Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 45916 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55157404 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ B 807
               Hersteller                        AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                      AUTEC GmbH & Co. KG
                                                 Ziegeleistraße 25
                                                 67105 Schifferstadt
                                                 QM-Nr.: 49 02 0241005

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
               Typ                               B 807
               Radgröße                          8Jx17H2
               Zentrierart                       Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/ Loch-     Einpress-   Rad-   Abrollumfang
               führung                                            kreis- (mm)/ Mit-   tiefe       last   (mm)
                                                                  tenloch-ø (mm)      (mm)        (kg)
               30           B 807 LK120/ohne Ring                 5/120/65,1          53          880    2270

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                        45916
               Herstellerzeichen                 AUTEC
               Radtyp und Ausführung             B 807 (s.o.)
               Radgröße                          8Jx17H2
               Einpresstiefe                     ET (s.o.)
               Herstelldatum                     Monat und Jahr
§22 45916*11




               Befestigungsmittel

               Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund                 Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
               S02       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm        180                     36
               S03       Serien-Schraube M14x1,5      Kugel Ø 28 mm        160                     36

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprü-
               fungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                        Volkswagen

               Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 45916 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55157404 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ B 807
               Hersteller                            AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                         Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und Hin-    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                           weise                               Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Amarok                    90-132        245/65R17   A10 175                             A07 A16 A19
               2H, 2HS2                                                                                   A57 KMV S02
               e1*2007/46*0356*..;
               e1*2007/46*0750*..
               - Pickup
               - mit Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Amarok                    90-132        245/65R17   A10 K1a K1b K2c 175                 A01 A07 A16
               2H, 2HS2                                                                                   A19 A57 KOV
               e1*2007/46*0356*..;                                                                        S02
               e1*2007/46*0750*..
               - Pickup
               - ohne Radhaus-
                 Verbreiterungen
               VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17   T98 T99                             A07 A12 A16
               7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        225/55R17   R50 T01                             A19 S02
               e1*2001/116*                 62-173        235/55R17   T03 T99
               0220*00-35;
§22 45916*11




               e1*2001/116*0286*..,
               L148
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T5)                  62-173        225/55R17   R50 T01                             A07 A12 A16
               7HM, 7HMA                    62-173        235/55R17   T03 T99                             A19 S02
               e1*2001/116*0218*..,
               e1*2001/116*
               0289*00-24
               - Multivan, California,...
               VW Bus (T5)                  62-150        225/55R17   R50 T01 T97                         A07 A12 A16
               7J0                          62-150        235/55R17   T03 T99                             A19 S02
               e1*2007/46*                  62-150        245/50R17   T98 T99
               0130*00-15
               - Transporter
               - geschl. Aufbau
               VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17   R50 T01                             A07 A12 A16
               7HC                          62-150        225/60R17   A01 G01 T03 T99                     A19 A57 S02
               e1*2001/116*                 62-150        235/55R17   T03 T99
               0220*36-..
               - Multivan, California,
               Transporter,...
               VW Bus (T6)                  62-150        225/55R17   R50 T01                             A07 A12 A16
               7HMA                         62-150        225/60R17   A01 G01 T03                         A19 A57 S02
               e1*2001/116*                 62-150        235/55R17   T03
               0289*25-..
               - California




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 45916 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55157404 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ B 807
               Hersteller                       AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 3 von 6

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und Hin-       Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        weise                                  Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               VW Bus (T6)            62-150         225/55R17     R50 T01                                A07 A12 A16
               7J0                    62-150         225/60R17     A01 G01 T03 T99                        A19 A57 S02
               e1*2007/46*            62-150         235/55R17     T03 T99
               0130*16-..
               -Transporter
               - geschl.Aufbau
               VW Touareg R5          120,128        235/65R17     A11 176                                A07 A16 A19
               7L                     120,128        255/60R17     A01 A30 K1a 176                        B03 S03
               e1*2001/116*0203*..    120,128        275/55R17     A01 A12 K1c K2b 176

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeug-
               papieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die
               Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbe-
§22 45916*11




               scheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht
               erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
               Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Trag-
               fähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zu-
               lassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
               Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
               die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Verände-
               rungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollum-
               fang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               175      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1750 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               176      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
               einer zul. Achslast von 1760 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
               zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 45916 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55157404 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ B 807
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 4 von 6

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegen-
               den ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahr-
               zeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
               VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsab-
               nahme vorzuführen.

               A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
               verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

               A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

               A11     Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schnee-
               ketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

               A19      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwen-
               det, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN,
§22 45916*11




               E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so
               sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für
               den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die
               Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30     Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließ-
               lich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüs-
               tet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Weg-
               streckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzei-
               ge angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
               oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustel-
               len. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
               Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich
               abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 45916 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55157404 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ B 807
               Hersteller                      AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                        Seite 5 von 6

               K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzu-
               stellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal mögli-
               chen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten
               Bereich abgedeckt sein.

               K2c     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genann-
               ten Bereich abgedeckt sein.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzli-
               chen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zu-
§22 45916*11




               sätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               R50   Diese Reifengröße ist als "C" Ausführung nicht verwendbar, da der "C Reifen" auf der in die-
               sem Gutachten genannten Radgröße nicht montierbar ist.

               S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 45916 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Gutachten Nr. 55157404 (8. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ B 807
               Hersteller                     AUTEC GmbH & Co. KG

                                                                                                       Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 23. August 2016 in Lambsheim statt.


               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder un-
               ter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entspre-
               chende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2005.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 45916*11




               Lambsheim, 23. August 2016




               Coen                                                                   00255682.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen