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							             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     1/7
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Technische Daten, Kurzfassung
             Raddaten

             Radtyp:                                                 TN18-9020
             Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
             Handelsmarke:                                      Tomason Klein Wiele
             Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
             Radausführung:                                               T5
             Radgröße:                                                  9Jx20H2
             Rad-Einpresstiefe:                                         40 mm
             Lochkreisdurchmesser:                                      120 mm
             Lochzahl:                                                     5
             Mittenlochdurchmesser:                                     65,1 mm
             Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
§ 22 51823




             Zentrierring:                                            ohne Ring
             geprüfte Radlast:                                          900 kg
             bei Reifenabrollumfang:                                    2300 mm


             Allgemeine Anforderungen
             Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
             Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
             entsprechend ersetzt werden.

             Verwendungsbereich
             Fahrzeughersteller oder Marke:   VW

             Radbefestigung
             Auflagen- Beschreibung der Befestigungsteile                                   Zubehör-Kit Anzugs-
             Kürzel                                                                                     moment
             BF1         Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich,                           180 Nm
                         Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36 mm
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     2/7
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             2H                             e1*2007/46*0356*..
             2HS2                           e1*2007/46*0750*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 132      VW Amarok               235/45R20                         A01) bis A10)
                             (ohne Serien-           ER3) T100)                        BF1) K01) K02)
                             Radhausverbreiterungen)
                                                     245/45R20
                                                     ER3) T103)

                                                     255/40R20
                                                     ER3) T101)

                                                     255/45R20
                                                     ER3) T105)

                                                     265/40R20
                                                     ER3) T104)

                                                     265/45R20
                                                     ER3)
§ 22 51823




                                                     275/40R20
                                                     ER3)

                                                     275/45R20
                                                     ER2)


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             2H                             e1*2007/46*0356*..
             2HS2                           e1*2007/46*0750*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             90 bis 165      VW Amarok               245/45R20                         A02) bis A10)
                             (mit Serien-            ER3) T103)                        BF1)
                             Radhausverbreiterungen)
                                                     255/45R20
                                                     ER3) T105)

                                                     255/50R20
                                                     A01) ER1) K03) K04)

                                                     265/45R20
                                                     ER3)

                                                     275/40R20
                                                     A01) ER3) K04) T106)

                                                     275/45R20
                                                     A01) ER2) K04)

                                                     285/45R20
                                                     A01) ER1) K01) K04)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     3/7
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
             7L                             e1*2001/116*0203*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
             120 bis 128     VW Touareg              245/45R20                           A01) bis A10)
                             (Radanschluss 5/120)    K03)                                BF1) K04)

                                                      255/45R20
                                                      K01)

                                                      265/45R20
                                                      K01)

                                                      275/40R20
                                                      K01)


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             7HC                              e1*2001/116*0220*..
             7HCA                             e1*2001/116*0286*..
             7HK                              L148
§ 22 51823




             7HM                              e1*2001/116*0218*..
             7HMA                             e1*2001/116*0289*..
             7J0                              e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 128      VW T5, Multivan,          245/40R20                         A01) bis A10)
                             Multivan Beach,           G01) K03) T99)                    BF1) E75) E89) E97) ER3)
                             Multivan Starline,
                             Caravelle, California,    255/35R20
                             California Beach,         K01) T97)
                             Transporter,
                             Transporter Flex,         265/35R20
                             Business                  K01) K04) T99)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen in
                             16Zoll)
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     4/7
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
             7HC                              e1*2001/116*0220*..
             7HCA                             e1*2001/116*0286*..
             7HK                              L148
             7HM                              e1*2001/116*0218*..
             7HMA                             e1*2001/116*0289*..
             7J0                              e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 173      VW T5, Multivan,          245/40R20                          A01) bis A10)
                             Multivan Beach,           G01) K03) T99)                     BF1) E75) E89) E97)
                             Multivan Starline,
                             Caravelle, California,    255/35R20
                             California Beach,         K01) T97)
                             Transporter,
                             Transporter Flex,         265/35R20
                             Business                  K01) K04) T99)
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen
                             in17Zoll)
§ 22 51823




             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             7HC                               e1*2001/116*0220*..
             7HMA                              e1*2001/116*0289*..
             7J0                               e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 132      VW T6, Transporter,        265/35R20                         A01) bis A10)
                             California, Multivan,                                        BF1) E75) E97a) K01) K04) T99)
                             Kombi
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen in
                             16Zoll)

             Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
             7HC                               e1*2001/116*0220*..
             7HMA                              e1*2001/116*0289*..
             7J0                               e1*2007/46*0130*..
             Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
             (kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
             62 bis 150      VW T6, Transporter,        265/35R20                         A01) bis A10)
                             California, Multivan,                                        BF1) E75) E97a) K01) K04) T99)
                             Kombi
                             (Ausführungen mit
                             kleinsten Serienreifen in
                             17Zoll)

             Auflagen und Hinweise

             A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
                    Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
                    Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
                    StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
                    veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     5/7
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                    Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
                    Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                    dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                    Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
                    verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
                    Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
                    entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht
                                                                                          nicht, so sind sie nicht
                    zulässig.

             A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
                    weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
                    Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
                    Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

             A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen
                    DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die
                    Radkontur hinausragen.
§ 22 51823




             A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
                    Befestigungsteile zu verwenden.

             A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
                    vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

             A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
                    als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
                    Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
                    Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
                    werden.

             A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
                    denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
                    wird.

             A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
                    werden.

             BF1)   Sofern nicht anders angegeben, sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde
                    Befestigungsteile zu verwenden:
                    Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 36
                    mm
                    Anzugsmoment: 180 Nm

             E75)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
                    Fenster).

             E89)   Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
                    225/75R16C ausgerüstet sind.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     6/7
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             E97)   Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
                    - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
                    - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
                    - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

             E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
                   - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

             ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
§ 22 51823




                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
                  einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb gemäß den
                  Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

             G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
                    Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
                    liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
                    nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

             K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.
             Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 51823 nach §22 StVZO
             Nr. :                       RA-000950-A0-338
             Anlage-Nr. :                3
             Seite :                     7/7
             Auftraggeber :              Kautschuk-Verwertungs-GmbH
             Teiletyp :                  TN18-9020


             K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                    durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
                    Radmitte herzustellen.
                    Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
                    Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                    genannten Bereich abgedeckt sein.

             T97)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T99)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 . Die
                    Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                    Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 . Die
§ 22 51823




                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 . Die
                   Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf dem
                   Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

             Die Anlage 3 mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
             Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH

             Geschäftsstelle Essen, 27.03.2018
						
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