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							Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Fahrzeughersteller                      : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 7 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)      : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                 Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                           Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
1017SX-512C55 PCD 120                       ohne                        65,1                    800     2150    05/15
651
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm,
                                          für Typ : 7HC; 7J0; 7HMA; (nur orig. Befestigungsteile)
Befestigungsteile                       : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 27,8 mm, für
                                          Typ : 7HCA; 7HM; 7HC; 7HK; 7HMA; 7J0; 7HKX0
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                                ab
                                          215/60R17C 104                                   e1*2001/116*0289*25;
                                          225/55R17 101 5KK                                T6; Lkw geschl.Kasten
                                          225/55R17C                                       (Serie);
                                          104/102
                                          235/50R17 100 5KA                                Allradantrieb;
                                          235/55R17 103                                    Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                           76S; 82I

Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                                T6; ab
                                          215/60R17C 104                                   e1*2001/116*0220*36;
                                          225/55R17 101 5KK                                Lkw geschl.Kasten
                                          225/55R17C                                       (Serie);
                                          104/102
                                          235/50R17 100 5KA                                Allradantrieb;
                                          235/55R17 103                                    Frontantrieb;
                                                                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                           723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                           76S; 82I
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 150 215/60R17 100 5KA                               ab
                                                                                         e1*2007/46*0130*16;
                                              215/60R17C 104                             T6; Lkw geschl.Kasten
                                              225/55R17 101 5KK                          (Serie);
                                              225/55R17C                                 Allradantrieb;
                                              104/102
                                              235/50R17 100 5KA                          Frontantrieb;
                                              235/55R17 103                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         76S; 82I
7J0            e1*2007/46*0130*..   62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA                      bis
                                             215/60R17C 104 12T; 5MA                     e1*2007/46*0130*15;
                                             225/55R17 101 12A; 5KK                      Lkw geschl.Kasten
                                             225/55R17C     12A; 5MA                     (Serie);
                                             104/102
                                             235/50R17 100 12A; 5KA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                             235/55R17 103 12A; 5LK                      51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 75I; 76S;
                                                                                         82I
7J0            L225                 63 - 173 215/60R17          SED; 11A; 51G            Nur mit orig.VW-
                                             235/55R17          SED; 11A; 51G            Pritsche;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         82I

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen              Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 150 215/60R17 100 12T; 5KA                         Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..          215/60R17C 104 12T; 5MA                        e1*2001/116*0289*11;
                                          225/55R17 101 12A; 5KK                         Ab
                                          225/55R17C     12A; 5MA                        e1*2001/116*0220*20;
                                          104/102
                                          235/50R17 100 12A; 5KA                         bis
                                          235/55R17 103 12A; 5LK                         e1*2001/116*0289*24;
                                                                                         bis
                                                                                         e1*2001/116*0220*35;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         51A; 71C; 71K; 723;
                                                                                         73C; 74D; 75I; 76S;
                                                                                         82I
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 173 215/60R17C    51G                              T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA         e1*2001/116*0286*..          225/55R17 101 5KK                              MJ 2003; Nur bis
7HK          L148                         235/50R17 100 5KA                              e1*2001/116*0289*10;
7HKX0        L148                         235/55R17     51G                              Nur bis
7HM          e1*2001/116*0218*..                                                         e1*2001/116*0220*19;
7HMA         e1*2001/116*0289*..                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Frontantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         723; 73C; 74D; 75I;
                                                                                         82I

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0174-15-MURD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 50434
zu V.1. ANLAGE: 1                                                Radtyp: D1017
Antragsteller: DIEWE GmbH                                        Stand: 18.12.2017
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
5KA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1600kg.
5KK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1650kg.
5LK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1750kg.
5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
82I)   Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 339mm
       nicht zulässig.
SED) An Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3200 kg sind nur Reifen zulässig, die
     mindestens mit einem Loadindex von 103 gekennzeichnet sind und deren Abrollumfang kleiner als 2130
     mm (ausreichende Bremswirkung) ist.
						
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