Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: RB11902
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RH
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 120T
Radgröße: 9Jx20H2
Rad-Einpresstiefe: 50 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 65,10 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 950 kg
bei Reifenabrollumfang: 2330 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagen - VW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
7L Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm
Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
2H, 2HS2, 7HC, 7HCA, 7HK, Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 180 Nm
7HM, 7HMA, 7J0 Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
Schaftlänge 36 mm
RZ-065269-D0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 2/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 132 VW Amarok 235/45R20 A02) bis A10)
(ohne Serien- A01)K01)K04)T100)
Radhausverbreiterungen)
245/45R20
A01)K01)K04)T103)
255/40R20
A01)K01)K02)T101)
255/45R20
A01)K01)K02)T105)
265/40R20
A01)K01)K02)T104)
265/45R20
A01)K01)K02)
275/40R20
A01)K01)K02)
275/45R20
A01)K01)K02)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
2H e1*2007/46*0356*..
2HS2 e1*2007/46*0750*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 190 VW Amarok 245/45R20 A02) bis A10)ER1)
(mit Serien- T103)
Radhausverbreiterungen)
255/45R20
T105)
265/45R20
275/40R20
T106)
275/45R20
RZ-065269-D0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 3/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7L e1*2001/116*0203*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 128 VW Touareg 245/45R20 A02) bis A10)
(Radanschluss 5/120) A98)
255/45R20
A01)A98)K03)K04)
265/45R20
A01)A98)K03)K04)
275/40R20
A01)A98a)K03)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM e1*2001/116*0218*..
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
7HK L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 128 VW T5, Multivan, Multivan 255/35R20 A02) bis A10)
Beach, Multivan Starline, T97) E75)E89)E97)
Caravelle, California,
California Beach, 265/35R20
Transporter, Transporter A01)K03)T99)
Flex, Business
(Ausführungen mit kleinsten 275/35R20
Serienreifen in 16Zoll)
A01)K03)K24)T102)
RZ-065269-D0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 4/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HM e1*2001/116*0218*..
7HC e1*2001/116*0220*..
7HCA e1*2001/116*0286*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
7HK L148
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 173 VW T5, Multivan, Multivan 255/35R20 A02) bis A10)
Beach, Multivan Starline, T97) E75)E89)E97)
Caravelle, California,
California Beach, 265/35R20
Transporter, Transporter A01)K03)T99)
Flex, Business
(Ausführungen mit kleinsten 275/35R20
Serienreifen in17Zoll)
A01)K03)K24)T102)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 132 VW (T6) Transporter, 265/35R20 A02) bis A10)
California, Multivan, Kombi A01)K03)T99) E75)E97a)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 16Zoll) 275/35R20
A01)K03)K24)T102)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
7HC e1*2001/116*0220*..
7HMA e1*2001/116*0289*..
7J0 e1*2007/46*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
62 bis 150 VW (T6) Transporter, 265/35R20 A02) bis A10)
California, Multivan, Kombi A01)K03)T99) E75)E97a)
(Ausführungen mit kleinsten
Serienreifen in 17Zoll) 275/35R20
A01)K03)K24)T102)
Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.
RZ-065269-D0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A98) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch
Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers).
RZ-065269-D0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
E75) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „geschlossener Kasten“ (mit oder ohne seitliche
Fenster).
E89) Nicht zulässig an Fahrzeugen die serienmäßig nur mit den Reifengrößen 225/75R16 oder
225/75R16C ausgerüstet sind.
E97) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T5 Bus/Transporter“:
- ABE-Nr. L148 bis Nachtrag 15,
- ABE-Nr. L225 bis Nachtrag 15,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0218* bis Nachtrag 19,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* bis Nachtrag 35,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0286* bis Nachtrag 14,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* bis Nachtrag 24,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* bis Nachtrag 15.
E97a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen „VW T6 Bus/Transporter“:
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0220* ab Nachtrag 36,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2001/116*0289* ab Nachtrag 25,
- EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0130* ab Nachtrag 16.
ER1) Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis
zu einer Achslast von 1900 kg. Das gilt auch bei erhöhter Achslast im Anhängerbetrieb
gemäß den Fahrzeugpapieren (Feld 22 bzw. Ziffer 33).
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RZ-065269-D0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K24) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin um 10 mm nachzuarbeiten. Kontrolle durch
Kreisfahrt.
T99) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1550 kg bei LI 99 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 775 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T100) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1600 kg bei LI 100 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 800 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T101) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1650 kg bei LI 101 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 825 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T102) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1700 kg bei LI 102 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 850 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T103) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1750 kg bei LI 103 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 875 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T104) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1800 kg bei LI 104 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 900 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T105) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1850 kg bei LI 105 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 925 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T106) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1900 kg bei LI 106 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 950 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T97) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1460 kg bei LI 97 .
Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 730 kg betragen (Angaben stehen auf
dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
RZ-065269-D0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx
Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. : RZ-065269-D0-306
Anlage-Nr. : 15
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Hersteller : RH-ALURAD GmbH
Teiletyp : RB11902
Die Anlage Nr. 15 mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ RB11902 des Herstellers RH-ALURAD GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 02.10.2018
RZ-065269-D0-306-15~VW-5-120-65-ET50.docx