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							            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50812 nach §22 StVZO

            Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55024516 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ C12 707
            Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 1 von 5

            Auftraggeber                    CMS Automotive Trading GmbH
                                            SAP Allee 2 / Gewerbepark
                                            68789 St.Leon-Rot
                                            49 02 0341305

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
            Modell                          C12
            Typ                             C12 707
            Radgröße                        7.0Jx17H2
            Zentrierart                     Mittenzentrierung

            Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
            führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                             Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                             (mm)
            C12 707      984/05 CMS / ohne Ring              5/120/65,1          55         825    2105
            55 71S

            Kennzeichnungen
            KBA-Nummer                      50812
            Herstellerzeichen               CMS
            Radtyp und Ausführung           C12 707 (s.o.)
§22 50812




            Radgröße                        7.0Jx17H2
            Einpresstiefe                   ET .. (s.o.)
            Herstelldatum                   Monat und Jahr

            Befestigungsmittel

            Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                  Befestigungsmittel
            S01   UNBEKANNT-CMS            -           0                        -                  CMS
            S02   Schraube M14x1,5         Kugel D =   180                      36,5               OE_VAG_
                                           28 mm                                                   5120_651
                                                                                                   _Ü=26mm
                                                                                                   _180Nm

            Prüfungen

            Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
            den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
            Handlingsprüfungen durchgeführt.

            Verwendungsbereich

            Hersteller                      Volkswagen

            Spurverbreiterung               innerhalb 2%




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50812 nach §22 StVZO

            Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55024516 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                        PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ C12 707
            Hersteller                            CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 2 von 5


            Handelsbezeichnung           kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
            Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
            ABE/EWG-Nr.
            VW Bus (T5)                  62-132        245/50R17    A12 T98 T99 165                  A07 A16 A19
            7HC, 7HCA, 7HK.              62-173        215/60R17C   A33 165                          S02
            e1*2001/116*                 62-173        225/55R17    A91 T01 165
            0220*00-35;                  62-173        225/55R17C   A91 165
            e1*2001/116*0286*..,         62-173        235/55R17    A12 T03 T99 165
            L148                         62-173        255/50R17    A12 T00 T01 165
            - Multivan, California,
            Transporter,...
            VW Bus (T5)                  62-173        215/60R17C   A33 165                          A07 A16 A19
            7HM, 7HMA                    62-173        225/55R17    A91 T01 165                      S02
            e1*2001/116*0218*..,         62-173        225/55R17C   A91 165
            e1*2001/116*                 62-173        235/55R17    A12 T03 T99 165
            0289*00-24                   62-173        255/50R17    A12 T00 T01 165
            - Multivan, California,...
            VW Bus (T5)                  62-150        215/60R17C   A33 165                          A07 A16 A19
            7J0                          62-150        225/55R17    A91 T01 T97 165                  S02
            e1*2007/46*                  62-150        225/55R17C   A91 165
            0130*00-15                   62-150        235/55R17    A12 T03 T99 165
§22 50812




            - Transporter                62-150        245/50R17    A12 T98 T99 165
            - geschl. Aufbau             62-150        255/50R17    A12 T00 T01 165
            VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33 165                          A07 A16 A19
            7HC                          62-150        225/55R17    A12 T01 165                      A57 S02
            e1*2001/116*                 62-150        225/55R17C   A12 165
            0220*36-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99 163
            - Multivan, California,      62-150        235/55R17    A12 T03 T99 165
            Transporter,...
            VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33 165                          A07 A16 A19
            7HMA                         62-150        225/55R17    A12 T01 165                      A57 S02
            e1*2001/116*                 62-150        225/55R17C   A12 165
            0289*25-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 163
            - California                 62-150        235/55R17    A12 T03 165
            VW Bus (T6)                  62-150        215/60R17C   A33 165                          A07 A16 A19
            7J0                          62-150        225/55R17    A12 T01 165                      A57 S02
            e1*2007/46*                  62-150        225/55R17C   A12 165
            0130*16-..                   62-150        225/60R17    A01 A12 G01 T03 T99 163
            -Transporter                 62-150        235/55R17    A12 T03 T99 165
            - geschl.Aufbau

            Allgemeine Hinweise

            Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
            Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

            Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
            Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
            so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
            Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
            dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
            Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50812 nach §22 StVZO

            Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55024516 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ C12 707
            Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 5
            Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
            Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
            Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
            Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
            die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

            Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
            aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
            Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

            Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
            erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
            Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
            Abrollumfang verwendet werden.

            Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
            Reifenfülldruck zu beachten ist.

            Spezielle Auflagen und Hinweise

            163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
            einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 50812




            165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
            einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
            zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

            A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
            vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
            Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
            Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
            Änderungsabnahme vorzuführen.

            A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
            Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

            A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

            A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
            Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
            Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

            A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
            verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
            DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
            verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
            müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
            sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

            A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
            Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

            A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
            bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)



            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50812 nach §22 StVZO

            Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55024516 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ C12 707
            Hersteller                      CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 5
            A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
            Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
            werden.

            G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
            Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
            Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
            Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

            S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
            Seite 1) verwendet werden.

            T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
            16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
§22 50812




            T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
            bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

            Prüfort und Prüfdatum

            Die Verwendungsprüfung fand am 18. April 2016 in Lambsheim statt.

            Hinweise zum Sonderrad



            Prüfergebnis

            Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
            unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

            Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
            heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
            entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
            eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

            Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2016.

            Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
            Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
            Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
            das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
            GUTACHTEN zur ABE Nr. 50812 nach §22 StVZO

            Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55024516 (1. Ausfertigung)

            Prüfgegenstand               PKW-Sonderrad 7.0Jx17H2 Typ C12 707
            Hersteller                   CMS Automotive Trading GmbH

                                                                                               Seite 5 von 5


            Lambsheim, 18. April 2016




            Bohlander                                                               00247914.DOC
§22 50812




            Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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