Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 1 von 1

Fahrzeughersteller                     : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 20 EH2+              Einpreßtiefe (mm)     : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                      Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                            Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                 och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                Kennzeichnung         (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                          Zentrierring                                   (kg)      (mm)     datum
820XX-5120C35 PCD 5x120                    ohne                        65,1                   800     2290    01/16
651
820XX-5120C35 PCD 5x120                    ohne                        65,1                  800     2275     01/16
651
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller       : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                      : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,6 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile     : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
2H           e1*2007/46*0356*.. 90 - 120 255/45R20 105         5MK                       Nur Pickup (Serie);
2HS2         e1*2007/46*0750*.. 90 - 132 265/45R20 108         11A; 245; 248             Radhausverbreiterung
                                         275/40R20 106         11A; 24M; 245             ab Werk;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71C;
                                                                                         71K; 721; 729; 73C;
                                                                                         74D; 75I

Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen               Auflagen zu Reifen        Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 265/35R20 99         VB0; 11A; 22Q; 24C;       nicht mit Höherlegung;
                                                               244; 5JK                  nicht mit
                                              275/35R20 102    VB0; 11A; 22Q; 24C;       Tieferlegung; ab
                                                               244; 26P; 27I; 5LA        e1*2001/116*0289*25;
                                                                                         T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                         (Serie);
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 73C; 74D; 75I
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 2 von 2
Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99  VB0; 11A; 22Q; 24C;             nicht mit Höherlegung;
                                                        244; 5JK                        nicht mit
                                          275/35R20 102 VB0; 11A; 22Q; 24C;             Tieferlegung; T6; ab
                                                        244; 26P; 27I; 5LA              e1*2001/116*0220*36;
                                                                                        Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74D; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 265/35R20 99          VB0; 11A; 22Q; 24C;      bis
                                                               244; 5JK                 e1*2007/46*0130*15;
                                             275/35R20 102     VB0; 11A; 22Q; 24C;      Lkw geschl.Kasten
                                                               244; 26P; 27I; 5LA       (Serie);
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74D; 75I
7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 265/35R20 99      VB0; 11A; 22Q; 24C;      nicht mit Höherlegung;
                                                               244; 5JK                 nicht mit
                                             275/35R20 102     VB0; 11A; 22Q; 24C;      Tieferlegung; ab
                                                               244; 26P; 27I; 5LA       e1*2007/46*0130*16;
                                                                                        T6; Lkw geschl.Kasten
                                                                                        (Serie);
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74D; 75I

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 265/35R20 99  VB0; 11A; 22Q; 24C;             Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..                        244; 5JK                        e1*2001/116*0289*11;
                                          275/35R20 102 VB0; 11A; 22Q; 24C;             Ab
                                                        244; 26P; 27I; 5LA              e1*2001/116*0220*20;
                                                                                        bis
                                                                                        e1*2001/116*0289*24;
                                                                                        bis
                                                                                        e1*2001/116*0220*35;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        Frontantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 73C; 74D; 75I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 3 von 3
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 4
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 5 von 5
VB0) Diese Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugen mit leicht auftragender Türinnenverkleidung
     (Überstand über den unteren Längsrahmen der seitlichen Schiebetür weniger als 3mm) der seitlichen
     Schiebetüren. Bei Fahrzeugen mit stark auftragender Türinnenverkleidung ist die Freigängigkeit der
     Schiebetür zu prüfen.
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 6 von 6


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    7HMA
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0289*..
       Handelsbez.:    CALIFORNIA

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 360            y = 220                   VA
             26P                     x = 310            y = 170                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 7 von 7

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    7HMA
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0289*..
       Handelsbez.:    TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 360            y = 220                   VA
             26P                     x = 310            y = 170                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 8 von 8

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    7J0
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0130*..
       Handelsbez.:    TRANSPORTER

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0130*16, Allradantrieb, Frontantrieb, Lkw geschl.Kasten (Serie), nicht
mit Höherlegung, nicht mit Tieferlegung

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 360            y = 220                   VA
             26P                     x = 310            y = 170                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 9 von 9

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    7J0
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0130*..
       Handelsbez.:    TRANSPORTER

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Lkw geschl.Kasten (Serie)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 360            y = 220                   VA
             26P                     x = 310            y = 170                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
Gutachten 366-0350-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50583
zu V.1. ANLAGE: 18                                              Radtyp: D820
Antragsteller: DIEWE GmbH                                       Stand: 01.03.2016
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                  Seite: 10 von 10

Fahrzeug:

       Hersteller:     VW
       Fahrzeugtyp:    7HC
       Genehm.Nr.:     e1*2001/116*0220*..
       Handelsbez.:    TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN

       Variante(n):    Allradantrieb, Frontantrieb, Kombi

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                    von [mm]            bis [mm]
             26B                     x = 360            y = 220                   VA
             26P                     x = 310            y = 170                   VA
             27B                     x = 300            y = 350                   HA
             27I                     x = 250            y = 300                   HA
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen