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							Gutachten 366-0361-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50771
ANLAGE: 2 VW                                                         Radtyp: TTHY
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 14.03.2016
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Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                      Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
                      Rad                      Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
TTHY9BP55E651         PCD120 ET55              ohne                        65,1                    930     2324    10/15
TTHY9SA55E651         PCD120 ET55              ohne                        65,1                    930     2324    10/15
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJPV ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                     Auflagen
2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 235/65R17 108 51J                                    Nur Pickup (Serie);
2HS2         e1*2007/46*0750*..          235/70R17 111 51J                                    Radhausverbreiterung
                                         245/65R17 111                                        ab Werk;
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Heckantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                              71K; 721; 725; 73C;
                                                                                              74C; 74D; 76S; 76T;
                                                                                              77E

Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                   Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                                   nicht mit Höherlegung;
                                          215/60R17C 104                                      nicht mit
                                          225/55R17 101 5KK                                   Tieferlegung; ab
                                          225/55R17C 104                                      e1*2001/116*0289*25;
                                          235/50R17 100 5KA                                   T6; Lkw geschl.Kasten
                                          235/55R17 103                                       (Serie);
                                                                                              Allradantrieb;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                              76S; 77E




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0361-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50771
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: TTHY
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.03.2016
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Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                               nicht mit Höherlegung;
                                          215/60R17C 104                                  nicht mit
                                          225/55R17 101 5KK                               Tieferlegung; T6; ab
                                          225/55R17C 104                                  e1*2001/116*0220*36;
                                          235/50R17 100 5KA                               Lkw geschl.Kasten
                                          235/55R17 103                                   (Serie);
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA                           bis
                                         215/60R17C 104 12T; 5MA                          e1*2007/46*0130*15;
                                         225/55R17 101 12A; 5KK                           Lkw geschl.Kasten
                                         225/55R17C 104 12A; 5MA                          (Serie);
                                         235/50R17 100 12A; 5KA                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                         235/55R17 103 12A; 5LK                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                          77E
7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 215/60R17 100 5KA                            nicht mit Höherlegung;
                                             215/60R17C 104                               nicht mit
                                             225/55R17 101 5KK                            Tieferlegung; ab
                                             225/55R17C 104                               e1*2007/46*0130*16;
                                             235/50R17 100 5KA                            T6; Lkw geschl.Kasten
                                             235/55R17 103                                (Serie);
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          76S; 77E

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA                          Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..          215/60R17C 104 12T; 5MA                         e1*2001/116*0289*11;
                                          225/55R17 101 12A; 5KK                          Ab
                                          225/55R17C 104 12A; 5MA                         e1*2001/116*0220*20;
                                          235/50R17 100 12A; 5KA                          bis
                                          235/55R17 103 12A; 5LK                          e1*2001/116*0289*24;
                                                                                          bis
                                                                                          e1*2001/116*0220*35;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76S;
                                                                                          77E



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0361-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50771
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: TTHY
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.03.2016
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                                                                                                      Seite: 3 von 4
Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 215/60R17C    51G                               Nur bis
7HCA         e1*2001/116*0286*..          225/55R17 101 5KK                               e1*2001/116*0289*10;
7HK          L148                         235/50R17 100 5KA                               Nur bis
7HKX0        L148                         235/55R17     51G                               e1*2001/116*0220*19;
7HM          e1*2001/116*0218*..                                                          Allradantrieb;
7HMA         e1*2001/116*0289*..                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          77E

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0361-15-WIRD
zur Erteilung der ABE 50771
ANLAGE: 2 VW                                                      Radtyp: TTHY
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH                          Stand: 14.03.2016
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                                                                                                      Seite: 4 von 4
      Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
      des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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