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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    1/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 TN18-9020
Art des Rades:                                 einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                     Tomason Klein Wiele
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                             T5
Radgröße:                                               9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe:                                       40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  65,10 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        900 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2300 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke :       Volkswagen - VW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
2H, 2HS2, 7HC, 7HCA, 7HK,        Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                  180 Nm
7HM, 7HMA, 7J0, 7L               Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                 Schaftlänge 36 mm




RA-000950-B0-338-03~VW-5-120-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    2/8                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
7HK                                L148
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128      VW T5, Multivan, Multivan 245/40R20                           A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, A01)G01)K03)T99)                    E75)E89)E97)
                Caravelle, California,
                California Beach,           255/35R20
                Transporter, Transporter    A01)K01)T97)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 265/35R20
                Serienreifen in 16Zoll)
                                            A01)K01)K04)T99)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM                                e1*2001/116*0218*..
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HCA                               e1*2001/116*0286*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
7HK                                L148
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173      VW T5, Multivan, Multivan 245/40R20                           A02) bis A10)
                Beach, Multivan Starline, A01)G01)K03)T99)                    E75)E89)E97)ER3)
                Caravelle, California,
                California Beach,           255/35R20
                Transporter, Transporter    A01)K01)T97)
                Flex, Business
                (Ausführungen mit kleinsten 265/35R20
                Serienreifen in17Zoll)
                                            A01)K01)K04)T99)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190      VW Amarok                245/45R20                         A02) bis A10)
                (mit Serien-             T103)ER3)
                Radhausverbreiterungen)
                                         255/45R20
                                         T105) ER3)

                                          255/50R20
                                          A01)K03)K04) ER1)

                                          265/45R20
                                          ER3)

                                          275/40R20
                                          A01)K04)T106) ER3)

                                          275/45R20
                                          A01)K04) ER2)

                                          285/45R20
                                          A01)K01)K04) ER1)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               3
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
2H                              e1*2007/46*0356*..
2HS2                            e1*2007/46*0750*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132      VW Amarok                235/45R20                         A02) bis A10)
                (ohne Serien-            A01)K01)K02)T100)ER3)
                Radhausverbreiterungen)
                                         245/45R20
                                         A01)K01)K02)T103) ER3)

                                          255/40R20
                                          A01)K01)K02)T101) ER3)

                                          255/45R20
                                          A01)K01)K02)T105) ER3)

                                          265/40R20
                                          A01)K01)K02)T104) ER3)

                                          265/45R20
                                          A01)K01)K02) ER3)

                                          275/40R20
                                          A01)K01)K02) ER3)

                                          275/45R20
                                          A01)K01)K02) ER2)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
7L                              e1*2001/116*0203*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128     VW Touareg               245/45R20                         A02) bis A10)
                (Radanschluss 5/120)     A01)K03)K04)

                                          255/45R20
                                          A01)K01)K04)

                                          265/45R20
                                          A01)K01)K04)

                                          275/40R20
                                          A01)K01)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
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Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132      VW T6, Transporter,         265/35R20                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi A01)K01)K04)T99)                  E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 16Zoll)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC                                e1*2001/116*0220*..
7HMA                               e1*2001/116*0289*..
7J0                                e1*2007/46*0130*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150      VW T6, Transporter,         265/35R20                         A02) bis A10)
                California, Multivan, Kombi A01)K01)K04)T99)                  E75)E97a)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen in 17Zoll)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der im Anhang befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.




RA-000950-B0-338-03~VW-5-120-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    6/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den
     Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
     nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb
     des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.


E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
     Fenster).

E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
     225/75R16C ausgerüstet sind.

E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
     - ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
     - ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.

E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
     - EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.

ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1780 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).




RA-000950-B0-338-03~VW-5-120-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


ER2) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1790 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

ER3) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
     zu einer Achslast von 1800 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
     gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.



RA-000950-B0-338-03~VW-5-120-65-ET40.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 01 zur ABE-Nr. 51823
Nr. :                      RA-000950-B0-338
Anlage-Nr. :               3
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Kautschuk-Verwertungs-GmbH
Teiletyp :                 TN18-9020


T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 3 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ TN18-9020 des Auftraggebers Kautschuk-Verwertungs-GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 05.10.2018




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