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							Gutachten 366-0367-18-LORD
zur Erteilung der ABE 52207
ANLAGE: 4                                                            Radtyp: TX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                                  Stand: 09.01.2019
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Fahrzeughersteller                         : VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 7 J X 16 H2                 Einpreßtiefe (mm)        : 55
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart              : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                        och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung            (mm)                     last      umf.     Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                      (kg)      (mm)     datum
VW3                 VW3                        ohne                      65,06                       875     2100    10/18
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Der Fahrzeughalter muss auf die Kontrolle des Anzugsmoments der Befestigungsmittel nach einer Wegstrecke
von 50km hingewiesen werden.


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 28 mm
Zubehör                                    : Serienbefestigungsmittel
                                             ___
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 180 Nm
Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
7HMA         e1*2001/116*0289*.. 62 - 110 205/65R16 103                                         ab
                                          215/65R16 106                                         e1*2001/116*0289*25;
                                          215/65R16C 106                                        T6; Lkw geschl.Kasten
                                          225/60R16 102 5LA                                     (Serie);
                                          225/60R16C                                            Allradantrieb;
                                          105/103
                                          235/60R16 104                                         Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                76U; 82I

Verkaufsbezeichnung:     CALIFORNIA, KOMBI, MULTIVAN, CALIFORNIA BEACH
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                     Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 110 205/65R16 103                                         T6; ab
                                          215/65R16 106                                         e1*2001/116*0220*36;
                                          215/65R16C 106                                        Lkw geschl.Kasten
                                          225/60R16 102 5LA                                     (Serie);
                                          225/60R16C                                            Allradantrieb;
                                          105/103
                                          235/60R16 104                                         Frontantrieb;
                                                                                                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                                12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                                721; 725; 73C; 74D;
                                                                                                76U; 82I




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0367-18-LORD
zur Erteilung der ABE 52207
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: TX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 09.01.2019
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Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen         Auflagen zu Reifen                Auflagen
7J0          e1*2007/46*0130*.. 62 - 103 205/65R16 99   12T; 5JK; 56G                     bis
                                         215/65R16 102 12T; 5LA                           e1*2007/46*0130*15;
                                         215/65R16C 106 12T; 5NA                          Lkw geschl.Kasten
                                         225/60R16 102 12A; 5LA                           (Serie);
                                         225/60R16C     12A; 5MK                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                         105/103
                                         235/60R16 104 12A; 5MA                           51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                          82I
7J0            e1*2007/46*0130*..    62 - 110 205/65R16 103                               ab
                                                                                          e1*2007/46*0130*16;
                                              215/65R16 106                               T6; Lkw geschl.Kasten
                                              215/65R16C 106                              (Serie);
                                              225/60R16 102 5LA                           Allradantrieb;
                                              225/60R16C                                  Frontantrieb;
                                              105/103
                                              235/60R16 104                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          76U; 82I

Verkaufsbezeichnung:     TRANSPORTER, CALIFORNIA, MULTIVAN
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen         Auflagen zu Reifen               Auflagen
7HC          e1*2001/116*0220*.. 62 - 103 205/65R16 99   12T; 5JK; 56G                    Ab
7HMA         e1*2001/116*0289*..          215/65R16 102 12T; 5LA                          e1*2001/116*0289*11;
                                          215/65R16C 106 12T; 5NA                         Ab
                                          225/60R16 102 12A; 5LA                          e1*2001/116*0220*20;
                                          225/60R16C     12A; 5MK                         bis
                                          105/103
                                          235/60R16 104 12A; 5MA                          e1*2001/116*0289*24;
                                                                                          bis
                                                                                          e1*2001/116*0220*35;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74D; 76U;
                                                                                          82I
7HC            e1*2001/116*0220*..   62 - 128 215/65R16C        51G                       T5 ab MJ 2003; T5 ab
7HCA           e1*2001/116*0286*..   62 - 132 225/60R16 102     5LA                       MJ 2003; Nur bis
7HK            L148                           235/60R16         51G                       e1*2001/116*0289*10;
7HKX0          L148                  132      215/65R16C        51G; 52J                  Nur bis
                                              M+S
7HM            e1*2001/116*0218*..                                                        e1*2001/116*0220*19;
7HMA           e1*2001/116*0289*..                                                        Allradantrieb;
                                                                                          Frontantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74D;
                                                                                          75I; 76U; 82I




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0367-18-LORD
zur Erteilung der ABE 52207
ANLAGE: 4                                                         Radtyp: TX100.7016
Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 09.01.2019
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                                                                                                    Seite: 3 von 4
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindizes, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. Die für M+S Reifen
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Blickfeld des Fahrzeugführer sinnfällig anzugeben und diese
     zulässige Höchstgeschwindigkeit ist im Betrieb nicht zu überschreiten.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Auflagen zu Reifen" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen
     des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. Die Lauffläche und die Struktur sind bei M+S-Profil so
     konzipiert, dass sie vor allem auf Matsch und Schnee (Winter) bessere Fahreigenschaften gewährleisten.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5JK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1550kg.
5LA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1700kg.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung der ABE 52207
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Hersteller: ProLine Wheels-TEC GmbH                               Stand: 09.01.2019
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5MA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1800kg.
5MK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1850kg.
5NA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1900kg.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig laut
     COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 17-Zoll-Rädern ausgerüstet
     sind. Optionale Bremsen können einen größeren Mindestdurchmesser erfordern.
82I)   Die Verwendung der Räder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 339mm nicht
       zulässig.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00097-11
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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