- geschl.Aufbau        62-150        255/50R17     A01 A12 K1a K1b T01

Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise
A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55014116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6
A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55014116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T08    Reifen (LI 108) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2000 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50635 nach §22 StVZO

Anlage 27 zum Gutachten Nr. 55014116 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7.5Jx17H2 Typ ADV14 7517
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. März 2016




Laux                                                                00246083.DOC




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