Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 5
Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 53
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5120C53651 PCD 120x5 ohne 65,1 810 2251 05/16
5120C53651 PCD 120x5 ohne 65,1 860 2105 05/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 7HMA; 7J0; 7HC; (nur orig. Befestigungsteile)
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 7HCA; 7HK; 7J0; 7HKX0; 7HC; 7L; 7HM; 7HMA
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 160 Nm für Typ : 7L
180 Nm für Typ : 7HC; 7HCA; 7HK; 7HKX0; 7HM; 7HMA; 7J0
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA nicht mit Höherlegung;
225/55R17 101 5KK nicht mit
225/55R17C Tieferlegung; ab
104/102
e1*2001/116*0289*25;
T6; Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 721; 725;
73C; 74A; 74D; 740;
76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 5
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA nicht mit Höherlegung;
225/55R17 101 5KK nicht mit
225/55R17C Tieferlegung; T6; ab
104/102
e1*2001/116*0220*36;
Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 721; 725;
73C; 74A; 74D; 740;
76S
Verkaufsbezeichnung: TOUAREG
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2001/116*0203*.. 120 - 128 235/65R17 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
255/60R17 12K; 51G 721; 725; 73C; 74D;
75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA bis
225/55R17 101 5KK e1*2007/46*0130*15;
225/55R17C 5MA Lkw geschl.Kasten
104/102
(Serie);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 721; 725;
73C; 74A; 74D; 740;
76S
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA nicht mit Höherlegung;
225/55R17 101 5KK nicht mit
225/55R17C Tieferlegung; ab
104/102
e1*2007/46*0130*16;
T6; Lkw geschl.Kasten
(Serie);
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 721; 725;
73C; 74A; 74D; 740;
76S
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 5
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA Ab
7HMA e1*2001/116*0289*.. 225/55R17 101 5KK e1*2001/116*0289*11;
225/55R17C 5MA Ab
104/102
e1*2001/116*0220*20;
bis
e1*2001/116*0289*24;
bis
e1*2001/116*0220*35;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 721; 725;
73C; 74A; 74D; 740;
76S
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 225/55R17 101 5KK T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. 235/55R17 51G MJ 2003; Nur bis
7HK L148 e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 Nur bis
7HM e1*2001/116*0218*.. e1*2001/116*0220*19;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 721; 725;
73C; 74A; 74D; 740;
75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 5
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1650kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt,
wenn Sie die u. g. Hinweise befolgen:
1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigungsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
2. Ziehen Sie die Radschrauben/- muttern über Kreuz an.
3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle
Radbefestigungsteile mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
zu überprüfen.
5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
nochmals zu überprüfen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Gutachten 366-0213-16-MURD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 51066
zu V.1. ANLAGE: 5 Radtyp: D1317
Antragsteller: DIEWE GmbH Stand: 05.12.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 5
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.