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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                               CWE 70615
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              CW
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          Lk 120C
Radgröße:                                               7Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                       35 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                 65,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                       1050 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2500 mm


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Volkswagen AG., Wolfsburg

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
2H, 2HS2                   Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                         180 Nm
                           Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
7HC, 7HCA, 7HK, 7HM, 7HMA, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                        180 Nm
7J0                        Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm




RA-000871-A0-015-05~VW-5-120-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                215/75R16C                        A02) bis A10)
                (ohne Serien-            A01) K01)K02)
                Radhausverbreiterungen)
                                         215/75R16
                                         A01) K01)K02) T101)

                                          215/80R16
                                          A01) K01)K02)

                                          225/70R16
                                          A01) K01)K02) T103)

                                          225/75R16C
                                          A01) K01)K02)

                                          225/75R16
                                          A01) K01)K02)

                                          235/65R16
                                          A01) K01)K02)

                                          235/70R16
                                          A01) K01)K02)

                                          245/70R16
                                          A01) K01)K02)

                                          245/70R16C
                                          A01) K01)K02)

                                          255/60R16
                                          A01) K01)K02) T103)

                                          255/65R16
                                          A01) K01)K02)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                245/70R16                            A02) bis A10)
                (mit Serien-
                Radhausverbreiterungen) 245/70R16C

                                           255/65R16

                                           255/70R16



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HK                                L148
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW (T5) Multivan, Multivan 225/60R16C                         A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, A93)N235)                           E75)E89) E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           225/60R16
                Transporter, Transporter    A93)N235) T102)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 225/65R16C
                Serienreifen in 16Zoll)
                                            A93)N235)

                                           225/65R16
                                           A01) A93)G01) N235)

                                           235/60R16
                                           A01) A93)K03)

                                           245/55R16
                                           A01) A93)K03)

                                           245/60R16
                                           A01) A93)G01) K03) T102)

                                           255/55R16
                                           A01) A93)K01) K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW (T6) Transporter,        225/55R16                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi A93)T99)                          E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)     225/60R16
                                            A93)T102)

                                           225/60R16C
                                           A93)

                                           225/65R16C
                                           A93)

                                           235/55R16
                                           A01) A93)K03) T98)

                                           235/60R16
                                           A01) A93)K03)

                                           245/55R16
                                           A01) A93)K03)

                                           255/50R16
                                           A01) A93)K01) K04) T99)

                                           255/55R16
                                           A01) A93)K01) K04)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




RA-000871-A0-015-05~VW-5-120-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               5
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Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
     225/75R16C ausgerüstet sind.




RA-000871-A0-015-05~VW-5-120-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
     - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
     - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.




RA-000871-A0-015-05~VW-5-120-65-ET35.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 02 zur ABE-Nr. 47345
Nr. :                      RA-000871-A0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    7/7                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CWE 70615


N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CWE 70615 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 04.11.2016




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