Gutachten 366-0360-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50772
ANLAGE: 2 VW Radtyp: TTHZ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 51
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TTHZ9BP51E651 PCD120 ET51 ohne 65,1 930 2312 02/16
TTHZ9SA51E651 PCD120 ET51 ohne 65,1 930 2312 02/16
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm,
für Typ : 7HC; 7HMA; 7J0; (nur orig. Befestigungsteile)
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJPV ww. Serienschrauben
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm, für
Typ : 7J0; 2H; 7HM; 2HS2; 7HK; 7HCA; 7HKX0; 7HMA; 7HC
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJPV ww. Serienschrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung: AMAROK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 12T; 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 12A; 51J Radhausverbreiterung
235/75R16 108 12A; 51J ab Werk;
245/70R16 111 12A Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 573; 7BN; 71C;
71K; 721; 725; 73C;
74C; 74E; 76U; 77E
2H e1*2007/46*0356*.. 90 - 132 205R16C 51G Nur Pickup (Serie);
2HS2 e1*2007/46*0750*.. 235/70R16 106 51J Ohne
235/75R16 108 51J Radhausverbreiterung;
245/70R16 111 11A; 245; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 7BN;
71C; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 74E; 76U;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0360-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50772
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
205/65R16C 103 5LK e1*2001/116*0289*25;
225/60R16 102 nicht mit Höherlegung; T6; Lkw geschl.Kasten
nicht mit Tieferlegung; (Serie);
5LA Allradantrieb;
225/60R16C nicht mit Höherlegung; Frontantrieb;
105/103 nicht mit Tieferlegung; 10B; 11B; 11G; 11H;
5MK 12A; 51A; 71C; 71K;
235/60R16 104 nicht mit Höherlegung; 721; 725; 73C; 74C;
nicht mit Tieferlegung; 76U; 77E
5MA
75 215/65R16 106 5NA
215/65R16C 106 5NA
7HMA e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK nicht mit Höherlegung;
205/65R16C 103 5LK nicht mit
225/60R16 102 5LA Tieferlegung; ab
225/60R16C 5MK e1*2001/116*0289*25;
105/103
235/60R16 104 5MA T6; Lkw geschl.Kasten
75 215/65R16 106 5NA (Serie);
215/65R16C 106 5NA Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK T6; ab
205/65R16C 103 5LK e1*2001/116*0220*36;
225/60R16 102 nicht mit Höherlegung; Lkw geschl.Kasten
nicht mit Tieferlegung; (Serie);
5LA Allradantrieb;
225/60R16C nicht mit Höherlegung; Frontantrieb;
105/103 nicht mit Tieferlegung; 10B; 11B; 11G; 11H;
5MK 12A; 51A; 71C; 71K;
235/60R16 104 nicht mit Höherlegung; 721; 725; 73C; 74C;
nicht mit Tieferlegung; 76U; 77E
5MA
75 215/65R16 106 5NA
215/65R16C 106 5NA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0360-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50772
ANLAGE: 2 VW Radtyp: TTHZ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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Verkaufsbezeichnung: CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK nicht mit Höherlegung;
205/65R16C 103 5LK nicht mit
225/60R16 102 5LA Tieferlegung; T6; ab
225/60R16C 5MK e1*2001/116*0220*36;
105/103
235/60R16 104 5MA Lkw geschl.Kasten
75 215/65R16 106 5NA (Serie);
215/65R16C 106 5NA Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 77E
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16C 51G bis
215/65R16C 102 51G e1*2007/46*0130*15;
Lkw geschl.Kasten
(Serie); Lkw offener
Kasten (Serie);
kurzer Radstand;
langer Radstand;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74D;
744; 77E
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK ab
e1*2007/46*0130*16;
205/65R16C 103 5LK T6; Lkw geschl.Kasten
225/60R16 102 nicht mit Höherlegung; (Serie);
nicht mit Tieferlegung; Allradantrieb;
5LA Frontantrieb;
225/60R16C nicht mit Höherlegung; 10B; 11B; 11G; 11H;
105/103 nicht mit Tieferlegung; 12A; 51A; 71C; 71K;
5MK 721; 725; 73C; 74C;
235/60R16 104 nicht mit Höherlegung; 76U; 77E
nicht mit Tieferlegung;
5MA
75 215/65R16 106 5NA
215/65R16C 106 5NA
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK bis
205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2007/46*0130*15;
215/65R16 102 12T; 5LA Lkw geschl.Kasten
215/65R16C 106 12T; 5NA (Serie);
225/60R16 102 12A; 5LA 10B; 11B; 11G; 11H;
225/60R16C 12A; 5MK 51A; 71C; 71K; 721;
105/103
725; 73C; 74C; 76U;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0360-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50772
ANLAGE: 2 VW Radtyp: TTHZ
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Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7J0 e1*2007/46*0130*.. 62 - 110 205/65R16 103 5JK nicht mit Höherlegung;
205/65R16C 103 5LK nicht mit
225/60R16 102 5LA Tieferlegung; ab
225/60R16C 5MK e1*2007/46*0130*16;
105/103
235/60R16 104 5MA T6; Lkw geschl.Kasten
75 215/65R16 106 5NA (Serie);
215/65R16C 106 5NA Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76U; 77E
7J0 L225 62 - 128 205/65R16C 51G Nur mit orig.VW-
215/65R16C 102 51G Pritsche; kurzer
Radstand; langer
Radstand;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 74D;
744; 77E
Verkaufsbezeichnung: TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 205/65R16 99 12T; 5JK Ab
7HMA e1*2001/116*0289*.. 205/65R16C 103 12T; 5LK e1*2001/116*0289*11;
215/65R16 102 12T; 5LA Ab
215/65R16C 106 12T; 5NA e1*2001/116*0220*20;
225/60R16 102 12A; 5LA bis
225/60R16C 12A; 5MK e1*2001/116*0289*24;
105/103
bis
e1*2001/116*0220*35;
Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
77E
7HC e1*2001/116*0220*.. 62 - 85 205/65R16C 12T; 51G T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA e1*2001/116*0286*.. 62 - 128 215/65R16C 12T; 51G MJ 2003; Nur bis
7HK L148 225/60R16 102 12A; 5LA e1*2001/116*0289*10;
7HKX0 L148 235/60R16 104 12A Nur bis
7HM e1*2001/116*0218*.. e1*2001/116*0220*19;
7HMA e1*2001/116*0289*.. Allradantrieb;
Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76U;
77E
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0360-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50772
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0360-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50772
ANLAGE: 2 VW Radtyp: TTHZ
Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1700kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1800kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0360-15-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50772
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Hersteller: Alcar Leichtmetallräder GmbH Stand: 07.08.2017
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74E) Die Verwendung von Befestigungsmitteln mit entkoppeltem Schraubenbund ist erforderlich.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
7BN) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 5Q0 907 275 (nur wenn auch original verbaut) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.