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							Gutachten 366-0213-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.07.2016
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Fahrzeughersteller                      : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 1/2 J X 17 H2             Einpreßtiefe (mm)      : 53
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
5120C53651          PCD 120x5               ohne                        65,1                    800     2150    05/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                                nicht mit Höherlegung;
                                          225/55R17 101 5KK                                nicht mit
                                          225/55R17C 104                                   Tieferlegung; ab
                                                                                           e1*2001/116*0289*25;
                                                                                           T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                           (Serie);
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                           74P; 740; 75I; 76S;
                                                                                           82U; 83G; AFW; AFY;
                                                                                           BES; DBS; FGC; PDB

Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                                nicht mit Höherlegung;
                                          225/55R17 101 5KK                                nicht mit
                                          225/55R17C 104                                   Tieferlegung; T6; ab
                                                                                           e1*2001/116*0220*36;
                                                                                           Lkw geschl.Kasten
                                                                                           (Serie);
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                           725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                           74P; 740; 75I; 76S;
                                                                                           82U; 83G; AFW; AFY;
                                                                                           BES; DBS; FGC; PDB
Gutachten 366-0213-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                               bis
                                         225/55R17 101 5KK                               e1*2007/46*0130*15;
                                         225/55R17C 104 5MA                              Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         74P; 740; 75I; 76S;
                                                                                         82U; 83G; AFW; AFY;
                                                                                         BES; DBS; FGC; PDB
7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 215/60R17 100 5KA                           nicht mit Höherlegung;
                                             225/55R17 101 5KK                           nicht mit
                                             225/55R17C 104                              Tieferlegung; ab
                                                                                         e1*2007/46*0130*16;
                                                                                         T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         74P; 740; 75I; 76S;
                                                                                         82U; 83G; AFW; AFY;
                                                                                         BES; DBS; FGC; PDB

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                              Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..          225/55R17 101 5KK                              e1*2001/116*0289*11;
                                          225/55R17C 104 5MA                             Ab
                                                                                         e1*2001/116*0220*20;
                                                                                         bis
                                                                                         e1*2001/116*0289*24;
                                                                                         bis
                                                                                         e1*2001/116*0220*35;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         74P; 740; 75I; 76S;
                                                                                         82U; 83G; AFW; AFY;
                                                                                         BES; DBS; FGC; PDB
Gutachten 366-0213-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.07.2016
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 225/55R17 101 5KK                              Nur bis
7HCA         e1*2001/116*0286*..          235/55R17     51G                              e1*2001/116*0289*10;
7HK          L148                                                                        Nur bis
7HKX0        L148                                                                        e1*2001/116*0220*19;
7HM          e1*2001/116*0218*..                                                         Allradantrieb;
7HMA         e1*2001/116*0289*..                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 721;
                                                                                         725; 73C; 74A; 74D;
                                                                                         74P; 740; 75I; 82U;
                                                                                         83G; AFW; AFY; BES;
                                                                                         DBS; FGC; PDB

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Gutachten 366-0213-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.07.2016
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5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
     wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
     Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     zu überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82U) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 355x32mm an
     der Vorderachse nicht zulässig.
83G) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser
     350x32mm an der Vorderachse nicht zulässig.
AFW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 388 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
AFY) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
     (Dicke 34mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
BES) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Gutachten 366-0213-16-MURD
zur Erteilung der ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5                                                Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 12.07.2016
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DBS) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm
     (Dicke 30mm bzw. 32mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
FGC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit BREMBO-Festsattel (innenbelüftet)
     an der Vorderachse nicht zulässig.
PDB) Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm
     (Dicke 36mm bzw. 38mm) an der Vorderachse nicht zulässig.