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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49829 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55033714 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP14-8018
               Hersteller                        Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH
                                                 An der Roßweid 23-25
                                                 76229 Karlsruhe
                                                 QS.Nr.:49020141109

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Modell                            RP14
               Typ                               RP14-8018
               Radgröße                          8Jx18H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                    (mm)
               T5           RP14-8018 T5 / ohne Ring                5/120/65,1         50        880    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        49829
               Herstellerzeichen                 PLATIN
               Radtyp und Ausführung             RP14-8018 (s.o.)
               Radgröße                          8Jx18H2
§22 49829*01




               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)         Schaftlänge (mm)
               S01       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 180                       36,5
               S02       Serienschraube M14x1,5       Kugel 28 mm 160                       36,5

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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               Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55033714 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP14-8018
               Hersteller                            Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                    Seite 2 von 6


               Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 T05 163                    A07 A14 A16
               2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A32 T05 T09 166                A22 A57 KMV
               e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A32 161                        S01
               e1*2007/46*0750*..
               - Pickup
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Amarok                    90-132        245/60R18   A10 K1c K2c T05 163            A01 A07 A14
               2H, 2HS2                     90-132        255/55R18   A32 K1c K2c T05 T09 166        A16 A22 A57
               e1*2007/46*0356*..;          90-132        255/60R18   A32 K1c K2c 161                KOV S01
               e1*2007/46*0750*..
               - Pickup
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
               7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        245/45R18   T00                            A16 A22 S01
               e1*2001/116*                 62-173        255/45R18   T03 T99
               0220*00-35;
§22 49829*01




               e1*2001/116*0286*..,
               L148
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T5)                  62-173        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
               7HM, 7HMA                    62-173        245/45R18   T00                            A16 A22 S01
               e1*2001/116*0218*..,         62-173        255/45R18   T03 T99
               e1*2001/116*
               0289*00-24
               - Multivan, California,...
               VW Bus (T5)                  62-150        235/50R18   T01 T97                        A07 A12 A14
               7J0                          62-150        245/45R18   T00                            A16 A22 S01
               e1*2007/46*                  62-150        255/45R18   T03 T99
               0130*00-15
               - Transporter
               - geschl. Aufbau
               VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
               7HC                          62-150        245/45R18   T00                            A16 A22 A57
               e1*2001/116*                 62-150        255/45R18   T03 T99                        S01
               0220*36-..
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T6)                  62-150        235/50R18   T01                            A07 A12 A14
               7HMA                         62-150        255/45R18   T03                            A16 A22 A57
               e1*2001/116*                                                                          S01
               0289*25-..
               - California




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               Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55033714 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP14-8018
               Hersteller                       Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Bus (T6)            62-150         235/50R18     T01                                    A07 A12 A14
               7J0                    62-150         245/45R18     T00                                    A16 A22 A57
               e1*2007/46*            62-150         255/45R18     T03 T99                                S01
               0130*16-..
               -Transporter
               - geschl.Aufbau
               VW Touareg R5          120,128        235/60R18     M+S R37 T02 T03 T07 166                A07 A14 A16
               7L                     120,128        255/55R18     A01 K1c K2b 166                        A22 A30 S02
               e1*2001/116*0203*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§22 49829*01




               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               161      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1610 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49829 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55033714 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP14-8018
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 4 von 6

               166      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1660 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
               verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

               A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
§22 49829*01




               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

               A22    Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim
               entsprechen, mit Befestigung von außen zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
               bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T) sind auch kurze Gummiventile, die den Normen DIN (33GS-11,3) ,
               E.T.R.T.O (V2.03-6) oder Tire and Rim (TR 412) entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-
               Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und
               Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49829 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55033714 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP14-8018
               Hersteller                      Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                        Seite 5 von 6

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien- Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
§22 49829*01




               verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T07    Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T09    Reifen (LI 109) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 2060 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 12. August 2016 in Lambsheim statt.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 49829 nach §22 StVZO

               Anlage 18 zum Gutachten Nr. 55033714 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx18H2 Typ RP14-8018
               Hersteller                     Interpneu Handelsgesellschaft mbH

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2014.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 12. August 2016
§22 49829*01




               Tufan                                                                00255154.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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